Neues Schichtmodell

Werden ab nächster Woche in ein neues Schichtmodell unseres Betriebsleiter wechseln das wie folgt aussieht:

Normal 6:00 bis 15:30 Uhr
Neu 9:00 bis 18:30 Uhr

Davon werden 2 von unseren 14 Leute zur „Spätschicht“ verdonnert und dies im wöchentlichen Wechsel.

Grund: maximale Auslastung unserer Maschinen und höhere Produktionszahlen.

Unser Betriebsrat bestehend aus einer Person und gab heute schon vorab mit seiner Unterschrift sein Okay für dieses neue Modell. Wir als Belegschaft wurden erst heute Mittag nach Schichtende darüber informiert und sollen auch gleich morgen früh mit unserer Unterschrift unser Okay dazu geben.
Wie lange das Schichtmodell laufen soll ist noch unklar.

Meine Fragen:

  1. Muss ich unterschreiben? Wenn kann ich mit Folgen rechnen bei Nichtunterzeichnung?

  2. Darf der Betriebsrat ohne weiteres sein Okay geben ohne uns als Belegschaft vorher informiert zu haben?

Hallo,

eine Unterschrift durch den Arbeitnehmer für die geänderte Arbeitszeit ist grundsätzlich nicht notwendig, außer es würde sich um eine Vertragsänderung handeln. Diese wäre aber nur erforderlich, wenn in Ihrem Arbeitsvertrag eine feste Arbeitszeit festgelegt wäre.

Der Betriebsrat ist gewählter Interessenvertreter und somit durch die Mehrheit der Belegschaft in sein Amt gewählt. Hierbei geht man davon aus, dass er ein entsprechendes Vertrauen genießt. Er kann die Belegschaft bei wichtigen Entscheidungen im Vorfeld befragen, aber er muss es nicht.

Schönen Gruß

Holger

Grund: maximale Auslastung unserer Maschinen und höhere
Produktionszahlen.

Unser Betriebsrat bestehend aus einer Person und gab heute
schon vorab mit seiner Unterschrift sein Okay für dieses neue
Modell. Wir als Belegschaft wurden erst heute Mittag nach
Schichtende darüber informiert und sollen auch gleich morgen
früh mit unserer Unterschrift unser Okay dazu geben.
Wie lange das Schichtmodell laufen soll ist noch unklar.

Meine Fragen:

  1. Muss ich unterschreiben? Wenn kann ich mit Folgen rechnen
    bei Nichtunterzeichnung?

  2. Darf der Betriebsrat ohne weiteres sein Okay geben ohne uns
    als Belegschaft vorher informiert zu haben?

Das ist eine unternehmerische Entscheidung und der Chef kann dies kraft seines Direktionsrechts anordnen.
Bei nicht unterschreiben gibt es mehrere Möglickeiten, je nachdem wie dein Chef drauf ist. Eine Möglichkeit: du brauchst keine Spätschicht fahren. Die andere: Arbeitsverweigerung.
Ja, der Betriebsrat darf das. Ein einköpfiger hat es sehr schwer, er ist immer alleine gegen den Chef. Da lässt man es nicht gerne auf arbeitsrechtliche Schritte ankommen. Ob das gut ist, ist die eine Frage, andererseits ist es verständlich.
Viel Erfolg!

zu1) es reicht aus wenn der betriebsrat und die leitung unterschreiben, somit ist die umsetzung rechtsgültig. die mitarbeiter brauchen nicht unterschreiben
zu2)ja darf er, er vertritt stellvertretend die interessen der mitarbeiter. von vorteil wäre es sicherlich gewesen, das er sich informationen „vor ort“ holt.
ein hinweis: heut zu tage muss man froh sein aufträge zu haben. euer schichtmodell ist im gegenzug zu unserem sehr einfach. bei uns arbeiten die mitarbeiter rund um die uhr 24h (3*8h) inkl. wochenendarbeit, und alle 2 tage wird fortlaufend gewechselt (früh6-14h, spät14-22h, nacht22-6h) und das 7 tage lang, es müssen aber ausreichend mitarbeiter vorhanden sein um überstunden abbauen zu können. also von daher sind die 2h kein wirkliches schichtmodell, als betriebsrat hätte ich die vereinbarung auch unterschrieben
gruß paule

