Mich würde interessieren, wie das Tierheim eine aktuelle
Eigentumsabfrage machen soll:
habe ich davon etwas geschrieben ?
Äh, wovon reden wir hier die ganze Zeit?
richtig - nur wenn ein Tier gechipt oder tätowiert ist sollte
man dies auch beachten.
Das hat jetzt mit der Ursprungsfrage genau was zu tun?
Die Registrierung bei TA erfolgt in dessen Unterlagen, aber
auch dort gibt es keine Verpflichtung einen Eigentümerwechsel
anzuzeigen.
Richtig - nur die meisten Tierbesitzer werden die Änderung
anzeigen.
Das weißt Du woher? Persönliches empfinden, öffentliche Statistik?
Woher soll das Tierheim Deiner Meinung nach rechtsverbindliche
Eigentumsverhältnisse bekommen?
In einer vorherigen Antwort von dir war die Rede von der
Polizei bzw.
der Gemeindeverwaltung - hast du wohl zwischenzeitlich
vergessen.
Ach die Wissen, wer der rechtmässige Eigentümer ist? Man muß also der Gemeinde bzw. der Polizei den Eigentumswechsel einer Katze anzeigen?
Und warum ermittelt die Polizei nicht wem der verlorengegangene Koffer gehört?
Merkst Du, wie lächerlich das ist?
Wenn das Tierheim aber keine Möglichkeit hat an
rechtsverbindliche Daten zu kommen, wieso sollte es dann bitte
schön verpflichtet sein Eigentumsverhältnisse zu überprüfen?
Dafür gibt es auch noch andere Stellen - siehe oben!
Nenn mir bitte wo man registrieren lassen muß, was einem gehört, sodaß die Polizei hierzu rechtsverbindliche Daten hat?
Überprüfst Du auch jedes Mal beim Bäcker, ob der Bäcker
wirklich der Eigentümer der Semmeln ist und die nicht etwa
beim benachbarten Bäcker geklaut hat?
oh was für ein Beispiel.
Tjo nu, wie man in den Wald hineinruft…
Na da gibt es doch viel bessere Beispiele.
Ein Unbekannter bietet mir einen Koffer voller Geld an (ca. 1
Million €) und möchte von mir im Tausch mein Auto haben.
Natürlich sagt er mir, dass das Geld sein Eigentum ist und
nach deiner Einschätzung ist dies dann nach dem Tausch mein
Geld.
In diesem Falle sollte man das Nachprüfen, weil soetwas nicht alltäglich ist und es geradezu danach riecht, daß etwas nicht ganz koscher sein könnte.
Aber Du kennst den Begriff gutgläubiger Erwerb, ja?
http://www.rechtslexikon-online.de/Gutglaeubiger_Erw…
Und nun belege doch bitte Deine Behauptung Tierheime wären verpflichtet die Eigentümsverhälntisse an einem vom Eigentümer abgegebenen Tier zu prüfen.
Und ich erwarte mehr als nur blabla.
Gruß
Tina