Neues Türschloss nach Feuerwehreinsatz, wer zahlt?

Hallo Leute,

während ich mit meiner Frau im Urlaub war, ist unser Brandmelder ohne Grund losgegangen. Die Nachbarn alarmierten die Feuerwehr. Diese öffnete unsere Wohnungstür und deaktivierte den defekten Brandmelder. Von der Polizei wurde nun ein provisorisches Türschluss eingebaut. Die Hausverwaltung bestellt uns nun wieder ein Originalschloss. Dieses wird uns nun von der Hausverwaltung in Rechnung gestellt. Wir besitzen eine Hausrat- und Haftpflichtversicherung jedoch meinten beide, dass ein solcher Schaden nicht gedeckt sei und wir das neue Türschloss selbst bezahlen müssten.

Ich sehe das jedoch anderes, kennt sich jemand hier aus und kann mit sagen, ob die Versicherungen recht haben oder nicht ???

Hallo zurück,

leider muss ich den beiden Versicherungen hier zustimmen:

Privathaftpflicht ist nur für Schäden, die ich selbst anderen zufüge, die kann hier nicht greifen.

Und bei der Hausratversicherung ist zwar grundsätzlich die Gefahr Feuer mitversichert und auch alle eventuellen Folgeschäden. Allerdings lag ja gar kein Feuer vor, also wird auch nichts ersetzt.

Dazu gibt es so einige Urteile und das lustige/perfide ist, dass man quasi jeden Nachbarn, den man nicht mag, auf diese Weise ägern könnte bzw. ihm Kosten verursachen.

Insofern bleibt nichts anderes übrig als die Kosten selbst zu tragen.

Gruß

A. Haid

Hallo Gustlwasser,

wer hat den Rauchmelder angebracht? Wenn Sie das waren zahlen Sie.

Wurde das vom Vermieter gemacht hat er ein Problem. Er oder seine Versicherung müßten zahlen.

mfg
Akademie der Wohnungseigentümer

Das weiß ich nicht - tut mir leid!

Hi Gustlwasser,

da stellt sich erstmal die Frage, bis Du Mieter oder Eigentümer der Wohnung/des Hauses/der Tür. Dann die weitere, warum kaufst Du nicht selbst ein neues Schloß?

Die Hausrat zahlt m.E. deshalb nicht, weil nur Gegenstände IN der Wohnung gedeckt sind, die Wohnungstür und das Schloß darin gehören nicht dazu. Die Privathaftpflicht sollte zahlen, wenn Du nicht Eigentümer der Tür bist, weil durch Deine Schuld einem Anderen, dem Türeigentümer, ein Schaden entstanden ist. Bist Du aber Eigentümer zahlt keine der Beiden.

Soweit meine Meinung.

Ciao Ricco

Ich sehe das jedoch anderes, kennt sich jemand hier aus und
kann mit sagen, ob die Versicherungen recht haben oder nicht
???

Ja ich habe Ihn angebracht :frowning:

Ich bin Mieter, ich hätte auch das provisorische Schloss bis zu unserem Auszug auch lassen können. Nur dann muss ich es tauschen, da wir ein Zentralschlüsselsystem haben. Ich kann mit meinem Schlüssel auch die Haustüre öffnen, dass geht natürlich mit dem provisorischen nicht.

Hallo,

die ablehnenden Hausrat- und Privathaftpflichtvers. haben beide Recht.
Das Türschloß gilt als fest mit dem Gebäude verbundener Bestandteil desselben und ist daher, wenn überhaupt ein Fall f. d. Gebäudeversicherung. Einfach mal dort anfragen. Üblicherweise werden solche Kosten aber nur erstattet, wenn grundsätzlich ein ersatzpfl. Schaden vorliegt. Und da es kein Feuer gibt, gibts folgerichtig auch keinen Schaden.

Evtl. kommt noch ein Schadenersatzanspruch gegen den Hersteller des Brandmelders in Betracht. Dazu ggf. mal einen Juristen befragen.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Klar ist, dass der Schaden erstmal von Dir zu tragen ist, da er durch den defekten Brandmelder in deiner Wohnung ausgelöst wurde. Die juristische Frage ist nun,ob und ggf. welche Versicherung das abdeckt.

Die Haftpflicht scheidet schon mal aus, denn die deckt in der Regel nur Schäden, welche vom Versicherungsnehmer schuldhaft (aus Fahrlässigkeit) verursacht wurden. Das ist hier nicht der Fall. Für den Fehlalarm eines Brandmelders trägst du zwar die rechtliche Verantwortung, aber du trägst keine Schuld daran, denn Du konntest ihn auch bei ausreichender Sorgfalt nicht verhindern.

Mit der Hausratversicherung tue ich mich schwer. Brandschäden sind da ja i.d.R. abgedeckt, aber ist das Türschloss jetzt ein Brandschaden ? Es hat ja gar nicht gebrannt…
Es wäre hier wichtig von der Versicherung zu erfahren, mit welcher Begründung sie eine Leistung verweigert. Wenn sie sagt, das wäre im leistungsumfang der Versicherung nicht gedeckt, heißt es genau die Versicherungsbedingungen zu studieren, welche Schäden da im Einzelfäll eingeschlossen sind.
Wenn Sie sagt, du wärest an dem Schaden selber Schuld, würde ich mich unter Hinweis auf die Zahlungsverweigerung der haftpflicht dagegen wehren.
Besonders wenn es sich um die selbe versichrungsgesellschaft handelt, ein schlagendes Argument.

Hoffe, das hilft zumindest etwas weiter.

Mawabo

Dann müssen Sie zahlen.

Tipp: Sprechen Sie trotzdem Ihre Versicherung (VS)an. Wenn der VSverlauf seit Jahren positiv ist, ist hier schon mal was aus Kulanz möglich. Schließlich haben Sie ja auch nebenbei mit dem Einbbau der Rauchmelder Kosten für die VS bei einem Brand mindern wollen. Und wenn die VS auch nur einen kleinen Beitrag leisten würde, mindert das Ihre Kosten.

Und: Trotzdem…Rauchmelder können Leben retten. Bauen Sie neue ein bzw. WARTEN Sie die regelmäßig. Von billigen asiatischen Geräten ist abzuraten. Testberichte im Internet anschauen.

mfg
Akademie der Wohnungseigentümer

Ja ich habe Ihn angebracht :frowning:

Hallo Gustlwasser,
die Hausverwaltung hat korrekt gehandelt. Für den ordnungsgemäßen Betrieb deines Feuermelders bist du selbst verantwortlich. Folgekosten wegen falschen Funktion musst du tragen.
Was wäre, wenn es wirklich einen schwelbrand gegeben hätte, und keiner wäre reingegangen, nur wegen der Kosten für das Schloss?
Das musst du selber tragen. Das ist juristisch glasklar.
Hartmut Eger
Freier Sachverständiger in der Immobilien-Wirtschaft

Hab heute das Schloß bezahlt :frowning:

Danke für die vielen Posts !!!

Hallo,
ich kann nur eine Vermutung abgeben, aber eigentlich müßte das Schloss in der Hausratversicherung abgesichert sein. Ich würde hier nochmals bei der Versicherung nachhaken ggf. mit Presse oder ähnlichem Druckmittel drohen.

MfG
murmeltier