Neujahrsfalle EHZ

Hallo,

wenn ein Haus z.B. in KW52 eigentlich fertig ist, die Übergabe aber in der 1. KW des neuen Jahres erfolgt (z.B. aus Termingründen), was zählt dann für die Beantragung? Muss man im Jahr der Fertigstellung einziehen, um diese „Falle“ zu umgehen, oder gilt das Jahr der Übergabe?

Gruß

M.

Hallo.

Es gilt der Zeitpunkt an dem das Baugesuch vom Bauherrn abgegeben wurde.

Bsp.: Bauantrag im Dezember 2003 gestellt. Baufertigstellung November 2004. Einzug Frühjahr 2005.

Dann gilt die Zuteilung der Eigenheimzulage in der Höhe, wie sie für das Jahr 2003 gültig war. Also gilt noch altes Recht und somit die ungekürzte EHZ-Zuteilung, obwohl diese ab 2004 gekürzt wurde. Gezahlt wird die EHZ jedoch erst ab Einzung, dann beginnt auch die acht-Jahrers-Frist.
Sollte das Baugesuch in 2004 gestellt worden sein, gelten die rechtlichen Voraussetzung für das Jahr 2004. Unabhängig vom Einzugstermin.

Gruß
Roman

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Missverständnis!
es geht nicht um die EHZ überhaupt, sondern dass man im Jahr der Fertigstellung oder eben Übergabe (das ist meine Frage) einziehen muss, um nicht ein Jahr Förderung zu verlieren.

Beispiel: Fertigstellung Nov. 2004 -> Einzug Januar 2005 D.h. man verliert ein Jahr Förderung und bekommt nur 7 Jahre EHZ.

Bitte also noch einmal auf meine Eingangsfrage beziehen

Danke und Gruß

M.

Dann gilt die Zuteilung der Eigenheimzulage in der Höhe, wie
sie für das Jahr 2003 gültig war. Also gilt noch altes Recht
und somit die ungekürzte EHZ-Zuteilung, obwohl diese ab 2004
gekürzt wurde. :Roman

Hallo M.G.

Dann nochmal langsam:
Gezahlt wird die EHZ ab Einzug, dann beginnt die acht-Jahrers-Frist.
Dies schrieb Roman ganz deutlich.

Also:
EINZIEHEN UND (heutige Regel) DIE VOLLE EHZ BEZIEHEN!

Noch nebenbei eine Anmerkung und dies auch für alle „Betroffenen“, die EHZ beziehen oder noch beziehen wollen:

Es ist nicht unwahrscheinlich, dass diese Förderung von einem Tag auf den anderen ersatzlos gestrichen wird, ganz gleich, wer dann die Regierung stellt.

Willkürliche Änderungen oder Streichungen wurden schon mehrmals in der Gesetzgebung vorgenommen, besonders in Zeiten der leeren Kassen!

Finanzierungsplanung OHNE Eigenheimzulage. Dann ist man auch gewappnet, wenn diese wegfällt. Als Möglichkeit für Sondertilgungen o.ä. ist es gerne gesehen.
Seriöse Fachleute müssten eigentlich darauf hinweisen.

Mit freundlichen Grüssen
Friedrich Pausch

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Hallo,

so, nun mal die richtige Lösung:

Wichtig ist, dass Übergabe und Einzug ins gleiche Jahr fallen, wenn der Bau schon vorher fertig ist, dir aber nicht übergeben wurde, dafür kann man nix.

Das würde ich mir aber vom Bauträger bestätigen lassen.

Petz

Vielen Dank!

Und an die Vorredner: Wunderbare Einwände, aber keine Antwort auf meine frage.

Hallo,

so, nun mal die richtige Lösung: