Neukunden bevorzugt?

Hallo zusammen,
ich habe vor einiger Zeit von einer Bekannten gehört, daß sie ein Angebot bei Ihrem Internet-Betreiber(sie ist schon seit längerem Kundin)in Anspruch nehmen wollte. Irgend so eine Sonderaktion mit einem Laptop, den es als „Zugabe“ geben sollte…
Sie hat dort nachgefragt, ob es möglich sei, dieses Angebot als Bestandskunde in Anspruch zu nehmen. Ihre Bitte wurde jedoch mit der Antwort abgeschmettert, dieses Angebot stünde nur Neukunden zur Verfügung. Jetzt meine Frage: ist sowas eigentlich erlaubt? Ich meine, daß Neukunden den bestandskunden vorgezogen werden? Da werden doch die Bestandskunden voll benachteiligt…
Vielleicht kennt sich ja jemand von Euch damit aus oder kennt Gerichtsurteile, die sich mit dem Thema beschäftigen. Für meine Freundin hat sich der Fall zwar schon erledigt, aber interessant zu wissen wäre es trotzdem…

Liebe Grüße und vielen Dank,
Nickelchen

Hallo,

eine kleine Frage: War das vielleicht ein Neukunden-Angebot aller: Wenn Sie bei uns einen Vertrag abschließen, dann…?

Da werden doch die
Bestandskunden voll benachteiligt…

Wieso?
Die „Bestandskunden“ haben doch zuvor einen Vertrag mit dem Unternehmen geschlossen und waren überzeugt gewesen, für ihr Geld eine entsprechende Gegenleistung zu erhalten - d.h. ihnen war die Leistung des Unternehmens mehr wert als das Geld, das sie dafür bezahlen mussten.
Daran ändern neue Bedingungen für Neukunden doch nichts.

Aus dem Blickwinkel des Marketings kann so etwas natürlich kontraproduktiv sein, wie man zB auch an Apple und dem sehr rasch billiger gewordenen i-Phone gut sehen konnte.

Rein rechtlich herrscht aber (weitestgehend) Vertragsfreiheit - wenn das Unternehmen beschließen sollte, die Bedingungen zu ändern, darf es das.

LG
Stuffi

Dafür braucht man kein Gerichtsurteil. In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit. Fertig.

Levay