Hallo zusammen,
aus aktuellem Anlass folgende Frage: ein zu erwartendes Baby soll bei mir in der GKV mit versichert werden. Nun weiß man ja nie, wann die GKVen irgendwelche Sonderbeiträge erheben, bzw. vielleicht man mit den Leistungen nicht mehr ganz zufrieden ist.
Besteht auch bei einem (neu) mitversichtern Kind das normale Kündigungs- bzw. Wechselrecht bei GKVen unverändert fort?
Danke für eine kurze Info.
MfG tihnk7