Neugeborenes krankenversichern

Liebe Experten,

Es geht um die Krankenversicherung eines Neugeborenen. Folgende Ausgangslage:

Die Mutter ist gesetzlich versichert, der Vater privat.

Die Mutter verdiente vor dem Mutterschutz mehr als der Vater, der selbständig ist.

Im Moment muss also die GKV der Mutter das Kind mit familienversichern. Allerdings schwankt das Einkommen des Vaters deutlich, so dass die Situation nächstes Jahr wieder anders aussehen könnte.

Die Frage:
Was passiert, wenn der privatversicherte VAter in einem Jahr mehr verdient als die Mutter, im nächsten aber wieder weniger? Wird das Kind dann immer wieder aufgenommen und ausgeschlossen von der GKV? Und wie kann in diesem Fall die Versicherungslücke geschlossen werden, in der das Kind nicht versichert wäre?

Danke für Eure Ideen.
Alexandra

Hallo,
nur wenn das Einkommen des privat versicherten Elternteils oberhalb der Bemessungsgrenze und das Einkommen des gesetzlich versicherten Elternteils unterhalb der Bemessungsgrenze liegt, ist die beitragsfreie Familienversicherung für das Kind ausgeschlossen. Werte siehe hier:
http://www.pkv.de/zahlen/rechengroessen-2010/
Endet die beitragsfreie Familienversicherung für das Kind, so kann dieses ggf. gegen Mindestbeitrag in der GKV weiter versichert werden (um die 130 EUR/Monat). Zeiten ohne Schutz sind ausgeschlossen; es gibt eine Pflicht zur Krankenversicherung.
U.U. ist eine Anwartschaftsversicherung in der PKV des Mannes für das Kind ratsam.
Gruß J.K.

Hallo,

soweit richtig und einverstanden. Die Grenze ist jedoch nicht die Beitragsbemessung sondern die Jahresarbeitsentgeltgrenze. Diese liegt um einiges Höher!

Grüße

Lars

Danke
für die klarstellenden Worte.
Gruß Joerg

Hallo,
die Versicherungspflichtgrenze ist 2010 4162,50 Euro. Maßgebend sind hierbei die Einkünfte laut Steuerbescheid (also ggf. auch Miet- und Zinseinnahmen).
Einzelheiten sind in § 10 sGB V und § 16 SGB IV geregelt.
Genaue Details:
http://www.vdek.com/versicherte/familienversicherung…

Ist der PKV-Versicherte selbständig:
Dann dürfte das hier noch interessant sein:
http://sozialversicherung-kompetent.de/2008031968/kr…

Gruß
RHW