Neues Rentenurteil

Hallo. Jetzt möchte ich auch nochmal um Rat fragen da ich Behörden nicht so traue und kein Mathegenie bin.

Es soll ja nichts fremdes sein wenn man oft über seine Ansprüche nicht vollends aufgeklärt wird.

Ich beziehe schon lange EU Rente. Zwischen 1994 bis 1998 bezoge ich mal Arbeitslosenhilfe. Es wurde nur der tatsächliche Bezug an die Rentenstelle gemeldet. Im Jahre 2008 bekam ich Wind von einem Urteil vom Bundesverfassungsgericht, das entschied das Im genannten Zeitraum doppelt soviel vom Arbeitsamt hätte geadelt werden müssen an Arbeitslosenhilfe. Ich stellte ein Antrag auf Überprüfung meiner Rentenbetechnung und bekam ein paar Tausend Euro nachgezahlt. Meine Rente verdoppelte sich fast.

Nun kommt dieses neue Urteil, das Menschen die in der Zeit von 2001 bis 2018 in Rente gegangen sind, nicht soviel hohe Abschläge hätten berechnet kriegen dürfen wie andere die später in Rente gegangen sind. Ab nächstes Jahr soll es also für diese Rentner eine pauschale Erhöhung geben die zuvor das nachsehen hatten.

Nun frage ich mich ob dieses neue Urteil nicht auch rückwirkend Auswirkungen auf meine damalige neue Rentenberechnung haben müsste? Diese wurde ja mit den damaligen Abschlägen neu berechnet.

Wie gesagt bin kein politisches und mathematisches Genie.

Sollte ich nochmal eine Überprüfung veranlassen?

Danke fur gute Ratschläge oder Erklärungen.

hi,

Probieren geht über studieren. Einfach versuchen.

grüße
lipi

scnr

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Äh, was bitte hat dir an lipis Antwort nicht geschmeckt? Versuch einfach, die Überprüfung deiner Rentenberechnung erneut zu beantragen. Entweder es bringt etwas, oder eben nicht.

Servus,

von welchem Urteil ist denn die Rede, wenn Du von „diesem neuen Urteil“ schreibst? Geht es dabei vielleicht um BSG vom 13.12.2017, Aktenzeichen B 13 R 13/17 R? Das bezieht sich auf andere, ziemlich speziell gelagerte Fälle - nämlich wenn eine Haftpflichtversicherung die vorzeitige Rente übernimmt, so dass die DRV erst zum Regel-Rentenbeginn leistet.

Schöne Grüße

MM

Hallo Aprilfisch, nein es geht um ein Urteil was erst im Juni diesen Jahres erstellt wurde.

Das hilft jetzt eher wenig weiter.

Kannst Du vielleicht irgendwas Konkretes zu diesem Urteil sagen? Welches Gericht hat es gefällt, worum ging es genau, wo hast Du davon gelesen?

Schöne Grüße

MM

Servus,

danke Dir - es geht also nicht um ein Urteil, sondern um eine gesetzliche Neuregelung der Berechnung von Erwerbsminderungsrenten.

Wie alles, was von Gesetzes wegen geändert wird, sind alle Beteiligten einschließlich der DRV daran gebunden, und es braucht keinen besonderen Antrag auf irgendeine Überprüfung, um die Anpassung zu erhalten.

Der VdK, den Du zitierst, ist in diesem Zusammenhang übrigens eine sehr verlässliche und vertrauenswürdige Quelle. Du kannst ohne weiteres glauben, was Du dort hoffentlich selber auch gelesen hast:

Die neu berechnete EM-Rente wird ab dem 1. Juli 2024 automatisch vom Rentenservice überwiesen. Die Erhöhung muss nicht beantragt werden.

Schöne Grüße

MM

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