Neugeborenes mit in GKV, Änderung Kündigungsfrist?

Hallo zusammen,

aus aktuellem Anlass folgende Frage: ein zu erwartendes Baby soll bei mir in der GKV mit versichert werden. Nun weiß man ja nie, wann die GKVen irgendwelche Sonderbeiträge erheben, bzw. vielleicht man mit den Leistungen nicht mehr ganz zufrieden ist.

Besteht auch bei einem (neu) mitversichtern Kind das normale Kündigungs- bzw. Wechselrecht bei GKVen unverändert fort?

Danke für eine kurze Info.

MfG tihnk7

Hallo,

für mitversicherte Kinder gibt es generell keinerlei Kündigungsfristen. Außerdem wirkt sich die Mitversicherung eines Kindes auch nicht auf die eigenen Kündigungsfristen des Mitglieds aus.

Grüße
Florian

Hallo,
Neugeborene sind in den meisten Fällen kostenlos über die Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert (§ 10 SGB V). Wechsel- und Kündigungsmöglichkeiten bestehen nur für Mitglieder
(= Beitragszahler). Zusatzbeiträge gelten auch nur für Mitglieder. Wenn die Eltern bei zwei verschiedenen gestzlichen Kassen versichert sind, kann die Versicherung des Kindes auch jederzeit zwischen den Kassen der Eltern gewechselt werden.

Wenn ein Elternteil prvat versichert ist (§ 10 Absatz 3 SGB V), kann die kostenlose Familienversicherung ausgeschlossen sein. Wenn das Kind eine eigene Mitgliedschaft mit Beitragszahlung hat, gelten für das Kind alle Regelungen zum Kassenwechsel und zu Kündigungsfristen wie für Erwachsene.

Gruß
RHW