Neulich an der Grenze NL-BRD

Hallo Leute,

die letzten Tage war ich geschäftlich in den Niederlanden unterwegs. Auf der Rückreise bin ich kurz vor der Grenze auf einen Parkplatz um eines dringenden Bedürfnises nachzugeben. Danach habe ich mir aus dem Kofferraum noch eine Schachtel Kippen aus der Stange geholt. Dabei bemerkte ich ein Auto das in den Parkplatz einfuhr, langsam an mir vorbei und dann den Parkplatz verlassen hat.
Kurz nach der Grenze wurde ich von einem Zollauto auf einen Parkplatz gelotst. Dann kamen die Fragen:

Haben Sie Drogen, Alkohol und Zigaretten dabei. Erstere zwei verneinte ich und zu den Kippen gab ich wahrheitegemäß eine angebrochene Stange an.

Ich bat die Personen mir ihre Ausweise zu zeigen. Auf meine Bitte sagten mir diese nur lapidar, daß sie vom Zoll seien. Ich entgegnete ihnen das ich aber dennoch gerne die Ausweise sehen möchte. Die wurden mir erst nach einer längeren Diskussion und meiner Äußerung, daß ich das Recht habe diese zu sehen, gezeigt.

So recht haben sie mir meine Angaben anscheinend nicht geglaubt und haben das Auto, normale Familienkutsche, durchsucht und daraufhin noch den Drogenköter durch die Karre getrieben. Dieser hat ziemlich häßliche Flecken auf den Sitzen hinterlassen. Nach dem negativen Befund forderte ich die Zolleute auf die Sitze zu reinigen, was aber bei diesen auf komplettes Unverständnis stieß und mir gesagt wurde das sei mein Problem. Ich notierte mir daraufhin die Namen und die Dienstelle. Bevor ich jetzt eine Beschwerde schreibe habe ich noch Fragen:

  1. Es ist doch mein Recht die Dienstausweise zu sehen - oder?
  2. Muß mir der Zoll das Auto reinigen?
  3. Wer ersetzt mir die Reinigungskosten?

Vielen Dank im Voraus.

Gruß Thomas

Bevor ich jetzt eine Beschwerde schreibe habe ich
noch Fragen:

  1. Es ist doch mein Recht die Dienstausweise zu sehen - oder?

Ja, sicher. Insbesondere, wenn es sich um Zivilbeamte handelt. Die Maßnahmen der Zollbeamten sind Verwaltungsakte und um ihn rechtgültig zu erlassen, muss die erlassende Behörde erkennbar sein.

  1. Muß mir der Zoll das Auto reinigen?

Eine nette Frage. Letztlich muss der Gestellungspflichtige die Verstecke usw. öffnen und darlegen. Wenn das die Zollbeamten selbst machen, ist das quasi eine „Serviceleistung“, sie nehmen dir die Arbeit ab. Also wäre die Antwort auf deine Frage: Nein.
Meist reinigen die Beamten das Fahrzeug aber bzw. vermeiden Verschmtzungen von vornherein.

  1. Wer ersetzt mir die Reinigungskosten?

Niemand, aber es steht dir frei, die Reinigungskosten vom zuständigen HZA einzufordern (mit allerdings geringen Erfolgsaussichten)

Kleiner Tipp: Wenn es um Geld geht (was der Zoll ja eintreibt) dann versteht der Staat keinen Spass und deswegen hat der Zoll -fast- alle Möglichkeiten.

Vielen Dank im Voraus.

Gern geschehen

Gruß Thomas

Gruss

Iru

Hallo Irubis,

  1. Muß mir der Zoll das Auto reinigen?

Eine nette Frage. Letztlich muss der Gestellungspflichtige die
Verstecke usw. öffnen und darlegen. Wenn das die Zollbeamten
selbst machen, ist das quasi eine „Serviceleistung“, sie
nehmen dir die Arbeit ab. Also wäre die Antwort auf deine
Frage: Nein.

Bei der Frage ging es aber nicht um Verstecke die geöffnet werden mußten, sondern um die Verschmutzung durch einen Hund.

