… Presse nachzulesen ist…zu dem Versicherer Deutscher Ring
zu Vertragsgestaltung, bei vorzeitiger Kuendigung von Lebens oder Rentenversicherungen durch den Versicherten.
Das BGH Urteil hat die Stornokosten, ect. fuer rechtswidrig erklaert !!
Ein wichtiges Urteil fuer die Zukunft…und der
Versicherte kann nun Ansprueche gegen den Versicherer geltend machen
Meine persoenliche Situation
Ich hatte bei der LVM Versicherung Muenster eine Lebensversicherung. Nach 20 Jahren habe ich den
Vertag vorzeitig gekuendigt.
Der rechnerische Verlust…entgangenen Zinsen, Storokosten ect. belief sich auf ca. 9.000,oo DM
Der Vertrag wurde in 2001 gekuendigt.
Meine Frage…ichhabe soeben an den Versicherer
vorsorglich der BGH Urteil zu dem Konkurrenten
Deutscher Ring…meine Ansprueche schriftlich
geltend gemacht…aufgrund der angefallenen
Stornokosten…ect. bei vorzeitiger Kuendigung
Weiß jemand von Euch etwas ueber Verjaehrungs
fristen…speziell in diesem Fall ???
In 2011 waere die 10 jahres-frist um gewesen
Greifen hier evtl. laengerer Verjahrungsfristen
weil es sich um eine Grundsatzurteil handelt ??
Danke fuer Eure Antworten
Gruss