neukäufer vorbestehender mietvertrag

Hallo liebe Mietrecht-Experten. Ich hätte eine dringende Frage an Sie: Unsere Wohnung wurde von unserem Vermieter verkauft. Darf der Neukäufer einfach unseren vorbestehenden Mietvertrag übernehmen? Oder müssen wir mit unserem „neuen“ Vermieter einen neuen Mietvertrag aushandeln? Vielen herzlichen Dank

Kauf bricht nicht bestehende Mietverträge. Der Mietvertrtag geht ohne jede Änderung, bis auf die technischen Details - neue Kontonummer des Vermieters und Namen des neuen Vermieters, auf diesen über. Für Sie ändert sich an den sonstigen mietvertraglichen Verinbarungen rein garnichts!

Kauf bricht nicht bestehende Mietverträge. Der Mietvertrtag
geht ohne jede Änderung, bis auf die technischen Details -
neue Kontonummer des Vermieters und Namen des neuen
Vermieters, auf diesen über. Für Sie ändert sich an den
sonstigen mietvertraglichen Verinbarungen rein garnichts!

Rein förmlich gesehen, bedeutet dies doch, dass wir den Mietvertrag gleichen Inhalts allerdings mit geänderten Namen des neuen Vermieters und seinen Kontodaten erneut unterschreiben müßten, oder?

Hallo,
euer Mietvertrag muss vom Käufer übernommen werden und zwar in allen Einzelheiten. Schließlich muss der Käufer wissen, ob er zu den gegebenen Konditionen kaufen möchte. Ein Neuvertrag ist da nicht angesagt, d.h. für euch geht es weiter wie gehabt. Allerdings kann der Käufer irgendwann Eigenbedarf anmelden, aber auch dafür gibt es gesetzliche Regelungen. Natürlich solltet ihr euch euren Mietvertrag gut ansehen bzgl. Vereinbarungen für Mieterhöhungen usw. denn was für den einen gilt, ist auch für den anderen bindend. Bin allerdings keine Expertin und empfehle im Zweifelsfall eine/n Fachmann/frau zu konsultieren.

MFG; Doda

Hallo, der neue Eigentümer tritt mit allen Rechten und Pflichten in den bestehenden Vertrag. Der Vertrag wird also übernommen. Viele Grüße

Nein! Auch formal bleibt der einmal unterzeichnete Mietvertrtag unverändert. Sie fügen lediglich die schriftliche Mitteilung Ihre Altvermieters und ggfs. auch die des Neuvermeiters über die Veränderung in der Person des Vermieters und dessen Bankverbindung Ihrer Vertagsausfertigung ordnungshalber und rechtsverbindlich ergänzend bei.

Hi
da gilt die alte Regel: Kauf bricht nicht Miete!
Das heist du hast deinen alten Mietvertrag weiter. der neue ist rechtsnachfolger…
Gruß Peter