Neues Transplantationsgesetz

Hallo

es geht einfach um den rechtlichen Aspekt.
Wenn heute ein Arzt widerrechtlich Organe entnimmt ist das
eine strafbare Handlung.
Sollte das neue Gesetz zum Tragen kommen, dann fällt das unter
eine Ordnungswidrigkeit - kostet den Arzt rund €500.–

Da Du nur einen Einzelaspekt hier ansprichst, sieht es so aus,
als könnte ein Arzt ein Organ entnehmen - ohne Klärung -. Dies
will auch das neue Transplantationsgesetz so nicht.

Was denn genau?

… und rund € 100.000 Transplantationskosten für die OP

Dies trifft nicht zu. Die Transplantationskosten leigen bei
etwa der Hälfte der von Dir veranschlagten Kosten.

So oder so, es wird wohl recht gut an der Transplantation verdient.

Abgesehen vom Verdienst: Es kann ja auch gut sein, dass ein Arzt einen Patienten hat, dem er unbedingt ein Organ einpflanzen möchte, und zwar so sehr, dass ihm der Organspender vielleicht als weniger wichtig erscheint, insbesondere dann, wenn selbiger klinisch tot sein sollte.

Bisher ist es nur üblich bei Rechtgeschäften unter Unternehmen
reagieren zu müssen.
Wenn das neue Gesetz kommt, dann ist es so, dass irgendwann
eine Entscheidung getroffen werden muss.

Nein, Du kannst jederzeit eine Verfügung mitführen, die jede
Organentnahme verbietet. Dies wird das Gesetz beinhalten.

Genau das sagt er doch. Sicher kannst du jederzeit eine solche Verfügung mitführen, aber wenn du keine Organentnahme willst, dann musst du sich ständig mitführen. Wenn einer also nicht aufpasst, über diese Frage nicht nachdenken will, ein bisschen schlampig oder ein bisschen unwissend ist, dem werden im Falle eines Falles die Organe entnommen, auch wenn er das nicht will.

Das finde ich auch nicht gut, und zwar überhaupt nicht.

Wenn aus Unwissenheit - schützt in unserem Rechtsstaat nicht
vor den Folgen - es versäumt wird, beizeiten klar zu machen,
dass man seine Organe nicht zur Verfügung stellen möchte - sei
es aus religiösen Überzeugungen oder anderen Beweggründen,
dann steht man der Organentnahme zur Verfügung.

Gerade der von Dir angesprochene Personenkreis wird kaum ohne
ein Verbot der Organentnahme durch die Welt reisen.

Welcher Personenkreis? Der kleine Kreis der Personen, die aus reliösen oder anderen Gründen ihre Organe nicht zur Verfügung stellen wollen?

Es wird ähnlich sein wie bei den Mautbrücken.
Zunächst ging es um die Maut - und jetzt werden die zur
Überwachung der Bürger eingesetzt.
BIG BROTHER IS WATCHING YOU ALL THE TIME EVERYWHERE?
WER WILL DAS SCHON?

Wer die Frage der Transplantation mit der Maut vergleicht, mit
Zumwinkel und der Steuerhinterziehung, dem geht es kaum um die
Translantation.

Das ist ein sinnloses Totschlagargument.
Vielleicht hast du nicht verstanden, was er damit deutlich machen wollte. Er hat diese Sachen nur unter jeweils einem bestimmten Aspekt verglichen. -

Viele Grüße
Simsy

Hallo

ich wehre mich einfach gegen die Begriffe, Menschenleben und/oder Gesundheit mit materiellen Vorgängen zu vergleichen.

Nur an Dich noch ein Hinweis. Ein Arzt kann nicht einfach transplantieren. Ein Organ wird - mit Ausnahme bei der Zustimmung der Lebenspende nicht in dem Krankenhaus transplantiert, in dem es entnommen wurde.

