Neues Schloss

Hallo,

kann man in seiner Wohnung ein neues Schloss einbauen lassen, ohne dem Vermieter eine Kopie des Schlüssels zu geben ?

Ich glaube, man muss bei dem Auszug dann jedoch das alte Schloss wieder einbauen. Stimmt das ?

Danke + Gruss, Lothar

Hallo,

kann man in seiner Wohnung ein neues Schloss einbauen lassen,
ohne dem Vermieter eine Kopie des Schlüssels zu geben ?

Ich glaube, man muss bei dem Auszug dann jedoch das alte
Schloss wieder einbauen. Stimmt das ?

Hallo Lothar,

der Vermeiter hat grundsätzlich keinen Anspruch auf einen Wohnungsschlüssel für eine Mietwohnung und deren Nebenräume. Er darf aber in einem Mehrfamilienhaus die Allgeneinräume betreten.

In einem angemieten Einfamilienhaus steht dem Vermieter weder ein Haustür- noch sonstige Schlüssel zu. Auch steht im, wenn nichts besonderes vereinbart ist, das Recht zur Nutzung und Zutritt auf die Grünanlagen um das Haus nicht zu.

Die Begründung " wenn es brennt" ist zwecklos. Die Feuerwehr fragt nicht nach dem Schlüssel wenn die Flammen aus dem Dachstuhl oder dne Fenstern schlagen. Und Wasser kann man jederzeit am Haupthahn abstellen. Lediglich sollte man bei längerer Abwesenheit dem Vermieter mitteilen, wo für den Notfall ein Schlüssel ist. Und der Besitzer des Schlüssel sollte klare Weisung erhalten den Vermieter weder bei einer Besichtigung zu unterstützen noch den Schlüssel auszuhändigen. Die Abwesenheit des Mieters erfordert nicht, dass man jetzt mit dem Handwerker etwas nachsehen will.

Gruss Günter