Neugründung Arztpraxis und Barrierefreiheit

Hallo, Ihr Fachkundigen da draussen !
Hier mal eine Frage von mir: Angenommen, ein Arzt beschließt, eine eigene Praxis in einer Kleinstadt zu eröffnen.
In dieser Kleinstadt sind nun gewerbliche Immobilien rar, erst recht welche mit barrierfreiem Zugang. Kennt sich
jemand hier mit der Rechtslage aus ? Bei einem Neubau, der als Praxis dienen soll, müsste meines Wissens ja
zwingend ein barrierefreier Zugang hergestellt werden. Aber wie sieht es aus, wenn der Arzt Räumlichkeiten
im 1. Stock eines älteren Gebäudes beziehen möchte, das zwar einen Aufzug hat, der aber den heutigen Ansprüchen
bezüglich Barrierefreiheit (z.B. mind. 90 cm Türbreite) nicht entspricht. Wäre dieses möglich ?
Vielen Dank schon mal vorab für Eure Antworten.

Gruß Kai

Hallo,

da sollte sich der angehende Hausartz einmal durch den Kopf gehen lassen, von welchen Patienten er denn wohl am meisten Geld hereinbekommen wird.

Sind es die

-die Jungen
die alle Jahre einmal auflaufen,weil sie ein Wehwechen haben

oder

-die Alten
die zu den Stammgästen zählen,weil sie dieses Rezept brauchen oder jenes neu verbunden werden muss etc. etc.

Hallo!

Die Vorschrift gilt für Neubauten und Nutzungsänderungen bestehender Gebäude.

Und das ist der Punkt.

Wenn dort nicht schon immer eine Praxis drin war, dann wäre es immer eine Nutzungsänderung und damit muss man die Vorgaben erfüllen.

Die natürlich lange nicht beim Lift enden !

Und mal ehrlich, Neugründung ohne diese Bedingungen ? Da wird man wohl noch etwas länger suchen müssen oder mit der Hausverwaltung/Vermieter verhandeln, ob da etwas umzurüsten ist um eine Praxis einzurichten.

In der Regel ja ein langfristiger Mieter für den man sicherlich auch Umbauten vornimmt, die sowieso dem ganzen Gebäude zugute kämen und den Wert steigern.

MfG
duck313

Hallo!

Die Ansprüche gab es schon immer und zu allen Zeiten, nur wurden sie früher in Bauordnungen nicht berücksichtigt. Aber ungeachtet aller Vorschriften gab es schon immer vernünftige und geschäftstüchtige Leute, die Räume für eine ärztliche Praxis gar nicht erst in die engere Wahl gezogen hätten, die für Rollstuhlfahrer unzugänglich sind und wo Notfälle auf Tragen über ein Treppenhaus und durch zu enge Türen zu balancieren wären. Ist Mist, geht nicht.

Redet nicht auch die KV ein Wörtchen mit, wenn es um Standortauswahl und geeignete Räume geht? Die vermutlich erforderliche finanzierende Bank wird vorhersehbar nicht besonders begeistert sein, wenn sie ein Vorhaben in offensichtlich ungeeigneten Räumen finanzieren soll. Genau das ist ja wohl der Punkt. Es geht ums Geld, um möglichst geringe Miete. Verständlich, aber bei ungeeigneten Räumlichkeiten am falschen Ende gespart.

Von Barrierefreiheit abgesehen, sind Gebäude mit zu schmalen Türen ein Dauerärgernis für viele Arten selbständiger Tätigkeiten. Transport von Mobiliar und Gerätschaften oder alltäglich irgendwelche Sachen auf einem stabilen Rollwagen durch die Räume schieben, ohne laufend irgendwo an zu schmalen Luken anzustoßen, muss möglich sein. Wo Türen zu schmal sind, ist i. d. R. auch alles andere piefig eng. Ist übrigens keine Spezialität von Altbauten. Wo über die Nutzbarkeit nachgedacht wurde und genug Geld vorhanden war, baute man auch schon vor Hunderten Jahren feine Sachen und kam nicht auf die Idee, Katzenklappen als Türen für Menschen einzubauen.

Gruß
Wolfgang

Hallo !

Länger suchen wird das Problem nicht beheben. Die Zahl der verfügbaren Immobilien in der hier diskutierten Region ist ja begrenzt. Und es wurden bereits sämtliche Objekte, die leerstehen besichtigt.
Dabei ist nur dieses eine überhaupt noch übrig geblieben.

Nein, das tut sie nicht. Aber sehr wohl das Bauamt.

Nein, das könnte man bei diesen Räumen nicht sagen. Es ist eben nur kein riesiges Treppenhaus und kein besonders großer Lift vorhanden.

Gruß Kai