Neugeborenes versichern / Beide Beamte

Hallo,

da wir bald Nachwuchs erwarten, stellen sich für uns einige Fragen zwecks Beihilfeanspruch/Krankenkasse:

Situation:

Er(Landesbeamter Hessen); Sie (Bundesbeamtin)
nicht verheiratet.

Während der Elternzeit wird Sie ein Jahr daheim bleiben u. daher hat nur Er einen Anspruch auf Familienzuschlag Stufe I/II.

Frage:

  1. Muss nach der neuen Beihilfeverordnung derjeinige das Kind bei seiner Beihilfe anmelden, der auch den Familienzuschlag bekommt?

Denn der Beihilfeanspruch ist beim Bund höher als beim Land und somit müsste man auch weniger hinzuversichern, wenn man das Kind bei der Mutter in die Beihilfe mit aufnimmt.
Falls nicht, kann das Kind beim Vater in der Beihilfe aufgenommen werden u. bei der Krankenkasse der Mutter versichert werden? (günstiger Tarif)
Und ist ein Wechsel nach Ende der Elternzeit unproblematisch möglich? Soll heißen, dass dann Beihilfe und Krankenkasse über die Mutter läuft?

Vielen Dank für die Infos!

Hallo … Sie sind bei keiner Krankenkasse, sondern bei einer privaten Krankenversicherung versichert. Sie müssen einen einen entsprechenden Experten, oder einen Experten für Beihilferecht fragen.
Ein GKV-Experte kann ihnen nicht helfen.

Gruß, Christian

Hallo,

da kann ich leider nicht helfen. Kenne mich mit der gesetzlichen KV relativ gut aus, aber mit Beihilfe und privater KV leider nicht.

Grüße

Ralf

keine Ahnung

ich kann nur eins sagen, eine Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse ist nicht möglich.

sorry, da bin ich überfragt, ist leider nicht mein fachgebiet
lg