Wenn in einem Krankenhaus ein Todefall eintritt und eine Organentnahme erfolgt, werden diese OPs durch spezialisierte Kräöfte durchgeführt. Dieses Krankenhaus meldet - europaweit gibt es mehrere Informationszentren - Organentnahmen z.B. aus D nach Leiden/Holland. Dort ist die Transplantationszentrale. Dort gegen alle Hinweise zum Gewebe und zur Blutgruppe des Verstorbenen ein. Dies alles wird - etwas vereinfacht dargestellt - mit der Datenbank überprüft. Stimmen Empfängerdaten und Spenderdaten weitgehend überein, wird der Patient direkt von Leiden aus über einen Europipser verständigt und in das zuständige Klinikum zur Transplantation aufgefordert. Dasselbe erfolgt dann auch aus der Fachabteilung der UNI. Dort kommt das Team an, kontrolliert die Transplantation bis zum Ende und erst danach ist der Job gemacht. Wenn jemand - bei mir war es der Fall - allerdings noch gute Herzklappen hat - werden diese entfernt - meine Zustimmung lag vor - und das Team reist dann in das Krankenhaus weiter, in dem ein Patienten mit meinen annähernd übereinstimmenden Daten liegt. Meine Blutgruppe besteht - um nur einmal dies etweas zu klären - aus neun diversen Untergruppen, von denen die Gruppen 1-8 identisch waren. Die bestmögliche Chance also mwehr als zwei oder fünf Jahre zu überleben, ja die Chance bis zu 20 Jahre und mehr zu überleben.

So einfach ist es also nicht. Der Laie stellt es sich etwas einfach vor, weil einfach zwischen der Mierenspende als Lebensspende und der z.B. Herzspende durch einen Todesfall nicht der Unterschied beachtet wird, was alles im Vorfeld geklärt sein muss.

Gruss Günter

Abgesehen vom Verdienst: Es kann ja auch gut sein, dass ein
Arzt einen Patienten hat, dem er unbedingt ein Organ
einpflanzen möchte, und zwar so sehr, dass ihm der
Organspender vielleicht als weniger wichtig erscheint,
insbesondere dann, wenn selbiger klinisch tot sein sollte.

Bisher ist es nur üblich bei Rechtgeschäften unter Unternehmen
reagieren zu müssen.
Wenn das neue Gesetz kommt, dann ist es so, dass irgendwann
eine Entscheidung getroffen werden muss.

Nein, Du kannst jederzeit eine Verfügung mitführen, die jede
Organentnahme verbietet. Dies wird das Gesetz beinhalten.

Genau das sagt er doch. Sicher kannst du jederzeit eine solche
Verfügung mitführen, aber wenn du keine Organentnahme willst,
dann musst du sich ständig mitführen. Wenn
einer also nicht aufpasst, über diese Frage nicht nachdenken
will, ein bisschen schlampig oder ein bisschen unwissend ist,
dem werden im Falle eines Falles die Organe entnommen, auch
wenn er das nicht will.

Das finde ich auch nicht gut, und zwar überhaupt nicht.

Wenn aus Unwissenheit - schützt in unserem Rechtsstaat nicht
vor den Folgen - es versäumt wird, beizeiten klar zu machen,
dass man seine Organe nicht zur Verfügung stellen möchte - sei
es aus religiösen Überzeugungen oder anderen Beweggründen,
dann steht man der Organentnahme zur Verfügung.

Gerade der von Dir angesprochene Personenkreis wird kaum ohne
ein Verbot der Organentnahme durch die Welt reisen.

Welcher Personenkreis? Der kleine Kreis der Personen, die aus
reliösen oder anderen Gründen ihre Organe nicht zur Verfügung
stellen wollen?

Es wird ähnlich sein wie bei den Mautbrücken.
Zunächst ging es um die Maut - und jetzt werden die zur
Überwachung der Bürger eingesetzt.
BIG BROTHER IS WATCHING YOU ALL THE TIME EVERYWHERE?
WER WILL DAS SCHON?

Wer die Frage der Transplantation mit der Maut vergleicht, mit
Zumwinkel und der Steuerhinterziehung, dem geht es kaum um die
Translantation.