Hallo, unterschreiben kannst du nur einen anderen Arbeitsvertrag, wenn die alte Zeit im AV steht musst du keien neuen AV unterschreiben und arbeites weiter nach der alten Zeit. Du solltes aber mit deiner Gewerkschaft Kontakt aufnehmen, wenn dir eine Änderungskündigung vorgelegt wird und du unterschreibst nicht, bist du gekündigt.
Der BR kann das natürlich mit dem AG verhandeln, mit seiner Unterschrift kann ein AN eigentlich nichts mehr gegen die neue AZ unternehmen.
LG

Hallo,

also, unterschreiben brauchst Du eigetnlich nichts, es gilt auch so. Ein Betriebsrat kann so etwas vereinbaren. Einzig würde dagegen sprechen, wenn die alte Arbeitszeit in Deinem Arbeitsvertrag vereibnbart wäre. Steht da aber nichts darüber drin, dann ist das so. Einzig könnte die Kurzfristigkeit dagegen sprechen, aber da müsstest Du nachweisen, dass irgend etwas bei Dir zwingend die neue Arbeitszeit so kurzfristig unmöglich macht.

Da habt ihr vielleicht nicht den Richtigen zum Betriebsrat gewählt.

Viele Grüße

Peter

Hallo,

was ist Ihnen denn genau zur Unterschrift vorgelegt worden?

Ob der Betriebsrat Sie vorher hätte informieren müssen, kann ich Ihnen leider nicht sagen.

Gruß,
Astrid

Hallo,
der Betriebsrat ist nicht verpflichtet, vor seiner Entscheidung die Belegschaft zu befragen - so ist das leider. Er hat nach dem Betriebsverfassungsgesetz ein Mandat mit weitgehender Entscheidungsfreiheit. Das Problem könnte man auf Dauer nur mit einer Neuwahl lösen.
Im jetzt konkreten Fall sehe ich (außer natürlich einfach zu kündigen) wenig Möglichkeiten einer erfolgreichen Gegenwehr: Der betriebliche Grund der Änderung ist plausibel angegeben, es betrifft alle gleichmäßig und verhältnismäßig „moderat“ (jeweils 2 von 14) und die Änderung ist nicht sehr einschneidend (9 statt 6 Uhr).
Gruß
U.Daniel

Vorgelegt wird mir nur ein Blatt, auf dem wir mit unserer Unterschrift bestätigen, den genannten Inhalt zur Kenntnis genommen zu haben.

Vielen Dank für Eure Antworten!
Dann wird mir wohl nichts anderes übrig bleiben, mit dem Strom zu schwimmen und dies zu Unterschreiben. Hoffe das dieses Modell wieder schnell abgeschafft wird!

Werde bei der nächsten Betriebsratswahl, Ihn als Person nichtmehr wählen…

Ahoi Fuchs311289,

zu 1., als AN würde ich unter Vorbehalt unterzeichen, denn AG und BR haben diese Arbeitszeitveränderung so beschlossen…

zu 2., darf er…allerdings sind die Begleitumstände ( zu kurzfristig, fehlende Transparenz, Nichtbefragung der Betroffenen u.s.w ) nicht gerade glücklich und bedarf der Aufklärung, ergo rede mit Deinem BR!

Jack

ist eine heikele Sache … da kenne ich mich auch nicht aus. Ich würde mich von einem Anwalt beraten lassen - entweder über Gewerkschaft oder bei bestehen einer Rechtschutzversicherung kostenlos bei einem guten Anwalt für Arbeitsrecht.

hallo Fuchs311289,

zu Ihren Fragen:

  1. Ich würde Ihnen raten mit dem Vermerk „unter Vorbehalt“ zu unterzeichnen. Dann sind Sie auf der sicheren Seite.

  2. Hierzu kenne ich Ihren Betriebsrat und dessen Befugnisse nicht, will heißen welche Betriebsvereinbarungen bislang vorliegen und wie das bei Ihnen im Betrieb gehandhabt wird.
    Der Betriebsrat ist Arbeitnehmervertreter und sollte auch im Auftrag der Arbeitnehmer handeln, dafür wurde er von Ihnen gewählt.

