Neues scheidungsrecht ab 1.9/10.2009

Stimmt es das ab dem 1.9/10.2009 eine Ehe, die keine 3 Jahre gedauert hat, in einem Monat geschieden werden kann?

Der Gesetzgeber hat einige Vereinfachungen geschaffen, die solche Bearbeitungszeiten bei Gerichten theoretisch in geeignet gelagerten Fällen ermöglichen sollen.

Doch gibt es auch hier den Unterschied zwischen Theorie und Praxis. In der Praxis ist angesichts der Belastung der Gerichte (auch mit älteren Verfahren) nicht damit zu rechnen, dass in jedem solcher Fälle es zu Bearbeitungszeiten von einem Monat kommen kann. Insbesondere in den Monaten nach dem 1.9. würde ich nicht damit rechnen.

vielen dank für die antwort…ändert sich durch das neue scheidungsgesetz auch etwas an dem trennungsjahr? wo ggf der andere parnter finaziell unterstüzt werden muss.