Hallo, die neuen Zitier- und Urheberrechte verstehe ich nicht wirklich
(und Themen wie Juristisches, Steuererklärung, Heil- und Kostenpläne
bringen meinen Kopf auch gleich zum Explodieren). Gibt es auf die
folgenden Fragen knappe, klare Ja-Nein-Antworten?
Also, es geht um einen Blogger, der Bücher, Filme und Musik bespricht
und manchmal pressespiegel-artig auch Auszüge anderer Rezensionen
wiedergibt (mit sehr klarer Quellenangabe und Link; keine heimliche
Übernahme/Plagiat). Er hat damit bisher kein Problem gehabt, der Blog
ist ja zum Glück sehr unbekannt (sein Name erscheint wie presserechtlich
verlangt im Impressum). Was darf der Blogger nach der neuesten
Gesetzeslage?
- Darf der Blogger in seine Texte Videos aus YouTube und Vimeo einbetten,
die von den Künstlern oder ihren Vertretern selbst zu YouTube oder Vimeo
hochgeladen wurden? - Darf der Blogger in seine Texte Videos aus YouTube oder Vimeo einbetten,
die von unbekannten Quellen hochgeladen wurden, aber bekanntes Material
zeigen (z.B. den Ausschnitt eines Kinofilms)? - Darf der Blogger Zeilen aus gedruckten Büchern zitieren, z.B. aus
Romanen (mit Quellenangabe)? Gibt es für die Zitatlänge einen
Höchstwert? - Darf der Blogger Zeilen aus online veröffentlichten Rezensionen zitieren
(mit Quellenangabe und Link)? Gibt es für die Zitatlänge einen
Höchstwert? - Darf der Blogger, falls er nichts wörtlich zitieren darf, reine Links zu
existierenden anderen Quellen anbieten (z.B. Links zu anderen Artikeln
zum Thema)? - Gibt es beim Zitieren-Dürfen rechtliche Unterschiede zwischen Zitaten von Medienhäusern, Privatbloggern, In- und Ausland?
- Sind Abmahnwellen - auch unberechtigte - zu erwarten?
Danke für knackige Auskünfte!