Neues Türschloss bei Trennung?

Hallo,
wie stünde es um so einen Fall.

Frau trennt sich von Mann, bezieht eigene Wohnung, hat aber noch den Schlüssel der alten (wo jetzt Mann allein wohnt). Sie geht regelmäßig in Abwesenheit des Mannes in die Wohnung, um Dinge zu holen, von denen sie entscheidet, es sind ihre, bzw. die der Kinder (u.a. an den Mann adressierte Post).

Die Eigentumsverhältnisse zu den Gegenständen als auch die Umstände rings um die Trennung sind noch nicht geklärt, die Trennung ist aber bereits von der Frau offiziell gemeldet, das Trennungsjahr läuft also.

Fragen:
Darf der Mann, ohne es der Frau mitzuteilen bzw. sie vorab zu fragen, ein neues Türschloss einbauen?

Darf der Mann das Briefkastenschloss austauschen, auch wenn noch Post für die Frau dort ankommt?

Danke fürs Lesen und Mitdenken,
Ruben

Hallo,

wenn die Ehefrau nicht mehr Mieterin ist, hat sie in der Wohnung auch nichts mehr verloren. Und wenn sie eine neue Adresse hat, ist es ihre Sache bei der Post einen Nachsendeantrag zu stellen.

Das Problem ist natürlich oft die genaue Zeitbestimmung, ab wann ein Expartner nichts mehr in der Wohnung zu suchen hat, wenn man eine Regelung getroffen hat, de dem Expartner den Schlüssel belässt, und auf „ich hol mir dann irgendwann bei Gelegenheit nach und nach meine Sachen ab“ pasiert. Da wäre es anstelle des Schlosswechsels angebracht eine angemessene Frist zu definieren und schriftlich mitzuteilen, bis zu der der Auszug und die Postnachsendung erledigt sein müssen, und dann erst nach Fristablauf die Schlösser auszutauschen. Wenn der Umgang noch erträglich ist, sollte man diese Frist in einem ersten Schreiben entsprechend vorsichtig formulieren im Sinne von „möchte Dich bitten, bis zum Ende des Monats …“. Kommt dann keine positive Reaktion reicht es immer noch für deutlichere Worte.

Gruß vom Wiz

Trennungsjahr seit a. 6 M. , u.a. entwendete Post
Hallo,
Danke für die schnelle Antwort.

Sagen wir, es handelt sich bei der Wohnung des Mannes um das gemeinsame Haus von Mann und Frau.

Es sind keine Regelungen bisher getroffen worden, da Frau den Mann in dem falschen Glauben lies, es handele sich nicht um eine dauerhafte Trennung. Die Trennung zeigt also eine gewisse Einseitigkeit.

Der Mann hat keinen Zugang zur neuen Wohnung der Frau. Sie aber Zugang zur alten, also in seinen Privatbereich.

Die Frau lebt vom Mann getrennt seit z.B. 6 Monaten, in denen sie mind. 1x pro Woche in die alte Wohnung geht und sich bedient, wenn Mann nicht zu Hause ist. Das wäre dadurch nachweisbar, da Frau dabei mehrfach z.B. von Nachbarn und Freunden gesehen wurde.

Wäre es rechtens, wenn unter diesen Voraussetzungen die Schlösser vom Mann ausgetauscht werden?

(wie gesagt, auch an den Mann adressiere Post, darunter ein auf dem Tisch liegendes noch nicht geöffnetes Einschreiben an ihn, wird von der Frau mitgenommen)

Beste Grüße
Ruben

Sorry, aber so macht das keinen Spaß, und ich habe keine Lust auf Fragen, bei denen sich die ganze Situation nach der ersten Antwort vollkommen ändert.

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Hallo,
wenn nachweislich Gegenstände die nicht der Frau gehören entwendet werden, vorausgesetzt es stimmt alles was geschrieben wurde,
dann sollte der Mann auch auf seine Schlüssel achten.
Wenn er plötzlich merkt dass (s)ein Haustürschlüssel fehlt, musst er eh ein neues Schloss haben.
Er ja nur wegen der Frau nicht das Haus offen stehen lassen.
Er kann ja auch nicht sicher sein, dass sie aus nicht näher zu erläuternden Gründen, mal einen Dritten mit der Abholung privater Dinge beauftragt. Hier wäre auch die Sicherung gemeinsamen Eigentums ein Grund, ein nicht mehr ganz funktionierendes Schloss zu wechseln.

Rumburak

Eine Rechtsberatung darf hier nicht erfolgen, aber vielleicht ein Suchtipp:

http://www.google.de/search?q=Trennung+T%C3%BCrschlo…

Grüße
Bröselchen

Hallo Wiz,
tut mir leid, wenn ich da was falsch gemacht haben sollte, aber die Situation ändert sich nicht. Ich habe nur an den (trotzdem sehr brauchbaren) Antworten gemerkt, dass ich die Situation nicht ausführlich genug beschrieben habe bzw. dass ich den Fall gern noch anders betrachtet haben würde.

Ich hatte mich für die erste Antwort bedankt und nachgehakt, da ich dachte, hier schreibt jemand, der vielleicht mehr weiß.
Und manchmal merkt man erst an der Antwort, dass man nicht klar genug gefragt hat.

Viel Spaß wünsche ich ansonsten beim PingPong mit nur einem Ballwechsel.

Beste Grüße
Ruben

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Danke
vielen Dank für die Googlehilfe.
Habe bisher nicht nach den drei Worten gemeinsam gesucht.
Beste Grüße
Ruben

Danke!
Danke für die schnellen Tipps.
Beste Grüße
Ruben

mich interessiert es :smile:
Hallo Wiz,
lese mich so ein bißchen durch das Rechte-Brett und habe den von Rubenson eingebrachten Fall auch mitgelesen. Auch seine Fälle weiter unten im Brett, die alle zusammengenommen ein größeres Bild geben.

Schade, dass Du hier nicht weiter antwortest. Denn mich würde schon interessieren, wie die Handhabe in diesem Fall wäre, oder wie sie sich nun ändern würde.

Dürfte die Frau denn eigenmächtig, und scheinbar, immer in Abwesenheit des Mannes das Haus (das beiden zwar noch gehört, aktuell aber wohl alleiniges Domizil des Mannes ist) betreten und Dinge mitnehmen, die dem Mann gehören, oder deren Eigentum noch nicht geklärt ist? Sie könnte das doch in Anwesenheit mit ihm klären.
Und da sie das vielleicht nicht tut, dürfte sich der Mann durch Schlossaustausch schützen?

Bis dann
Cloon