Neues zum Thread Tierheim vermittelt Reg. Tier

Hallo ihr Vielwissenden,

In meinen Artikel http://www.wer-weiss-was.de/article/7011571 vom 17.10. haben sich nach hartnäckien Fragen und Androhung den Rechtsweg zu bestreiten, einige neue Erkenntnisse ergeben.

Das verwahrloste Tier wurde nun angeblich vor ca 4 Mon. von der angeblichen Besitzerin direkt im Tierheim abgegeben.

Obwohl das Tier tätowiert und gechipt ist, wurde keine weitere Prüfung durchgeführt. Darf ein Tierheim einfach auf Treu und Glauben handeln?
Meiner Meinung nach müssten diese Infos doch verifiziert werden.

In wie weit hat sich die Person, die das Tier abgegeben hat, strafbar gemacht ?

In wie weit besteht nun die Möglichkeit das nun inzwischen schon verrmittelte Tier zu seinem ursprünglichen, rechtmässigen Besitzer zurück zu führen?

VG
Steffan

Obwohl das Tier tätowiert und gechipt ist, wurde keine weitere
Prüfung durchgeführt. Darf ein Tierheim einfach auf Treu und
Glauben handeln?

Hi,

weißt Du was in einem Tierheim für Arbeiten anfallen? Wenn ein Tier abgegeben wird, warum sollte man daran Zweifeln, das derjenige der sagt er wäre der Eigentümer und würde das Tier aus diesem und jenem Grund abgeben, auch wirklich der Eigentümer ist?

In der Regel ist es genau andersrum, manch Tierhalter schämt sich und behauptet, das Tier gefunden zu haben.

Und selbst wenn man eine Tassoabfrage machen würde, wer sagt denn, das das Tier nicht einen Voreigentümer hatte und das das Tier umgemeldet wurde.

Abfragen werden bei Fundtieren normalerweise gemacht und auch da kann es passieren, das in der Hektik mal eine Abfrage vergessen wird.

Tierheime haben vor allem eines gemein: Zu viele Tiere und zu wenig Personal.

Meiner Meinung nach müssten diese Infos doch verifiziert
werden.

Wenn Du die Wahl hättest einem Tier Zuwendung zu geben oder eine Abfrage, die normalerweise nicht nötig ist zu machen, was würdest Du tun?

In wie weit besteht nun die Möglichkeit das nun inzwischen
schon verrmittelte Tier zu seinem ursprünglichen,
rechtmässigen Besitzer zurück zu führen?

Die Frage die ich mir als Tierhalter stellen würde: Würde das Sinn machen, das Tier, das sich gerade erst eingelebt hat wieder herauszureissen?

Das Tier hat dann in kurzer Zeit den Dritten Wechsel, Katzen sind da erfahrungsgemäß recht empfindlich.

Was ich auf alle Fälle tun würde, wäre dem neuen Eigentümer anzubieten, das Tier zurückzunehmen falls es Schwierigkeiten geben würde.

Das ist zwar kein rechtlicher Rat, aber ein Rat im Sinne des Tieres.

Gruß
Tina

Hallo Engelchen,

weißt Du was in einem Tierheim für Arbeiten anfallen?

Dessen bin ich mir sehr wohl bewusst.

In der Regel ist es genau andersrum, manch Tierhalter schämt
sich und behauptet, das Tier gefunden zu haben.

Auch das haben wir in unserer langjährigen Tätigkeit in einem Tierschutzverein erlebt.

Und selbst wenn man eine Tassoabfrage machen würde, wer sagt
denn, das das Tier nicht einen Voreigentümer hatte und das das
Tier umgemeldet wurde.

Das Tier ist auch jetzt noch laut Aussage TASSO auf den Erstbesitzer und Eigentümer registriert (seit 2006).

Abfragen werden bei Fundtieren normalerweise gemacht und auch
da kann es passieren, das in der Hektik mal eine Abfrage
vergessen wird.

Wenn einem Zimmermann das Dach zusammenbricht und jemand dabei zu Schaden oder gar ums Leben gebracht wird, sagt der Richter auch nicht zum Zimmermann: Kann ja mal passieren. Der würde mit Sicherheit hinter schwedischen Gardinen verschwinden.

Tierheime haben vor allem eines gemein: Zu viele Tiere und zu
wenig Personal.

Allgemein bekannt. Darf jedoch nicht zu nachlässiger Arbeit führen.

