Neues zum Thread Tierheim vermittelt Reg. Tier

Laut Auskunft einess TA und des örtlichen Tierheims besteht
dazu keine Verpflichtung.

Super Antwort - und woher weißt Du ob diese Auskünfte richtig
sind ?

Warum sollten sie nicht richtig sein? Warum sollten durch
einen TA oder ein Tierheim, deren tägliches Brot sowetwas ist,
falsche Behauptungen aufgestellt werden.

Du bist also der Meinung, das ein Versicherungskaufmann besser
Bescheid weiß, als diejenigen, deren täglich Brot sowetwas
ist?

Wo steht etwas davon, dass ich Versicherungskaufmann bin ?

Allerdings hat auch ein Versicherungsfachmann noch ein Privatleben,
ist Besitzer mehrerer Tiere, und hat in seinem früheren Leben zusätzliche Tätigkeiten ausgeübt. Wie z.B. auch aktive Arbeit in einem Tierschutzverein (Tierheim).

Und das Mergers Auskünfte mit Vorsicht zu geniesen sind,
sollte mittlerweile auch bekannt sein.

Na klar - wenn man selbst nicht richtig liegt, dann macht man
besser andere schlecht.

Ach ich liege nicht richtig? Du behauptest es gäbe rechtliche
Vorschriften, Du bist mehrfach um einen Beweis für diese
Behauptung gebeten worden ohne ihn jedoch erbringen zu können.

Auch ein Tierheim hat Vorschriften an die es sich halten muss.
Nur dies scheint dir nicht zu genügen.

Es ist schon sehr traurig, dass es Bedienstete von Tierheimen
gibt,
denen es völlig egal ist, wie bzw. wo so kleine liebe
Lebewesen (Tiere) herkommen.

Was genau hat das mit der Frage zu tun?

Menschen, die in einem Tierheim arbeiten, sehen so viel Leid, manchmal mehr, als zu ertragen ist.

Deine Aussage ist eine Frechheit sondergleichen, Du gibst eine Auskunft, die Du nicht belegen kannst und greifst deshalb Menschen an, die Dir überhaupt nichts getan haben? Wie arm ist das denn?

Weder Tasso noch der Eintrag im Register des Tierheimes sagen rechtsverbindlich aus wem das Tier gehört. Ein rechtsverbindliches Register gibt es nicht. Und wenn man keinen Grund hat, den Angaben des Abgebenden zu misstrauen, dann gibt es auch keinen Grund diese Angaben zu überprüfen.

Du hast richtig gelesen, ich betrachte Tiere nicht als Sachen,
sondern als Lebewesen.

Was hat das nun wieder mit der Ursprungsfrage zu tun?

Solche wie von dir benannte Tierheime sollte man dem
Tierschutzbund melden.

Aus welchem Grund? Und wenn Du der Held bist, warum bitteschön leitst Du dann kein Tierheim?

Eine kleine Frage noch zum Schluss:
Welcher Eigentums-Nachweis wird vom angeblich ehemaligen
Tierbesitzer verlangt ?

Ich habe noch kein eigenes Tier abgegeben. Soweit mir bekannt ist, muß man ein Formular mit seinen Daten ausfüllen und viele Tierheime nehmen auch eine Gebühr.

Und wo genau schließt Du jetzt daraus, das die Angaben überprüft werden müssen?

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Warum sollten sie nicht richtig sein? Warum sollten durch
einen TA oder ein Tierheim, deren tägliches Brot sowetwas ist,
falsche Behauptungen aufgestellt werden.

Du bist also der Meinung, das ein Versicherungskaufmann besser
Bescheid weiß, als diejenigen, deren täglich Brot sowetwas
ist?

Wo steht etwas davon, dass ich Versicherungskaufmann bin ?

Oh entschuldige Versicherungsfachmann…

Allerdings hat auch ein Versicherungsfachmann noch ein
Privatleben,
ist Besitzer mehrerer Tiere, und hat in seinem früheren Leben
zusätzliche Tätigkeiten ausgeübt. Wie z.B. auch aktive Arbeit
in einem Tierschutzverein (Tierheim).

