Liebe Fachleute,
ich habe eine Frage zum Scheidungsrecht: der neue Gesetzentwurf liegt
ja nun scheinbar auf Eis. Heisst das, dass ein Richter stur nach altem
Recht entscheidet, wenn es z.B. um die Dauer des Unterhalts für meine
zuünftige Ex-Frau geht, oder kann der Richter schon vorausschauend
entscheiden, also z. B. die Grundidee der neuen Gesetze berücksichtigen
und sagen, sie ist ab Jahr X eigenverantwortlich für ihr Einkommen?
Konkret heisst das für mich: meine Frau sperrt sich, arbeiten zu gehen
und will aber auch „in 20 Jahren nicht von der Sozialhilfe abhängig
sein“ (O-Ton). Nach meinem Verständnis kann sie mich, mit ein paar
Tricks („ich bin zu alt“, „bekomme kein Arbeit“, „bin krank“) nach
altem Recht bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag melken.
Dank im Voraus für Eure Antworten,
Roger
Hi Roger,
in meinem Fall hat es vergangenen Monat den Richter nicht die Bohne interessiert, was vielleicht mal kommt. Hast Du noch nicht gehört, dass Juristen ein schlechtes altes Gesetz lieber ist, als ein gutes neues?
Man kann sich dann so schön auf Präzedenzfälle, Grundsatzurteile Fachinterpretationen etc. zurückziehen.
MfG
tantal
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
in meinem Fall hat es vergangenen Monat den Richter nicht die
Bohne interessiert, was vielleicht mal kommt. Hast Du noch
nicht gehört, dass Juristen ein schlechtes altes Gesetz lieber
ist, als ein gutes neues?
Solch Unsinn hier im Forum muss leider kommentiert werden, am besten mit einer
Bestimmung aus dem Grundgesetz (Art. 20 Abs. 3 GG):
„Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende
Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“
Wäre es besser, wenn ein Richter nur „frei nach Bauch“ entscheiden könnte? Wäre
er dann noch Richter der entscheidet was Recht ist? Mal ehrlich, was noch nicht
Gesetz in Deutschland ist darf den Richter genausowenig interessieren wie bspw.
das Recht vn Trinidad & Tobago…
2 „Gefällt mir“
Hallo Showbee,
bitte nicht auf den Schlips getreten fühlen. Das ein Richter auf Grund aktueller Rechtslage urteilen muss, ist klar. Meine weitere Anmerkung bezog sich auf die Juristen, die solange für die Korrektur der verschlimmbesserten Scheidungsgesetze brauchen.
Hätte ich sicher besser ausdrücken können, klar.
MfG
tantal
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Meine
weitere Anmerkung bezog sich auf die Juristen, die solange für
die Korrektur der verschlimmbesserten Scheidungsgesetze
brauchen.
dann sag doch gleich „die Politiker“, denn nur diese können ein Gesetz
verändern… im Bundestag sitzen zwar viele Juristen, aber auch Beamte,
Unternehmer etc. pp. Gemeinplätze sind nie gut.
1 „Gefällt mir“