Meiner Meinung nach müssten diese Infos doch verifiziert
werden.

Wenn Du die Wahl hättest einem Tier Zuwendung zu geben oder
eine Abfrage, die normalerweise nicht nötig ist zu machen, was
würdest Du tun?

Die Infos verifizieren. Das Tier kann davon nur profitieren. Wieviel Tiere sitzen schon jahrelang im Tierheim und finden keinen neuen Besitzer? Bei einer Abfrage hätte das Tier schon binnen weniger Stunden den Weg zum rechtmässigen Eigentümer gefunden.

In wie weit besteht nun die Möglichkeit das nun inzwischen
schon verrmittelte Tier zu seinem ursprünglichen,
rechtmässigen Besitzer zurück zu führen?

Die Frage die ich mir als Tierhalter stellen würde: Würde das
Sinn machen, das Tier, das sich gerade erst eingelebt hat
wieder herauszureissen?

Das würde ich mir dann im Einzelfall überlegen. Sinn macht es ggf. nicht. Wenn es dem Tier dort gut geht, warum nicht. Auch der Eigentümer möchte, dass es dem Tier gut geht. Solange das Tierheim aber alles versucht, die Geschichte unter den Tisch zu kehren und sich auf Datenschutz beruft, wird der Eigentümer den Rechtsweg nicht ausschliessen.

Was ich auf alle Fälle tun würde, wäre dem neuen Eigentümer
anzubieten, das Tier zurückzunehmen falls es Schwierigkeiten
geben würde.

Siehe oben. Standhafte Weigerung des TH über den Verbleib des Tieres.
Somit keine Mitteilung an den neuen Dosenöffner möglich.

VG
Steffan

1 „Gefällt mir“

Das Tier ist auch jetzt noch laut Aussage TASSO auf den
Erstbesitzer und Eigentümer registriert (seit 2006).

Hi,

das mag ja sein, trotzdem wurde das Tier ja von einer anderen Person abgegeben, die sich als Eigentümer ausgab.

Wenn einem Zimmermann das Dach zusammenbricht und jemand dabei
zu Schaden oder gar ums Leben gebracht wird, sagt der Richter
auch nicht zum Zimmermann: Kann ja mal passieren. Der würde
mit Sicherheit hinter schwedischen Gardinen verschwinden.

Du weißt schon, das es hier Unterschiede gibt. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Detektivarbeit besteht nun einmal für Tierheime nicht. Das kann ein Tierheim weder finanziell noch personell leisten. Das kann man gut oder schlecht finden. Im vorliegenden Fall gab es doch auch gar keine Veranlassung eine Tassoabfrage zu machen, denn derjenige, der das Tier abgab, gab sich als Eigentümer aus.

Allgemein bekannt. Darf jedoch nicht zu nachlässiger Arbeit
führen.

Ich sehe hier keine Nachlässigkeit. Wenn falsche Angaben gemacht wurden, kann doch das Tierheim nichts dafür. Ich verstehe nicht warum man das Tierheim verantwortlich machen will, warum wendet man sich nicht an denjenigen, der das Tier abgegeben hat?

Die Infos verifizieren. Das Tier kann davon nur profitieren.
Wieviel Tiere sitzen schon jahrelang im Tierheim und finden
keinen neuen Besitzer? Bei einer Abfrage hätte das Tier schon
binnen weniger Stunden den Weg zum rechtmässigen Eigentümer
gefunden.

In diesem Fall mußte doch davon ausgegangen werden, daß der rechtmäßige Eigentümer das Tier abgab. Warum sollte dann nochmals eine Eigentumsabfrage, die auch nicht vorgeschrieben ist laut unserem Tierheim, gemacht werden?

In wie weit besteht nun die Möglichkeit das nun inzwischen
schon verrmittelte Tier zu seinem ursprünglichen,
rechtmässigen Besitzer zurück zu führen?

Somit keine Mitteilung an den neuen Dosenöffner möglich.

Kann ich verstehen.

Die Frage die sich mir stellt, wie kam die Person, die das Tier abgab überhaupt an das Tier?

Gruß
Tina

1 „Gefällt mir“

Hallo Engelchen,

was Du schreibst kann ich alles nachvollziehen.

Allerdings darf es sich auch ein Tierheim nicht so einfach machen.
Es sollte die gesetzlichen Vorschriften bei der Tätigkeit nicht außer acht lassen.