Und genau das bezweifle ich, denn ich habe selbst mehrere Tiere, gerade auch Katzen und habe lange Jahre im Tierschutz gearbeitet und dies in mehreren Tierheimen.

Mir ist kein einziger Fall bekannt, das bei einem vom Eigentümer abgegebenen Tier die Eigentumsverhältnisse überprüft wurden.

Auch ein Tierheim hat Vorschriften an die es sich halten muss.
Nur dies scheint dir nicht zu genügen.

Was eventuell daran liegen könnte, daß Du bisher keinen Nachweis über Deine Behauptung, das Tierheim wäre verpflichtet gewesen zu überprüfen, daß der Eigentümer auch wirklich der Eigentümer ist, gebracht hast.

Bringe mir einen Beleg, dann bin ich gewillt Dir zu glauben, solange da nichts kommt, vertraue ich lieber Leuten, die sich mit sowetwas auskennen.

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Du willst eine Rechtsquelle haben.

Warum nicht --> § 11 Abs. 2a Tierschutzgesetz:

Beschränkung der Tierzahl je nach den zur Verfügung stehenden personellen und räumlichen Kapazitäten. Als Haltungseinheit gelten gemäß Ziffer 12.2.1.5.1 der AVV-TierSchG alle Tiere einer tierheimähnlichen Einrichtung, auch wenn diese in unterschiedlichen Einrichtungen z.b. Pflegestellen gehalten werden. In der Regel sollten bei der Aufnahme von Tieren im eigenen häuslichen Wohnbereich eine maximale Tierzahl von fünf einschließlich der eigenen gehaltenen Tiere nicht überschritten werden.
Bei tierheimähnlichen Einrichtungen mit einem (dezentralen) Pflegestellenkonzept werden meistens max. 2 Hunde bzw. 4 Katzen pro gemeldete Pflegestelle, einschließlich der private gehaltenen Tiere, von der Erlaubnispflichtbehörde mit genehmigt.
Werden mehr Tiere aufgenommen, so hat die Pflegestelle eine eigene Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 zu beantragen. (siehe Urteil des OLG Köln, Beschluss vom 18. 11. 2005 - 82 Ss OWi 35/05 - 301/05 - NStZ-RR 2006 (pdf-Datei))

Nur mit Mikrochip gekennzeichnete Tiere dürfen aufgenommen bzw. vermittelt werden.

Nur bereits im Ausland grundimmunisierte Tiere (bei Hunden zweimalige Impfung gegen Staupe, Parvovirose, Leptospirose, Hepatitis und Zwingerhusten im Abstand von vier Wochen, gültige Tollwutimpfung im Einklang mit den Empfehlungen des Impfstoffherstellers), dürfen aufgenommen und vermittelt werden. Im Tierheim bzw. in der Pflegestelle sind die Tiere regelmäßig durch den betreuenden Tierarzt nachzuimpfen. Impfpass und Tier müssen über die Mikrochipnummer genau zuzuordnen sein.

Aufgenommene Tiere sind regelmäßig nach den Anweisungen des betreuenden Tierarztes zu entwurmen und gegen Ektoparasiten zu behandeln. Letzteres ist ggf. insbesondere unter dem Hintergrund des Verschleppungsrisikos der Mittelmeerkrankheiten geboten, wenn diesbezüglich positive Befunde erhoben worden sind.

**Es ist ein Bestandsbuch vom Tierheim bzw. tierheimähnliche Einrichtung über alle aufgenommenen und/oder weitervermittelten Tiere mit folgenden Angaben zu führen:

a) Aufnahmedatum bzw. Datum des Erwerbs
b) Herkunft (z.B. Tierheim, Privatperson, Einlieferer), bei Fundtieren: Datum und Ort des Aufgreifens des Tieres
c) Identität: Rasse, Alter, Geschlecht, Name, Kastration ja/nein, bes. Kennzeichnung, Chip-Nr., EU-Heimtierausweis-Nr.d) Tierärztliche Maßnahmen mit Dokumentation der Daten (Impfungen, Entwurmungen, Erkrankungen), Auffälligkeiten während der Betreuung
e) Abgabedatum bzw. Datum und Grund des Todes
f) Name, Anschrift, Telefonnummer des neuen Besitzers/Erwerbers**

Alle weiteren Informationen findet man in den entsprechenden Kommentaren

Und wo genau liest Du nun, daß das Tierheim die Angaben des Eigentümers überprüfen muß?

