Neues vorderes Autokennzeichen

Hallo liebe Wer weiss was user.
Wer kann mir mit meinem Problem weiterhelfen?

ich habe mein vorderes Autokennzeichen verloren. Weiß jemand wie ich ein neues bekomme. Bei der Kfz- Zulassungsstelle sagte man mir ich müsse neu umkennzeichnen lassen.Das ist aber aufwändiger und erheblich teurer. Gibt es vielleicht jemanden unter euch der einfach nur ein neues Kennzeichen machen lassen konnte. Wie geht das? Freue mich über alle helfenden Beiträge! Grüße, Otto.

Hallo Otto,

stelle Dir vor, Dein Kennzeichen findet jemand, baut es sich an sein Auto, um damit kostenfrei zu tanken oder eine Bank zu überfallen. Würdest Du darauf hin gerne „nette Menschen“ zu Besuch bekommen, die Dich „komische Sachen“ fragen?
Genau aus dem Grund wird Dein Kennzeichen mehrere Jahre gesperrt.

Mein Tipp: Warte ein paar Tage ab, vielleicht findet sich ein ehrlicher Finder und gibt es bei der Polizei bzw. im Fundbüro ab, dann bekommt Deine Zulassungsstelle Bescheid.
Oder suche noch mal dort, wo Du es verloren hast. Falls das nicht bekannt ist, halte ich es für wahrscheinlich, dass es sogar gestohlen wurde?!

Ansonsten: Gehe mit Brief, Schein und dem zweiten Kennzeichen zur Zulassungsstelle und lasse das Fahrzeug umkennzeichen.

Beste Grüße
Guido

ich glaub das geht schon,hab auch schon mal eins nachmachen lassen für Heckfahrradträger (aber ohne TÜV/ASU Marke!)…MfG

ich glaub das geht schon,hab auch schon mal eins nachmachen
lassen für Heckfahrradträger (aber ohne TÜV/ASU Marke!)…MfG

Es ist eine Sache, ein Kennzeichen machen zu lassen (das macht jeder Schildermacher beliebig oft) und eine andere da das Bapperl der Zulassungsstelle drauf zu kriegen.

Gruss
Paul

2 Like

Hallo yer der siebte Dotto Luis Quatorze.

Wenn ein mit sogenannten „Aufklebern“ bestücktes Nummernschild (offizielle Bez. lautet: KENNZEICHENSCHILD MIT DER PLAKKETTE, ZUZUTEILEN DURCH DEN VERWALTUNGSBEHÖRDENAPPARAT) entweder Dir abgegangen ist vom Wagen (verloren) oder Ihr, Kaiser oder König Otto, Opfer eines Diebstahls des Schilds wurde, dann ist die Umkennzeichnung ZWINGEND. Das gilt in dem Fall, wo es sich nur um eines handelt, auch.

So, wie ja schon geschildert in den 2 anderen bisherigen Antwortbeiträgen.

Was vergessen wurde: Auch die Versicherungsgesellschaft, die für Fahrzeug- und/oder Haftpflichtversicherung zuständig ist, muß benachrichtigt werden. So ist es 1992 jedenfalls gewesen.

Diese Nachricht sollte man im Falle Diebstahl NACH der Anzeigeerstattung (bei Polizei) tätigen.

Grund:
Die Versicherung möchte von Euch entweder eine Bestätigung der Polizei (kostete damals DM 23.13, zu zahlen gewesen an die Polizei) oder das Aktenzeichen, unter dem diese die Straftat bearbeitet zuzüglich der Info, welche Dienststelle zuständig ist.

Wenn Ihr die, ich sage mal stellvertretend, DAS - Versicherg. telefonisch nach dem Grund für dies Erfordernis fragt, wird der Herr sagen:

Ja stellt Euch vor, jemand fährt mit Ihrem Kennzeichen rum und crasht oder etwas ähnliches.

Mit freundlichen Grüßen,

urheberreste

Hallo Überreste,

Was vergessen wurde: Auch die Versicherungsgesellschaft, die
für Fahrzeug- und/oder Haftpflichtversicherung zuständig ist,
muß benachrichtigt werden.

Stimmt, die bekommt aber automatisch vom Amt Bescheid. Man benötigt übrigens auch keine eVB dafür. Vorsichtshalber kann man denen aber trotzdem tel. Bescheid geben.

Stimmt, bei Diebstahl vorab Anzeige bei der Polizei. Bei Verlust kann man sich den Weg sparen.

Falls eine Teilkasko ohne SB vorhanden sein sollte, so sind die Kosten bei einem Diebstahl übrigens abgedeckt.

Beste Grüße
Guido

Guten Tag Guido

Falls eine Teilkasko ohne SB vorhanden sein sollte, so sind
die Kosten bei einem Diebstahl übrigens abgedeckt.

Mir ist eine Straftat wiederfahren, die ein wenig ungewöhnlicher war. So: mir wurden 1992 beide Schilder beschädigt, trotzdem lag ein Vermögensdelikt im recht. Sinne vor.

Habe die Zahl 1992 ja im Beitrag schon aufgeführt.
Da hat der Täter das Schild, das er, weil er kein geeignetes Werkzeug hatte, halbierte, gestohlen. Das, das noch ganz war, hat er mit seinem Schund-Schuhwerk unters Auto gestoßen oder -schoben.
Ich hatte TK o. SB.

Nichts bezahlt.

Jahr 1992.

Meinen Sie etwa…
Meinst Du nicht VOLLkasko ohne SB???

Gruß
urheberreste

Ich noch mal,

nein, ich meinte Teilkasko. Die deckt Diebstahl ab, allerdings keinen Vandalismus, was bei Dir eher der Fall war.

Über eine Vollkasko könnte man das wohl abrechnen, wegen der Rückstufung wäre das aber Blödsinn.

Beste Grüße
Guido