Gruß Merger

1 „Gefällt mir“

Es sollte die gesetzlichen Vorschriften bei der Tätigkeit
nicht außer acht lassen.

welche wären das denn im hier besprochenen fall? und inwiefern sind sie nicht eingehalten worden?

Hallo Engelchen,

was Du schreibst kann ich alles nachvollziehen.

Allerdings darf es sich auch ein Tierheim nicht so einfach
machen.
Es sollte die gesetzlichen Vorschriften bei der Tätigkeit
nicht außer acht lassen.

Hi,

gut. Vorliegender Fall: Mutmaßlicher Eigentümer gibt das Tier im Tierheim ab. Das Tier wird weitervermittelt.

Welche Vorschrift wurde verletzt?

Welches Gesetz besagt, daß das Tierheim die Angaben des Eigentümers überprüfen muß?

Gruß
Tina

1 „Gefällt mir“

Hallo,

ein ganz interessanter Text auf der Internet-Seite des Deutschen Tierschutzbundes Seite 6 (medizinische Versorgung)

http://www.tierschutzbund.de/fileadmin/mediendatenba…

Hier steht unter anderem, jedes neu aufgenommene Tier ist sofort nach ihrer Einlieferung … dem Tierarzt zur Grunduntersuchung vorzustellen, wobei auch überprüft wird, ob das Tier eine Kennzeichneun (z.B. Mikrochip, Tätowierung) aufweist.

Viele Grüße!
Merger

PS: da ich einige Zeit in einem Tierschutzverein aktiv tätig war,
kenne ich dies nicht anders.
Allerdings gibt es auch Tierschutzvereine die sich nicht daran halten.

1 „Gefällt mir“

http://www.tierschutzbund.de/fileadmin/mediendatenba…

Hier steht unter anderem, jedes neu aufgenommene Tier ist
sofort nach ihrer Einlieferung … dem Tierarzt zur
Grunduntersuchung vorzustellen, wobei auch überprüft wird, ob
das Tier eine Kennzeichneun (z.B. Mikrochip, Tätowierung)
aufweist.

Viele Grüße!
Merger

PS: da ich einige Zeit in einem Tierschutzverein aktiv tätig
war,
kenne ich dies nicht anders.
Allerdings gibt es auch Tierschutzvereine die sich nicht daran
halten.

Ja und? Im UP wurde das Tier vom mutmaßlichen Eigentümer abgegeben. Woraus schließt Du jetzt, daß das Tierheim die Verpflichtung hätte, die Eigentumsverhältnisse an dem Tier zu überprüfen?

Gruß
Tina

Hallo Engelchen,

glaubst Du alles was man Dir sagt? Wie naiv bist Du denn?

Es gibt zu allem und jedem immer 3 Wahrheiten:

die des ersten,
die des zweiten
und die dazwischen.

Mit der dazwischen ist man meist am nähesten an der Wahrheit.

Allein aus diesem Grunde soll muss jede Aussage einer mir unbekannten Person verifiziert werden, bevor ich diese weitertrage.

Stell dir vor dein Nachbar ruft bei der Polizei an und sagt: „Die hat meinen Hund aus dem Fenster geworfen.“
Polizei rückt an und nimmt dich mit. Der Nachbar hat ja gesagt … .
Das Gericht verurteilt dich. Der Nachbar hat ja gesagt … .
Du zahlst eine Strafe wegen Tierqäulerei. Der Nachbar hat ja gesagt … .

Aber niemand fragt ob der Nachbar jemals einen Hund besessen hat.

Sage jetzt nicht das ist etwas ganz anderes. Es ist genau dasselbe Spiel. Nur eine andere Abhandlung.

Leider ist es in der heutigen Gesellschaft usus geworden sich nur eine Meinung anzuhören. Gibt jemand, auch unwissend, falsche Informationen ungeprüft weiter, kommt man dabei ganz schnell in den Bereich einer Straftat (Rufmord, Verleumdung,…). Das ist vielen nicht bewusst. Richter(innen) und Anwälte/Anwältinnen werden sagen „Gott sei Dank, sonst wären wir arbeitslos“. Aber würde die Gesellschaft weniger Instant-TV-Berieselung zu sich nehmen und mehr Zeit zum NACHdenken und reden aufwänden, würden die Gerichte mit Sicherheit ein wenig entlastet werden.

