Neues Zitat-/Urheber-Recht – was darf ein Blogger zitieren?

Hallo, die neuen Zitier- und Urheberrechte verstehe ich nicht wirklich
(und Themen wie Juristisches, Steuererklärung, Heil- und Kostenpläne
bringen meinen Kopf auch gleich zum Explodieren). Gibt es auf die
folgenden Fragen knappe, klare Ja-Nein-Antworten?

Also, es geht um einen Blogger, der Bücher, Filme und Musik bespricht
und manchmal pressespiegel-artig auch Auszüge anderer Rezensionen
wiedergibt (mit sehr klarer Quellenangabe und Link; keine heimliche
Übernahme/Plagiat). Er hat damit bisher kein Problem gehabt, der Blog
ist ja zum Glück sehr unbekannt (sein Name erscheint wie presserechtlich
verlangt im Impressum). Was darf der Blogger nach der neuesten
Gesetzeslage?

  1. Darf der Blogger in seine Texte Videos aus YouTube und Vimeo einbetten,
    die von den Künstlern oder ihren Vertretern selbst zu YouTube oder Vimeo
    hochgeladen wurden?
  2. Darf der Blogger in seine Texte Videos aus YouTube oder Vimeo einbetten,
    die von unbekannten Quellen hochgeladen wurden, aber bekanntes Material
    zeigen (z.B. den Ausschnitt eines Kinofilms)?
  3. Darf der Blogger Zeilen aus gedruckten Büchern zitieren, z.B. aus
    Romanen (mit Quellenangabe)? Gibt es für die Zitatlänge einen
    Höchstwert?
  4. Darf der Blogger Zeilen aus online veröffentlichten Rezensionen zitieren
    (mit Quellenangabe und Link)? Gibt es für die Zitatlänge einen
    Höchstwert?
  5. Darf der Blogger, falls er nichts wörtlich zitieren darf, reine Links zu
    existierenden anderen Quellen anbieten (z.B. Links zu anderen Artikeln
    zum Thema)?
  6. Gibt es beim Zitieren-Dürfen rechtliche Unterschiede zwischen Zitaten von Medienhäusern, Privatbloggern, In- und Ausland?
  7. Sind Abmahnwellen - auch unberechtigte - zu erwarten?

Danke für knackige Auskünfte!

Hi!

Was genau meinst du damit?
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Meldungen/2017/04/2017-04-12-urheberrecht-wissenschaft.html
Das Wissenschafts-Urheberrecht wird modernisiert. Damit wird es für
Schulen oder Hochschulen leichter, Texte, Filme oder andere Medien aus
Literatur, Kunst und Wissenschaft zu nutzen. Das Gesetz tritt am 1. März
in Kraft.

Das trifft nach deinen Schilderungen offensichtlich gar nicht auf dich zu (genauso wenig erschließt sich mir der Zusammenhang zu den von dir erwähnten Heil- und Kostenplänen).

Vielleicht kommst du auch mit diesem Beitrag schon etwas weiter:

Diese Frage zeigt, dass du überhaupt keine Ahnung hat. Eine Abmahnwelle ist, wenn es massenhaft Abmahnungen an verschiedene Empfänger verschickt werden, das hat nichts damit zu tun, wenn ein einzelner abgemahnt wird. Und ja, es besteht gefahr, dass du Abmahnungen bekommst.

Meine persönliche Meinung (ich bin kein Anwalt!) ist, dass du dich mit dem, was du wohl vorhast, dich auf sehr dünnes Eis begibst. Wenn du unbedingt bloggen willst, dann mit eigenen Texten und ggf. Filmen, aber lass die fremden Federn weg!

Gruß
Christa

Ich entschuldige mich für die ganzen Fehler in meiner gestrigen Antwort.

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