Hier eine Zusammenfassung zur Frage des Okay, welche Sie sich dann selbst beantworten können, da nur Sie die Konstellation in Ihrer Firma kennen:
Eine Betriebsvereinbarung hat zwei Vertragspartner. Auf der einen Seite die Vertreter der Arbeitgeber, in der Regel die Personalabteilung, und auf der anderen Seite die Vertreter der Arbeitnehmer, der Betriebsrat.

Eine Aufgabe des Betriebsrates ist es als Vertreter der Arbeitnehmer die kollektive Vertretung der Arbeitnehmerinteressen wahrzunehmen. Hierzu schließt der Betriebsrat mit den Arbeitgebervertretern Betriebsvereinbarungen ab, die dann für alle Mitarbeiter, die Arbeitnehmer gemäß Betriebsverfassungsgesetz sind, gelten.

Der Abschluss einer Betriebsvereinbarung muss im Betriebsratsgremium mehrheitlich beschlossen werden.

Erst danach darf die Betriebsvereinbarung durch den Vertreter des Betriebsrats, in der Regel durch den Betriebsratsvorsitzenden, unterschrieben werden. Hat auch der Arbeitgebervertreter unterschrieben kann die Betriebsvereinbarung in Kraft treten.

Die Arbeitnehmer dürfen (müssen) eine Betriebsvereinbarung nicht unterschreiben. Die Arbeitnehmer können keine Betriebsvereinbarung abschließen, jeder verhandelt alleine für sich.

Den Arbeitnehmern ist der Abschluss und der Inhalt einer Betriebsvereinbarung bekanntzugeben. Zudem müssen die Arbeitnehmer Einsicht in alle gültigen Betriebsvereinbarungen nehmen können.

Üblicherweise gibt es gedruckte Exemplare in den Sekretariaten oder beim Meister etc. In vielen Betrieben sind die Betriebsvereinbarungen im Intranet abrufbar.

MFG Octo-Juro

PS: Bitte geben Sie Bescheid, wie es weiter gelaufen ist. Dies ist für ähnl. Anfragen sehr wichtig. Danke sehr.

Hallo Fuchs…,
tut mir leid, dazu kann ich nichts beitragen.
Schöne Grüße
phantomin

Hallo,
zu 2) Der Betriebsrat kann alleine darüber entscheiden. Ihr habt ihm mit der Wahl das Mandat dazu gegeben. (siehe Punkt 2:
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__87.html)

zu 1) hier bin ich nicht sicher, ob ihr überhaupt so etwas unterschreiben müsst, oder es einfach annehmen wie es kommt. Ich tendiere zu letzterem. Wahrscheinlich möchte der AG hier sicher gehen, dass alle mitmachen. Im schlimmsten Fall kann es zu einer Kündigung kommen, wenn du dich weigerst im Schichtmodell zu arbeiten. Wenn im Arbeitsvertrag das bisherige Schichtmodell enthalten ist, kann der Arbeitgeber eine Änderungskündigung aussprechen. Dann muss er allerdings wieder den BR einbeziehen.

Unser Betriebsrat bestehend aus einer Person und gab heute
schon vorab mit seiner Unterschrift sein Okay für dieses neue
Modell. Wir als Belegschaft wurden erst heute Mittag nach
Schichtende darüber informiert und sollen auch gleich morgen
früh mit unserer Unterschrift unser Okay dazu geben.
Wie lange das Schichtmodell laufen soll ist noch unklar.

Meine Fragen:

  1. Muss ich unterschreiben? Wenn kann ich mit Folgen rechnen
    bei Nichtunterzeichnung?

  2. Darf der Betriebsrat ohne weiteres sein Okay geben ohne uns
    als Belegschaft vorher informiert zu haben?

hallo,
machen sie sicj mal bei der gewerkschaft sachkundig, die helfen.
mfg
sn

Hallo Fuchs311289,

Sorry, leider erst jetzt! Den Ratschlägen der Forumsmitglieder will ich jetzt nichts weiteres beifügen.

Hilfreich wäre aber in jedem Fall der Gang zum Betriebsrat um ihm die Frage zu stellen, wieso von seiner Seite nicht mit der Belegschaft gesprochen wurde und andererseits die Mitgliedschaft in einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft, wo man sich Rechtsrat holen und möglicherweise ein Einwirken auf den Betriebsrat hinsichtlich der Wünsche der AN bewerkstelligen könnte.

Gruß