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Warum nicht --> § 11 Abs. 2a Tierschutzgesetz:
Beschränkung der Tierzahl je nach den zur Verfügung stehenden personellen und räumlichen Kapazitäten. Als Haltungseinheit gelten gemäß Ziffer 12.2.1.5.1 der AVV-TierSchG alle Tiere einer tierheimähnlichen Einrichtung, auch wenn diese in unterschiedlichen Einrichtungen z.b. Pflegestellen gehalten werden. In der Regel sollten bei der Aufnahme von Tieren im eigenen häuslichen Wohnbereich eine maximale Tierzahl von fünf einschließlich der eigenen gehaltenen Tiere nicht überschritten werden.
Bei tierheimähnlichen Einrichtungen mit einem (dezentralen) Pflegestellenkonzept werden meistens max. 2 Hunde bzw. 4 Katzen pro gemeldete Pflegestelle, einschließlich der private gehaltenen Tiere, von der Erlaubnispflichtbehörde mit genehmigt.
Werden mehr Tiere aufgenommen, so hat die Pflegestelle eine eigene Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 zu beantragen. (siehe Urteil des OLG Köln, Beschluss vom 18. 11. 2005 - 82 Ss OWi 35/05 - 301/05 - NStZ-RR 2006 (pdf-Datei))
Nur mit Mikrochip gekennzeichnete Tiere dürfen aufgenommen bzw. vermittelt werden.
Nur bereits im Ausland grundimmunisierte Tiere (bei Hunden zweimalige Impfung gegen Staupe, Parvovirose, Leptospirose, Hepatitis und Zwingerhusten im Abstand von vier Wochen, gültige Tollwutimpfung im Einklang mit den Empfehlungen des Impfstoffherstellers), dürfen aufgenommen und vermittelt werden. Im Tierheim bzw. in der Pflegestelle sind die Tiere regelmäßig durch den betreuenden Tierarzt nachzuimpfen. Impfpass und Tier müssen über die Mikrochipnummer genau zuzuordnen sein.
Aufgenommene Tiere sind regelmäßig nach den Anweisungen des betreuenden Tierarztes zu entwurmen und gegen Ektoparasiten zu behandeln. Letzteres ist ggf. insbesondere unter dem Hintergrund des Verschleppungsrisikos der Mittelmeerkrankheiten geboten, wenn diesbezüglich positive Befunde erhoben worden sind.
**Es ist ein Bestandsbuch vom Tierheim bzw. tierheimähnliche Einrichtung über alle aufgenommenen und/oder weitervermittelten Tiere mit folgenden Angaben zu führen:
a) Aufnahmedatum bzw. Datum des Erwerbs
b) Herkunft (z.B. Tierheim, Privatperson, Einlieferer), bei Fundtieren: Datum und Ort des Aufgreifens des Tieres
c) Identität: Rasse, Alter, Geschlecht, Name, Kastration ja/nein, bes. Kennzeichnung, Chip-Nr., EU-Heimtierausweis-Nr.d) Tierärztliche Maßnahmen mit Dokumentation der Daten (Impfungen, Entwurmungen, Erkrankungen), Auffälligkeiten während der Betreuung
e) Abgabedatum bzw. Datum und Grund des Todes
f) Name, Anschrift, Telefonnummer des neuen Besitzers/Erwerbers**
Alle weiteren Informationen findet man in den entsprechenden Kommentaren