Und wo genau sollten die Angaben überprüft werden, wenn es kein rechtsverbindliches Verzeichnis über die Eigentumsverhältnisse von Tieren gibt?

Und was ist mit Fundtieren, die nicht gechipt oder tätowiert sind, darf die ein Tierheim dann nicht aufnehmen und warum nehmen Tierheime diese Tiere dennoch auf?

Du sollst kein blabla bringen, sondern die Rechtsgrundlage für die Pflicht zur Überprüfung der Eigentumsverhältnisse von Tieren.

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Irgendwie stimmt Dein Text nicht mit dem des Gesetzes überein:

http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__11.html

Bzw. hast Du ganz wesentliche Teile des Gesetzestextes unterschlagen, ein Schelm wer böses dabei denkt.

Da will wohl jemand auf biegen und brechen Recht haben, was.

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Das andere Gesetz, auf das Du Dich beziehst, auch daraus kann ich keine Verpflichtung ableiten:

http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bs…

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Du willst eine Rechtsquelle haben.

ja, bitte.

Warum nicht --> § 11 Abs. 2a Tierschutzgesetz:

da steht, dass man zur eröffnung eines tierheims einen antrag stellen muss. und das interessiert hier genau gar nicht.

was du dann da dran gehängt hast, kommt aus http://zergportal.de/11_TierSchG_Genehmigung.htm. und dort wird auf ein urteil verlinkt, nach dem auch eine ehrenamtliche tierhaltung einen antrag stellen muss. der passt hier noch weniger.

was dann kommt, mit all deinen hervorhebungen, STEHT NIRGENDS IM TIERSCHUTZGESETZ! es sind auflagen, die die genehmigungsstelle IN DER REGEL macht. und, was viel wichtiger ist, es steht genau nirgends, bitte korrigiere mich, dass das tierheim die chips außer zur identifizierung während der haltung auch auslesen muss. schon gar nicht zur ermittlung früherer besitzer.

auch dein:

Nur mit Mikrochip gekennzeichnete Tiere dürfen aufgenommen
bzw. vermittelt werden.

kann doch gar nicht stimmen, oder hat neuerdings jeder an einen baum gebundene streuner einen chip? und dürfen dann nicht aufgenommen werden?

Nur bereits im Ausland grundimmunisierte Tiere (bei Hunden
zweimalige Impfung gegen Staupe, Parvovirose, Leptospirose,
Hepatitis und Zwingerhusten im Abstand von vier Wochen,
gültige Tollwutimpfung im Einklang mit den Empfehlungen des
Impfstoffherstellers), dürfen aufgenommen und vermittelt
werden.

ah ja. das lässt sich natürlich jederzeit feststellen, oder?

Im Tierheim bzw. in der Pflegestelle sind die Tiere
regelmäßig durch den betreuenden Tierarzt nachzuimpfen.
Impfpass und Tier müssen über die Mikrochipnummer genau
zuzuordnen sein.

genau. und die tätowierung zählt nicht, oder?

sorry, deine quelle ist schlecht. da musst du schon etwas mehr liefern.
und beim nächsten mal solltest du auch etwas genauer zitieren. copy&paste verlangt immer noch ein wenig nachdenken, wenn man keinen falschen eindruck erwecken möchte.

Alle weiteren Informationen findet man in den entsprechenden
Kommentaren

na, dann ist es ja kein problem für dich, diese kommentare nun ENDLICH MAL ZU NENNEN!
du machst dich hier sonst ziemlich unglaubwürdig.

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