Neugewinne mit Altverlusten verrechnen

Hallo,

angenommen, ein Anleger hat vom Finanzamt zum 31.12.2008 festgestellte Altverluste von 5.000 €. Weiterhin angenommen, der Anleger realisiert 2009 aus Fons- und Zertifikatverkäufen Gewinne in Höhe von 4.000 € und Verluste in Höhe von 5.000 €.

In der Summe bliebe für das Jahr 2009 ein Neuverlust von 1.000 € stehen, welcher auf das Folgejahr vorgetragen wird. Die Altverluste in Höhe von 5.000 € würden auch unverändert ins Folgejahr übertragen.

Nun die Frage:
Ist es möglich, die Neugewinne in Höhe von 4.000 € mit den Altverlusten von 5.000 € zu verrechnen, so dass sich im Saldo die Höhe der Altverluste auf 1.000 € reduziert? Die nicht verrechneten Neuverluste in Höhe von 5.000 € würden dann ins Folgejahr übertragen.

Hinterggrund der Frage ist, dass die Altverluste ja nur bis zum 31.12.2013 verrechnet werden können, danach verfallen sie.

Vielen Dank!

Hallo,

grundsätzlich verneine ich die Frage der Verrechnung in der geschilderten Weise. Grund ist die Hierarchie der Einkünfteermittlung. Demnach werden zuerst die Gewinne bzw. Verluste des laufenden Jahres verrechnet und erst das Ergebnis mit den Altverlusten zusammengeführt.

Es wäre eine Möglichkeit gewesen, die Gewinne bei der einen und die Verluste bei einer anderen Bank entstehen zu lassen. Dann hätte man der „Verlustbank“ einfach nichts mitgeteilt, so daß die Verluste dort weitergeführt worden wären, die Gewinne aus dem Depot der anderen Bank wären dann mit den Altverlusten verrechnet worden.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Guten Tag,

d. h., der Anleger könnte durch Übertrag der Fonds und Zertifikate (welche er mit Verlust abstoßen möchte) auf eine andere Bank seine kleine private Bad Bank gründen und die Gewinne, welche bei der alten Bank anfallen, mit seinen Altverlusten verrechnen?

Meines Erachtens - ja.

Hintergrund ist die Poolbildung bei den Banken, d. h. die Verluste bleiben bei der Bank jahresübergreifend gespeichert, es sei denn, daß man bis 15.12. (?) eines Jahres der Bank den Auftrag gibt, die Verluste zu bescheinigen. Erst mit dieser Bescheinigung werden die Verluste auf Ebene des Steuerpflichtigen verrechnet bzw. der verbleibende vortragsfähige Verlust per 31.12. per Bescheid festgestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Noch eine Frage:

Wenn der Anleger im Saldo (Gewinne mit Verlusten verrechnet) einen Gewinn für das Kalenderjahr verbucht und bei seiner Bank dennoch eine Verlustbescheinigung angefordert hat, wir in dieser der Wert 0 beschinigt, ist das richtig? Der Gewinn wird automatisch übber die Jahressteuerbescheiniung ausgewiesen, auch richtig?

Hier findest du eine Anleitung in 3 Schritten:

Abgeltungssteuer erlaubt alte Spekulationsverluste m…