Ja und? Im UP wurde das Tier vom mutmaßlichen Eigentümer abgegeben. :Woraus schließt Du jetzt, daß das Tierheim die Verpflichtung hätte, :die Eigentumsverhältnisse an dem Tier zu überprüfen?

Aus dem oben genannten und aus diesem Beitrag von „Merger“:

http://www.tierschutzbund.de/fileadmin/mediendatenba…

Hier steht unter anderem, jedes neu aufgenommene Tier ist
sofort nach ihrer Einlieferung … dem Tierarzt zur
Grunduntersuchung vorzustellen, wobei auch überprüft wird, ob
das Tier eine Kennzeichnung (z.B. Mikrochip, Tätowierung)
aufweist.

Hierfür vielen Dank an Merger. Dafür bekommst Du noch ein Sternchen von mir.

VG
Steffan

Hallo Tina,

http://www.tierschutzbund.de/fileadmin/mediendatenba…

Hier steht unter anderem, jedes neu aufgenommene Tier ist
sofort nach ihrer Einlieferung … dem Tierarzt zur
Grunduntersuchung vorzustellen, wobei auch überprüft wird, ob
das Tier eine Kennzeichneun (z.B. Mikrochip, Tätowierung)
aufweist.

Viele Grüße!
Merger

PS: da ich einige Zeit in einem Tierschutzverein aktiv tätig
war,
kenne ich dies nicht anders.
Allerdings gibt es auch Tierschutzvereine die sich nicht daran
halten.

Ja und? Im UP wurde das Tier vom mutmaßlichen Eigentümer
abgegeben. Woraus schließt Du jetzt, daß das Tierheim die
Verpflichtung hätte, die Eigentumsverhältnisse an dem Tier zu
überprüfen?

Du solltest meinen Link genau durchlesen, dann würdest Du diese Antwort jetzt nicht geben.

Auch jeder Tierarzt ist verpflichtet, wenn er einen gechipten Hund untersucht, den Chip bezüglich des Eigentümers zu prüfen.

Wie kommst Du überhaupt auf die Idee, dass dies ein Tierheim nicht machen muss ?

Gruß Merger

Hi,

Du solltest meinen Link genau durchlesen, dann würdest Du
diese Antwort jetzt nicht geben.

Habe ich, dort steht nur das der TA verpflichtet ist zu überprüfen ob das Tier gechipt oder tätowiert ist.

Das bei einem abgebenden Eigentümer zu prüfen ist, daß das Tier wirklich im Eigentum des vermeintlichen Eigentümers steht, konnte ich nirgends herauslesen.

Wo genau steht das?

Auch jeder Tierarzt ist verpflichtet, wenn er einen gechipten
Hund untersucht, den Chip bezüglich des Eigentümers zu prüfen.

Laut Auskunft unseres Tierheimes und eines befreundeten Tierheimes gilt das für Fundtieren, nicht aber für Tiere die vom Eigentümer abgegegben werden.

Wie kommst Du überhaupt auf die Idee, dass dies ein Tierheim
nicht machen muss ?

Ich frage umgekehrt, wie Du darauf kommst, daß sie das außer bei Fundtieren machen müssen.

Eine Quelle die das besagt, hast Du mir noch immer nicht genannt.

Bedenke: Auch die Auskunft bei Tasso ist kein Beweis dafür, das die dort beinhalteten Daten noch atuell sind. Kein Eigentümer ist verpflichtet dort zu melden ob das Tier einen neuen Eigentümer hat, ob man umgezogen ist etc. Wie also soll ein Tierheim eine rechtlich verbindliche Auskunft über aktuelle Eigentumsverhältnisse erlangen?

Gruß
Tina

1 „Gefällt mir“

Zu dem restlichen Quatsch sage ich nichts, das hat mit der Anfrage nichts zu tun.

http://www.tierschutzbund.de/fileadmin/mediendatenba…

Hier steht unter anderem, jedes neu aufgenommene Tier ist
sofort nach ihrer Einlieferung … dem Tierarzt zur
Grunduntersuchung vorzustellen, wobei auch überprüft wird, ob
das Tier eine Kennzeichnung (z.B. Mikrochip, Tätowierung)
aufweist.

Und wo genau steht dort nun, daß bei vom Eigentümer abgegeben Tieren, die Eigentumsverhältnisse überprüft werden müssen.

Laut Auskunft einess TA und des örtlichen Tierheims besteht dazu keine Verpflichtung.

