aus einem Urteil des Amtsgericht Marburgs vom 25.03.2010:
„Zum Verhalten des Rechtsanwalts Olaf Tank befindet das Gericht, dass diesem als Organ der Rechtspflege klar sein müsse, dass es sich um versuchten Betrug handele. Die Aufmachung des Internetportals sei ihm bekannt gewesen und auch, dass er eine offensichtliche Nichtforderung geltend mache. Deshalb mache er sich der Beihilfe zum Betrugsversuch schuldig, wenn er das Inkasso betreibe.“
Unter welchen Voraussetzungen wird einem Rechtsanwalt eigentlich die Zulassung entzogen ?
) mit dem hessischen hab´ ichs nicht so