Hallo,
da wir bald Nachwuchs erwarten, stellen sich für uns einige Fragen zwecks Beihilfeanspruch/Krankenkasse:
Situation:
Er(Landesbeamter Hessen); Sie (Bundesbeamtin)
nicht verheiratet.
Während der Elternzeit wird Sie ein Jahr daheim bleiben u. daher hat nur Er einen Anspruch auf Familienzuschlag Stufe I/II.
Frage:
- Muss nach der neuen Beihilfeverordnung derjeinige das Kind bei seiner Beihilfe anmelden, der auch den Familienzuschlag bekommt?
Denn der Beihilfeanspruch ist beim Bund höher als beim Land und somit müsste man auch weniger hinzuversichern, wenn man das Kind bei der Mutter in die Beihilfe mit aufnimmt.
Falls nicht, kann das Kind beim Vater in der Beihilfe aufgenommen werden u. bei der Krankenkasse der Mutter versichert werden? (günstiger Tarif)
Und ist ein Wechsel nach Ende der Elternzeit unproblematisch möglich? Soll heißen, dass dann Beihilfe und Krankenkasse über die Mutter läuft?
Vielen Dank für die Infos!