Das ist ein sinnloses Totschlagargument.
Vielleicht hast du nicht verstanden, was er damit deutlich
machen wollte. Er hat diese Sachen nur unter jeweils einem
bestimmten Aspekt verglichen. -

Viele Grüße
Simsy

es ist nur so, dass ich mich an eine weihnachtsgrußkarte erinnerte, die meine fast freundin lehrerin von ihrer nachbarin bekam.
ihre unter ihr wohnende nachbarin schrieb in die karte, dass sie sich sehr freue, dass kein lärm von oben käme, dass sie dies sehr schätze und dass sie deshalb lange überlegt habe, diese karte zu formulieren, doch sie könne es nicht länger zurückhalten, weil sie sich die ganze zeit deswegen gedanken mache. dieses tägliche duschen meiner lehrerin ertrage sie nicht. sie, die untermieterin, höre jeden tropfen wasser, da keine isolierung eingebaut werden kann. als umweltbewusste frau benutze sie immer einen waschlappen(anbei war auch ein waschlappen als kleines weihnachtsgeschenk), schon um wasser zu sparen.
und dann diese toilettenspülung. es gibt doch sparschaltungen und man müsse doch nicht bei jedem klogang 10 liter wasser verschwenden.

wenn man zu viel zeit hat und nicht weiß, was man machen kann, dann kommt sowas raus.

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Hallo,

der Spenderausweis löst nicht das Problem und auch eine Patientenverfügung löst nicht das Problem.
Zunächst einmal gibt es im Moment KEINE rechtlich abegsicherte Patientenverfügung an die sich ein Arzt halten muss.
Selbst die von cleveren Anwälten aufgesetzten - individuell - aufgesetzen Patientenverfügungen werden von einem Großteil der Ärzteschaft ignoriert da die Ärzte sich ausschließlich zum Erhalt von Leben verpflichtet haben und nur nach eigenem Gewissen handeln.
Auch der Spenderausweis schafft keine Rechtssicherheit - denn wenn der nicht auffindbar ist und eine schnelle Entscheidung pro Erhalt eines anderen Lebens gefällt werden muss dann geschieht das straffrei.

Wie in meinem Schreiben ja mitgeteilt gibt es einige Millionen Menschen in Deutschland die sich hinsichtlich einer Entscheidung
http://www.ethikrat.org/de_publikationen_ner/stellun…
Hier kann man sich die Empfehlung des Ehtikrates als pdf
runterladen!

Gruss
Gabor

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Vielen Dank für die Unterstützung!
Ich stelle mimmer wieder fest, dass kommunikation echt problematisch ist.
Aber manchmal - with a little bit of luck versteht dann doch jemand was ich meine!
Danke
Gruss
Gabor

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Hallo, Westfried

Ich bemühe mich im Moment darum Widerstand gegen das geplante
Transplationsgesetz zu formieren.
OFFENER BRIEF an alle interessierten Parteien
An die Mitglieder des Nationalen Ethikrates

Link zur Stellungnahme des nationalen Ethikrats:
http://www.ethikrat.org/de_publikationen_ner/stellun…
Die Zahl der Organspenden erhöhen –
Zu einem drängenden Problem der Transplantationsmedizin in Deutschland

ich selber, obwohl ich, für mich, einen Organspendeausweiss besitze, finde, dass die Widerspruchslösung noch nicht ausgereift ist und deshalb nicht eingeführt werden darf.

Wie soll die zentrale Speicherung von Spendern/ Nichtspendern funktionieren?
Bei der Rechtsverbindlichkeit von Patientenverfügungen ist meines Wissenstandes nach, noch keine rechtliche Regelung gefunden.
Begründet wird das damit, dass man seine Meinung jederzeit ändern kann.

Was bedeutet das für das widerspruchslose Entnehmen von Organen?
In welchen Abständen werden zentrale Datenbanken aktuallisiert, die potentielle Organspender verwalten?
Einmal alle 30 Jahre, oder einmal alle 20 Jahre, oder einmal alle 10 Jahre oder jährlich, monatlich?
Kann ich meiner potentiellen Organentnahme, der ich einstmals zugestimmt habe, jederzeit widersprechen?

Und warum gibt es so wenig Aufklärung staatlicherseits, über den Sinn/ Unsinn von freiwilligen Organspenden?
Aufklärung ist zu teuer(?), dann doch lieber alle Bürger zu potentiellen Organspendern machen, wenn sie nicht widersprechen.

Bei der Anerkennung von Patientenverfügungenen wird, meines Wissens nach, berücksichtigt, ob ein Patient noch im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte war, als er eine Patientenverfügung abgefasst hat und selbst dann ist sie nicht einklagbar (ich bitte Rechtskundige sich zu äussern).

