Neues WEG Gesetz - Stimmrecht

hallo Experten,

vielleicht könnt Ihr mir bitte bei meiner frage helfen.

folgendes :

Nach § 22 Abs. 2 WEG können Mosernisierungen durch eine Mehrheit von
drei Viertel der Eigentümer aller stimmberechtigten Eigentümer im Sinne
des § 25 Abs. 2 WEG beschlossen werden.

Nach § 25 Abs. 2 WEG hat jeder Wohnungseigentümer eine Stimme.

Die Teilungserklärung unserer Wohnanlage legt dagegen fest,
dass "der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme hat, so das einem Eigentümer, der mehrere Wohnungen hat, in der Eigentümerversammlung
mehrere Stimmrechte zustehen " ( wörtlich).

Hat bei einer Abstimmung über eine Moderniesierung nun jeder
Eigentümer nur eine Stimme, wie dies im neuen WEG-Gesetz festgelegt
wurde, oder aber gilt die Teilungserklärung, nach der dem Eigentümer
für jede Wohnung, die er besitzt, eine Stimme zusteht.

vielen dank für eure antworten im voraus.

nette Grüße

Saadou

hallo…

§ 25 II WEG (alt wie neu) ist durch eine Teilungserklärung abdingbar, d.h. die Regelung in der teilungserklärung geht vor.
dabei gibt es verschiedene varianten der stimmenverteilung (nach Köpfen/Anteilen/ etc.)

also: es gilt das, was in der teilungserklärung steht!

mfg

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]