Meist reinigen die Beamten das Fahrzeug aber bzw. vermeiden
Verschmtzungen von vornherein.

Wenn nun aber trotzdem durch den Hund Verschmutzungen eingetreten sind, dann entsteht dem Halter des KFZ ein Schaden.

  1. Wer ersetzt mir die Reinigungskosten?

Niemand, aber es steht dir frei, die Reinigungskosten vom
zuständigen HZA einzufordern (mit allerdings geringen
Erfolgsaussichten)

Vorausgesetzt es wurden keine Drogen gefunden, dann hat der KFZ Halter ohne eine Mitschuld einen Schaden erlitten. Wäre der Zoll dann nicht zu Schadenersatz verpflichtet? Wieso wären dann die Erfolgsaussichten so gering?

Angenommen bei einer Überprüfung durch den Zoll (ohne dass etwas Illegales gefunden wird) geht etwas kaputt. Hat der Halter des KFZ dann Pech gehabt und bleibt auf seinen Schaden sitzen? Rein theoretisch könnte der Hund ja auch mit seinen Krallen die Ledersitze beschädigen, oder durch eine Drehung seines Körpers den Blinkerhebel oder den Schalter für die Scheibenwischer abreißen.

Da die Kontrollen häufig ohne konkreten Verdacht, sondern meistens stichprobenartig ausgeführt werden, hätte sich der KFZ Halter in diesen Fällen nichts zuschulden kommen lassen und müsste es hinnehmen das sein Fahrzeug beschädigt wird? Zu allem Ärger müsste der unschuldige Autofahrer dann auch noch die Kosten für die Reparatur zahlen?

Wie verhält es sich denn dann mit dem Grundsatz, das jemand für Schäden die er verursacht gerade zu stehen hat?

Gruß Horst

2 Like

Vorausgesetzt es wurden keine Drogen
gefunden, dann hat der KFZ Halter ohne eine Mitschuld einen
Schaden erlitten. Wäre der Zoll dann nicht zu Schadenersatz
verpflichtet? Wieso wären dann die Erfolgsaussichten so
gering?

Weil ich die öffentliche Verwaltung kenne und weiss, wie sie mit solchen Fällen umgehen.

Angenommen bei einer Überprüfung durch den Zoll (ohne dass
etwas Illegales gefunden wird) geht etwas kaputt. Hat der
Halter des KFZ dann Pech gehabt und bleibt auf seinen Schaden
sitzen? Rein theoretisch könnte der Hund ja auch mit seinen
Krallen die Ledersitze beschädigen, oder durch eine Drehung
seines Körpers den Blinkerhebel oder den Schalter für die
Scheibenwischer abreißen.

Da die Kontrollen häufig ohne konkreten Verdacht, sondern
meistens stichprobenartig ausgeführt werden, hätte sich der
KFZ Halter in diesen Fällen nichts zuschulden kommen lassen
und müsste es hinnehmen das sein Fahrzeug beschädigt wird? Zu
allem Ärger müsste der unschuldige Autofahrer dann auch noch
die Kosten für die Reparatur zahlen?

Wie verhält es sich denn dann mit dem Grundsatz, das jemand
für Schäden die er verursacht gerade zu stehen hat?

Ob es jetzt bei einer Durchsuchung durch den Zoll oder einer anderen mit Vollzugsaufgaben betrauten Behörde geschieht, die Haftungsfrage wäre immer gleich.
Rechtlich eigentlich ganz einfach - der Bürger erleidet einen Schaden und der Verursacher muss Schadenersatz leisten.