In welchen Abständen und wie, wird denn der geistige Zustand von Organspendern, die einer Organentnahme zugestimmt haben, überprüft?
Ich schätze mal gar nicht. Warum sollte man dafür auch Geld ausgeben, wenn Organspenden doch gesellschaftlich erwünscht sind.

Gruß
karin

Hallo

es geht einfach um den rechtlichen Aspekt.
Wenn heute ein Arzt widerrechtlich Organe entnimmt ist das
eine strafbare Handlung.
Sollte das neue Gesetz zum Tragen kommen, dann fällt das unter
eine Ordnungswidrigkeit - kostet den Arzt rund €500.–

Da Du nur einen Einzelaspekt hier ansprichst, sieht es so aus,
als könnte ein Arzt ein Organ entnehmen - ohne Klärung -. Dies
will auch das neue Transplantationsgesetz so nicht.

Was denn genau?

… und rund € 100.000 Transplantationskosten für die OP

Dies trifft nicht zu. Die Transplantationskosten leigen bei
etwa der Hälfte der von Dir veranschlagten Kosten.

So oder so, es wird wohl recht gut an der Transplantation
verdient.

Die Behandlung eines Dauerdialysepatienten kostet mehr als eine Nierentransplantation samt Nachgang.

Dass die Operateure einer Transplantation auch nicht unter der Brücke schlafen wollen, ist verständlich. Bedenkt man, was für ein (notwendiger) Personal- und Technikapparat an einer Transplantation hängt, ist das noch recht preiswert.

Und was ist der Wert eines menschlichen Lebens?
jemand der am Herzinsuffizienz krepiert, oder am Leberversagen, ist natürlich für das Gesundheitswesen viel billiger als eine Transplantation.

Abgesehen vom Verdienst: Es kann ja auch gut sein, dass ein
Arzt einen Patienten hat, dem er unbedingt ein Organ
einpflanzen möchte, und zwar so sehr, dass ihm der
Organspender vielleicht als weniger wichtig erscheint,
insbesondere dann, wenn selbiger klinisch tot sein sollte.

Wenn jemand klinisch tot ist, dann steht derjenige nicht mehr auf.
Die Unterstellung, potenzielle Organspender würden im Falle eines Falles eher „sterben gelassen“ ist infam. Näheres dazu hat ja bereits Günther ausgeführt.

Wenn der Verstorbene klar hinterlassen hat, was nach seinem ableben mit seinen Organen passieren soll, dann gibt es kein Problem.
Das ist wie mit einem Testament, wer keines hinterlässt, dann greift die gesetzliche Erbfolge, auch wenn der Erblasser eventuell etwas ganz anderes gewollt hätte.

Die Lösung mit einer Datenbank ist ganz einfach: Wer sich dort eintragen lässt, ist kein Organspender! Selbst wenn man dann den Wisch vergisst, ist der Wille klar. Im Falle einer Willensänderung muss halt der Datenbankeintrag gelöscht werden.

Ganz einfach :smile:

Mike

als umweltbewusste
frau benutze sie immer einen waschlappen(anbei war auch ein
waschlappen als kleines weihnachtsgeschenk), schon um wasser
zu sparen.

Das finde ich schon irgendwie ziemlich geil.
Kannst du ein Foto von der Alten rüberschicken?

als umweltschützerin müsste sie eigentlich gegen die verbreitung ihrer fotos sein…leider hab ich auch keins…aber ich frag mal meine fast freundin ihr freund im skiurlaub ist lehrerin heute, wenn ich unterricht nehme.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Unsinniges Megazitat
Hallo
Warum zitierst du hier den gesamten vorherigen Diskussionsverlauf?
Gruß
Werner

Lass diesen Zumwinkel mist raus (der ist ja noch nicht mal verurteilt), dann kann man den Brief - selbst wenn ich die meinung als solchen nicht teile - springen lassen

Hallo

ich wehre mich einfach gegen die Begriffe, Menschenleben
und/oder Gesundheit mit materiellen Vorgängen zu vergleichen.

Aber es ging doch in dem einen Fall um die Verhältnismäßigkeit von eventuellen Bußgeldern, und nicht um Gesundheit.

Viele Grüße
Simsy