Neues Scheidungsrecht

Ein Mann wird nach neuem Scheidungsrecht geschieden. Der Versorgungsausgleich wird vorgenommen.
Da seine Frau 6 Jahre jünger ist, und er schon Rente bezieht wird sofort seine Rente laut Versorgungsausgleich gekürzt, obwohl seine Frau noch nichts bekommt. Sie bekommt es ja erst wenn sie in Rente geht. Es wird zwar Ihrem Rentenkonto gutgeschrieben aber sie bekommt noch nichts ausgezahlt.
Das heißt Ihm wird jetzt schon die Rente gekürzt und der Staat saniert damit seine Rentenkasse. Denn Ihm wird es ja abgezogen, aber seine Ex bekommt noch nichts. Das Rentnerprivileg wurde ersatzlos abgeschafft. Meine Frage wäre. kann der Mann gegen dieses Gesetz klagen? Oder ist dagegen schon eine Klage oder Verfassungsbeschwerde anhänig? Welche Aussicht auf Erfolg gibt es und wie müßte er vorgehen wenn er dagegen Klagen möchte.
Vielen dank an alle die hier Antworten.
MfG Sigi

Meine Frage wäre. kann der Mann gegen dieses Gesetz klagen?

Mit welcher Begründung denn ?

Welche Aussicht auf Erfolg gibt es

Vermutlich keine, denn sonst wäre längst dagegen geklagt worden.

Ein kleiner Hinweis vielleicht noch, den ich von meinem Versichertenältesten bekommen habe:

Den geschiedenen (Ex-) Partner nie ganz aus dem Auge verlieren…sollte dieser versterben VOR einer Inanspruchnahme der Rente (Achtung: auch eine etwaige Reha gilt als Inanspruchnahme!), bekommt man auf Antrag den Teil des Versorgungsausgleiches auf sein eigenes Rentenkonto zurückgerechnet…

…nen bissl makaber…aber es ist wohl so…

Gruß
MG

Hallo,

Das Rentnerprivileg wurde ersatzlos abgeschafft. Meine Frage wäre.

kann der Mann gegen dieses Gesetz klagen?
Ja.

Oder ist dagegen schon eine Klage oder Verfassungsbeschwerde anhänig? Welche Aussicht auf Erfolg gibt es und wie müßte er vorgehen wenn er dagegen Klagen möchte.

Da ich kein Verfassungsrichter bin kann ich hier nur vermuten, dass das wohl nichts bringt. Ich vermute mal, dass es ja auch Paare geben wird, bei denen es ganau andersrum ist und dann derjenige Partner, der bereits in Rente ist auch sofort eine Rentenerhöhung bekäme. Insofern ist der hier beschriebene Fall eben Zufall. Außerdem kann man wohl gegen die Abschaffung von Privilegien also Ungleichbehandlungen nur schlecht mit der Verfassung argumentieren. Vielmehr scheint es geboten solche Privilegien im Sinne einer allgemeinen Gleichbehandlung abzuschaffen.

Grüße

Das ist nicht ganz richtig!

Selbstverständlich besteht immer die Möglichkeit auf eine Verfassungsbeschwerde, auch wenn dies zuvor kein anderer Bürger getan hat. Einer muss schliesslich immer der Erste sein.

Im vorliegenden Fall betrifft es Rentner, die naturgemäß zwar gern streiten, jedoch nicht gegen die Staatsgewalt.

Da auch die Aussichten auf einen Erfolg beim Verfassungsgericht gering sind und die Verfahren einige Jahre andauern können, verzichten die älteren Mitbürger aus Vernunftgründen und schonen ihre Nerven. Außerdem erspart man sich Anwalts- und Gerichtskosten.

Es wäre wünschenswert, wenn öfter gegen unsinnige Gesetze und Verordnungen Beschwerde eingelegt würde.

Guten Tag,

was Sie schreiben trifft den Punkt.
Recht haben und Recht bekommen ist in diesem Staat aber zweierlei. Ohne genügend Geld für einen Anwalt durch alle Instanzen ist das eigene Recht nichts Wert.
Viele scheuen aus diesem Grund davor zurück um ihr Recht zu kämpfen. Auch die lange Dauer der Verfahren hält viele davon ab.
Obwohl er bereits Rentner ist, ist er nicht streitsüchtig. Aber ich finde es höchst ungerecht und moralisch verwerflich wenn Politiker Gesetze uber die Sozialsysteme etc. erlassen von denen sie dann selbst nicht betroffen sind.
Beispiele gefällig? Bitte! Die gegenwärtig diskutierte Hartz IV Reform und die üppigen Übergangsgelder für unsere Politiker.
Streit um 5 Euro mehr für diese Leute und die immer wieder kehrende Selbsterhöhung der Bezüge für „unsere“ Abgeordneten. Da könnte man lange weitere Beispiele aufzählen. So entsteht Politik und Politikerverdrossenheit. In seinem Fall wird meines Erachtens Einkommensdiebstahl an ihm durch den Staat begangen. Nicht weil es Recht ist, sondern weil die Politiker es so wollten. Diebstahl per Gesetz sozussagen. Und schon ist es legitim. Hochgerechnet büßt er dadurch ein kleines Vermögen ein. Nicht umsonst gab es bis 1.9.2009 das Rentnerprivileg für solche Fälle.
Es gibt keinen vernünftigen Grund warum das abgeschafft wurde. Außer die Rentenkasse auf Kosten solcher Fälle zu sanieren.