Der Teufel steckt im Detail.
Wenn es ein exakt bestimm- und beweisbarer Schaden wäre (wie z.B. durch den Hund verursachte Kratzer), dann wird die Verwaltung Schadenersatz leisten. Bei Verschmutzungen wahrscheinlich nicht, denn wieviel der Verschmutzung ist vom Hund, wie verschmutzt war das Fahrzeug vorher. Das Problem ist die Beweisbarkeit des Schadens.
Die Schäden müssten an Ort und Stelle reklamiert werden. Es muss sicher sein, dass der Schaden auf die Beamten (oder deren Hund) zurückzuführen ist. Und das ist häufig sehr schwer, da keine unabhängigen Zeugen vorhanden sind. Desweiteren werden häufig unberechtigte Forderungen gestellt (das ist eine traurige Tatsache), man versucht, einen bereits bestehenden Schaden der Verwaltung „in die Schuhe zu schieben“. Die Verwaltung ist daher in Sachen Schadenersatzleistungen zurückhaltend.

Ich persönlich würde in solchen Fällen einen unbeteiligten Dritten bitten, bei der Durchsuchung anwesend zu sein. Das würde die Beweisführung bei Schäden vereinfachen.

Gruss

Iru

Nachtrag:

Die meisten Beamten sind aber so fair, dass sie, sollte ein Schaden entstanden sein, ihn von sich aus an die vorgesetzte Stelle melden und eine Schadensbegleichung ermöglichen. Der Ersatz von Schließzylindern z.B. wird ganz ohne Zutun des Geschädigten geregelt.

Gruss

Iru

1 Like

Hallo

also zu 1. Die Polizei bzw. der Zoll o.ä. Insitutionen müssen nach dem deutschen Gesetz dir den Ausweis zeigen. Wenn Sie dies verweigern hast du das Recht, die Polizei anzurufen und um Klärung zu bitten. Als Tipp dazu, wenn so was noch mal vorkommen sollt, nie deine Papiere zeigen, weil die sind schneller weg als du gucken kannst, wenn es falsche Polizisten/Zollbeamte sind. WEnn ein Polizist dir die einsicht in den ausweis verbietet, dann kannst du ein Disziplinarverfahren gegen den Beamten eröffnen, in dem du dich an die Diesntstelle des Beamten wendest und ddu musst halt den Vorfall schriftlich wiederlegen und der Beamte auch.

zu 2&3. Wenn du eindeutig nachweisen kannst (durch Fotos oder andere Bildgebenden Materialien) dann muss dir der Zoll die Kosten erstatten, da Sie dir einen Wirtschaftlichen Schaden zugezogen haben.

Falls du noch fragen haben soltlest schreib mich einfach per Mail an

Hallo

also zu 1. Die Polizei bzw. der Zoll o.ä. Insitutionen müssen
nach dem deutschen Gesetz dir den Ausweis zeigen.

Wo steht denn das? Nenn’ mir mal die Hausnummer, würd’ mich sehr interessieren. Im Übrigen zeigt nicht der Zoll oder die Polizei oder ähnliche Institutionen, sondern die Beamten den Ausweis vor… wenn sie es denn tun.

Wenn Sie dies verweigern hast du das Recht, die Polizei anzurufen und
um Klärung zu bitten.

Öhm… die steht doch schon vor Dir.

Als Tipp dazu, wenn so was noch mal
vorkommen sollt, nie deine Papiere zeigen, weil die sind
schneller weg als du gucken kannst, wenn es falsche
Polizisten/Zollbeamte sind.

WENN es falsche Polizisten sind, wollen sie sicher mehr als nur die Papiere.

WEnn ein Polizist dir die einsicht
in den ausweis verbietet, dann kannst du ein
Disziplinarverfahren gegen den Beamten eröffnen

Du bist auch als Otto Normalverbraucher Dienstvorgesetzter?

in dem du dich an die Diesntstelle des Beamten wendest und ddu musst
halt den Vorfall schriftlich wiederlegen und der Beamte auch.

Du kannst 'ne Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen, mehr aber auch nicht.

zu 2&3. Wenn du eindeutig nachweisen kannst (durch Fotos oder
andere Bildgebenden Materialien) dann muss dir der Zoll die
Kosten erstatten, da Sie dir einen Wirtschaftlichen Schaden
zugezogen haben.

Das streitet auch keiner ab.

Falls du noch fragen haben soltlest schreib mich einfach per
Mail an

Au ja!

Gruss

Iru

1 Like