Und das Mergers Auskünfte mit Vorsicht zu geniesen sind, sollte mittlerweile auch bekannt sein.

Gruß
Tina

2 „Gefällt mir“

Mich würde interessieren, wie das Tierheim eine aktuelle Eigentumsabfrage machen soll:

Die Registrierung bei Tasso ist nicht verpflichtend, man kann sein Tier dort melden, muß es aber nicht.

Die Registrierung bei TA erfolgt in dessen Unterlagen, aber auch dort gibt es keine Verpflichtung einen Eigentümerwechsel anzuzeigen.

Woher soll das Tierheim Deiner Meinung nach rechtsverbindliche Eigentumsverhältnisse bekommen?

Wenn das Tierheim aber keine Möglichkeit hat an rechtsverbindliche Daten zu kommen, wieso sollte es dann bitte schön verpflichtet sein Eigentumsverhältnisse zu überprüfen?

Überprüfst Du auch jedes Mal beim Bäcker, ob der Bäcker wirklich der Eigentümer der Semmeln ist und die nicht etwa beim benachbarten Bäcker geklaut hat?

1 „Gefällt mir“

du weißt aber schon, dass dein text nur für die tierheime gilt, die mitglied in tierschutzbund sind? und dass die meisten artikel mit den worten ‚sollte‘ eingeleitet werden? und dass der ganze text genau gar nichts mit einer ‚gesetzeslage‘ zu tun hat?

2 „Gefällt mir“

Laut Auskunft einess TA und des örtlichen Tierheims besteht
dazu keine Verpflichtung.

Super Antwort - und woher weißt Du ob diese Auskünfte richtig sind ?

Und das Mergers Auskünfte mit Vorsicht zu geniesen sind,
sollte mittlerweile auch bekannt sein.

Na klar - wenn man selbst nicht richtig liegt, dann macht man besser andere schlecht.

Mich würde interessieren, wie das Tierheim eine aktuelle
Eigentumsabfrage machen soll:

habe ich davon etwas geschrieben ?

Die Registrierung bei Tasso ist nicht verpflichtend, man kann
sein Tier dort melden, muß es aber nicht.

richtig - nur wenn ein Tier gechipt oder tätowiert ist sollte man dies auch beachten.

Die Registrierung bei TA erfolgt in dessen Unterlagen, aber
auch dort gibt es keine Verpflichtung einen Eigentümerwechsel
anzuzeigen.

Richtig - nur die meisten Tierbesitzer werden die Änderung anzeigen.

Woher soll das Tierheim Deiner Meinung nach rechtsverbindliche
Eigentumsverhältnisse bekommen?

In einer vorherigen Antwort von dir war die Rede von der Polizei bzw.
der Gemeindeverwaltung - hast du wohl zwischenzeitlich vergessen.

Wenn das Tierheim aber keine Möglichkeit hat an
rechtsverbindliche Daten zu kommen, wieso sollte es dann bitte
schön verpflichtet sein Eigentumsverhältnisse zu überprüfen?

Dafür gibt es auch noch andere Stellen - siehe oben!

Überprüfst Du auch jedes Mal beim Bäcker, ob der Bäcker
wirklich der Eigentümer der Semmeln ist und die nicht etwa
beim benachbarten Bäcker geklaut hat?

oh was für ein Beispiel.

Na da gibt es doch viel bessere Beispiele.

Ein Unbekannter bietet mir einen Koffer voller Geld an (ca. 1 Million €) und möchte von mir im Tausch mein Auto haben.
Natürlich sagt er mir, dass das Geld sein Eigentum ist und nach deiner Einschätzung ist dies dann nach dem Tausch mein Geld.

1 „Gefällt mir“

Laut Auskunft einess TA und des örtlichen Tierheims besteht
dazu keine Verpflichtung.

Super Antwort - und woher weißt Du ob diese Auskünfte richtig
sind ?

Warum sollten sie nicht richtig sein? Warum sollten durch einen TA oder ein Tierheim, deren tägliches Brot sowetwas ist, falsche Behauptungen aufgestellt werden.

Du bist also der Meinung, das ein Versicherungskaufmann besser Bescheid weiß, als diejenigen, deren täglich Brot sowetwas ist?

Warum kannst Du dann Deine Behauptung nicht belegen?

Du bist derjenige der behauptet es bestünde eine Verpflichtung, allerdings hast Du bisher keine Beweise für Deine Behauptung erbracht.

