laut oberverwaltungsgericht nrw Az.15 A 2173/04 darf eine gemeinde nur dann regensteuer verlangen,wenn der wegeseitengraben,in den eingeleitet wird in ein rückhaltebecken oder ein klärwerk fliesst—also nur dann,wenn das niederschlagswasser irgendwie behandelt wird.
laut oberverwaltungsgericht nrw Az.15 A 2173/04 darf eine
gemeinde nur dann regensteuer verlangen,wenn der
wegeseitengraben,in den eingeleitet wird in ein
rückhaltebecken oder ein klärwerk fliesst—also nur dann,wenn
das niederschlagswasser irgendwie behandelt wird.
Hallo Hans,
deshalb haben schon viele Gemeinden den netten Begriff „Gewässerunterhaltungsgebühr“ kreiert, damit kann man sogar Waldbesitzern ohne Gewässer und Gräben für den niedergehenden Regen zur Kasse bitten. Und dagegen hat dann der Eigentümer keinerlei Einspruchsmöglichkeiten mehr, da die Satzung des Gewässerunterhaltungsverbandes seitens der jeweiligen Kommune bzw. deren gewählten Vertretern abgesegnet wurde und zu Änderungen der Satzung kein Zahler, sondern nur die Verbandsführung stimmberechtigt ist.
Da erhält dann der Begriff Demokratie doch eine völlig neue Erscheinungsform, die mich spontan eher an DEMOKRATUR erinnert.
Vielleicht gibt es ja demnächst auch die Bezin-Abgassteuer (in Anlehnung an die Feinstaubplakette in den sogenannten Umweltzonen), die Ausatemluftsteuer (weil erhöhter CO²-Gehalt und damit klimaschädigend). Du siehst, der Kreativität, den Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen, ist noch nicht erschöpft.
Vermutlich muß der Text gelöscht oder ins Plauderbrett verschoben werden, da er keine Antwort auf eine Frage enthält.
Schönen Jahreswechsel wünscht BM
stimmt nicht so ganz,regensteuer ist rechtlich was anderes als wasserverbandsabgaben—regensteuer ist fällig für einleitung von regenwasser befestigter flächen in kläranlagen und rückhaltebecken,wasserverbandsabgaben sind die umlagefähigen kosten der gräbenunterhaltung zwischen wiesen und ackerflächen.
die grundeigentümer sind stimmberechtigtes mitglied im verband und können die politik mit gestalten.
Hallo Hans,
danke für Deine Antwort. So genau habe ich mich leider noch nicht in die Thematik eingelesen. Fehler von mir.
Einen guten Rutsch und ein gutes, gesundes und erfolgreiches Jahr 2008 wünscht BM
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