Und das Mergers Auskünfte mit Vorsicht zu geniesen sind,
sollte mittlerweile auch bekannt sein.

Na klar - wenn man selbst nicht richtig liegt, dann macht man
besser andere schlecht.

Ach ich liege nicht richtig? Du behauptest es gäbe rechtliche Vorschriften, Du bist mehrfach um einen Beweis für diese Behauptung gebeten worden ohne ihn jedoch erbringen zu können.

Und was das Schlechtmachen angeht: Wer hin und wieder einen Blick ins Brett Arbeitsrecht wirft, weiß wovon ich rede.

Gruß
Tina

1 „Gefällt mir“

Mich würde interessieren, wie das Tierheim eine aktuelle
Eigentumsabfrage machen soll:

habe ich davon etwas geschrieben ?

Äh, wovon reden wir hier die ganze Zeit?

richtig - nur wenn ein Tier gechipt oder tätowiert ist sollte
man dies auch beachten.

Das hat jetzt mit der Ursprungsfrage genau was zu tun?

Die Registrierung bei TA erfolgt in dessen Unterlagen, aber
auch dort gibt es keine Verpflichtung einen Eigentümerwechsel
anzuzeigen.

Richtig - nur die meisten Tierbesitzer werden die Änderung
anzeigen.

Das weißt Du woher? Persönliches empfinden, öffentliche Statistik?

Woher soll das Tierheim Deiner Meinung nach rechtsverbindliche
Eigentumsverhältnisse bekommen?

In einer vorherigen Antwort von dir war die Rede von der
Polizei bzw.
der Gemeindeverwaltung - hast du wohl zwischenzeitlich
vergessen.

Ach die Wissen, wer der rechtmässige Eigentümer ist? Man muß also der Gemeinde bzw. der Polizei den Eigentumswechsel einer Katze anzeigen?

Und warum ermittelt die Polizei nicht wem der verlorengegangene Koffer gehört?

Merkst Du, wie lächerlich das ist?

Wenn das Tierheim aber keine Möglichkeit hat an
rechtsverbindliche Daten zu kommen, wieso sollte es dann bitte
schön verpflichtet sein Eigentumsverhältnisse zu überprüfen?

Dafür gibt es auch noch andere Stellen - siehe oben!

Nenn mir bitte wo man registrieren lassen muß, was einem gehört, sodaß die Polizei hierzu rechtsverbindliche Daten hat?

Überprüfst Du auch jedes Mal beim Bäcker, ob der Bäcker
wirklich der Eigentümer der Semmeln ist und die nicht etwa
beim benachbarten Bäcker geklaut hat?

oh was für ein Beispiel.

Tjo nu, wie man in den Wald hineinruft…

Na da gibt es doch viel bessere Beispiele.

Ein Unbekannter bietet mir einen Koffer voller Geld an (ca. 1
Million €) und möchte von mir im Tausch mein Auto haben.
Natürlich sagt er mir, dass das Geld sein Eigentum ist und
nach deiner Einschätzung ist dies dann nach dem Tausch mein
Geld.

In diesem Falle sollte man das Nachprüfen, weil soetwas nicht alltäglich ist und es geradezu danach riecht, daß etwas nicht ganz koscher sein könnte.

Aber Du kennst den Begriff gutgläubiger Erwerb, ja?

http://www.rechtslexikon-online.de/Gutglaeubiger_Erw…

Und nun belege doch bitte Deine Behauptung Tierheime wären verpflichtet die Eigentümsverhälntisse an einem vom Eigentümer abgegebenen Tier zu prüfen.

Und ich erwarte mehr als nur blabla.

Gruß
Tina

2 „Gefällt mir“

Laut Auskunft unseres Tierheimes und eines befreundeten
Tierheimes gilt das für Fundtieren, nicht aber für Tiere die
vom Eigentümer abgegegben werden.

Es ist schon sehr traurig, dass es Bedienstete von Tierheimen gibt,
denen es völlig egal ist, wie bzw. wo so kleine liebe Lebewesen (Tiere) herkommen.

Du hast richtig gelesen, ich betrachte Tiere nicht als Sachen, sondern als Lebewesen.

Solche wie von dir benannte Tierheime sollte man dem Tierschutzbund melden.

Eine kleine Frage noch zum Schluss:
Welcher Eigentums-Nachweis wird vom angeblich ehemaligen Tierbesitzer verlangt ?