Neumayer-Station III

Hallo,

ich habe mich gefragt warum die neue Forschungsstation wieder auf dem Schelfeis errichtet wurde. Im ersten Moment würde es mir zumindest sinnvoller erscheinen, die Station auf dem „richtigen“ Festland zu erbauen.

Habe auf der Internetseite des AWI leider nichts dazu finden können.

Gruß
Jonny

Das kommt drauf an was Du damit vor hast.
Wenn Du die Station auf dem Felsboden aufbaust, geht das nor dort, wo der Fels auch frei liegt. Der Grund ist ganz einfach, daß das Eis am Südpol wandert. Wie bei jedem Gletscher ist das Eis in ständiger Bewegung. Eine Station die auf dem Felsboden unter dem Eis verankert ist, kann aber diese Bewegung nicht mitmachen. Und die Kräfte die durch die Eisbewegung entstehen sind enorm. Keine (bezahlbare) Befestigung auf dieser Welt, kann solchen Kräften standhalten. Also muss man die Station auf dem Eis errichten, dann wandert sie mit dem Eis mit, und es passiert nix. Willst Du eine fest auf dem Fels verankerte Station, geht das nur an den Stellen, zu denen kein Eis hinkommt, also an freiliegenden Stellen. Diese sind aber in der Antarktis sehr dünn gesäht, bis gar nicht vorhanden. Und je nach dem was man erforschen will, gibt es dort wo man forschen will, solche Stellen auch gar nicht. Und dann bleibt einem keine Alternative.

Darf denn in der Antarktis jeder bauen, wo er will? Irgendwelche Gebietsansprueche hat Deutschland dort jedenfalls nicht (mehr).

Darf denn in der Antarktis jeder bauen, wo er will?
Irgendwelche Gebietsansprueche hat Deutschland dort jedenfalls
nicht (mehr).

Nein, natürlich nicht, da rückt gleich die Polizei aus der nächstliegenden Wache aus und setzt Wasserwerfer ein…

Gruss Reinhard

Hi
nein, Man darf dort nicht bauen, wo man will, alle Tätigkeiten unterliegen den Vorschriften des Antarktisvertrages, insbesondere des dazu verabschiedeten Umweltprotokolles.

Jede beabsichtigte Tätigkeit in der Antarktis, die in Deutschland organisiert wird oder von deutschem Hoheitsgebiet ausgeht, steht unter einem Genehmigungsvorbehalt und ist dem Umweltbundesamt anzuzeigen.
Die müssen das erst genehmigen.
Hier gibt es entsprechende Formblätter
http://www.umweltbundesamt.de/antarktis/antragstelle…

LG
Mike

Hallo,

ich habe mich gefragt warum die neue Forschungsstation wieder
auf dem Schelfeis errichtet wurde. Im ersten Moment würde es
mir zumindest sinnvoller erscheinen, die Station auf dem
„richtigen“ Festland zu erbauen.

Was soll das denn für einen Vorteil haben? Auch das Landeis bewegt sich ja. Und auf dem Schelfeis ist schon mal die Versorgung viel einfacher, weil das AWI mit dem eigenen Schiff einfach fast bis vor die Haustüre fahren kann.

vg,
d.

alle Tätigkeiten
unterliegen den Vorschriften des Antarktisvertrages,
insbesondere des dazu verabschiedeten Umweltprotokolles.

Dann muesste man also klaeren, welche Rechte uns dieser Vertrag einraemt.

Jede beabsichtigte Tätigkeit in der Antarktis, die in
Deutschland organisiert wird oder von deutschem Hoheitsgebiet
ausgeht, steht unter einem Genehmigungsvorbehalt und ist dem
Umweltbundesamt anzuzeigen.
Die müssen das erst genehmigen.

Aber von wem? Da die Antarktis nicht zum deutschen Hoheitsgebiet gehoert, halte ich es fuer unwahrscheinlich, dass das Umweltbundesamt sowas allein entscheiden kann. Beim Schelfeis ist das moeglicherweuae einfacher, weil die Station dort im Grunde den Status eines Schiffes auf See hat. Man muss damei nur sicherstellen, dass das, was man dort treibt, keinen unerlaubten Einfluss auf das Festland hat.

Tolle et lege

Gem Antarktisvertrag sind die nationalen Behörden für die Tätigkeit ihrer Bürger zuständig. Alle anderen daran beteiligten Staaten haben ein Kontrollrecht.

Mike

Hallo,

alle Tätigkeiten
unterliegen den Vorschriften des Antarktisvertrages,
insbesondere des dazu verabschiedeten Umweltprotokolles.

Dann muesste man also klaeren, welche Rechte uns dieser
Vertrag einraemt.

Der Vertrag räumt uns das Recht ein, die Antarktis wissenschaftlich zu erforschen. Dabei gibts ein paar Auflagen und Zusatzverträge (die v.a. dem Schutz der Natur gewährleisten), aber nichts, was man nicht eigentlich sowieso erwarten würde bei friedlicher wissenschaftlicher Forschung.

Jede beabsichtigte Tätigkeit in der Antarktis, die in
Deutschland organisiert wird oder von deutschem Hoheitsgebiet
ausgeht, steht unter einem Genehmigungsvorbehalt und ist dem
Umweltbundesamt anzuzeigen.
Die müssen das erst genehmigen.

Aber von wem? Da die Antarktis nicht zum deutschen
Hoheitsgebiet gehoert, halte ich es fuer unwahrscheinlich,
dass das Umweltbundesamt sowas allein entscheiden kann.

Doch kann es.
In der Antarktis hat derzeit überhaupt kein Land Gebietsansprüche oder Hoheitsgebiete. Der Antarktisvertrag beinhaltet ja gerade, dass alle Länder ihre Gebietsansprüche ruhen lassen und die Antarktis nur für die wissenschaftliche Forschung nutzen. Im Prinzip dürfen die Mitgliedsstaaten daher bauen wo sie wollen, solange das friedliche wissenschaftliche Zwecke erfüllt und mit den Vertragsstatuten und den Zusatzverträgen in Einklang steht. Der Vertrag regelt, dass die Staaten selbst die Aufsicht über ihre Forschungsvorhaben wahrnehmen. Du musst aber Beobachtern anderer Staaten immer Zugang zu deinen Stationen gewähren. Falls ein anderer Staatt dann der Ansicht ist, dass deine Tätigkeit nicht den Statuten des Vetrags oder der Zusatzverträge entspricht, können sie das andere Land vor dem Internationalen Gerichtshof verklagen.

Beim Schelfeis ist das moeglicherweuae einfacher, weil die Station
dort im Grunde den Status eines Schiffes auf See hat. Man muss
damei nur sicherstellen, dass das, was man dort treibt, keinen
unerlaubten Einfluss auf das Festland hat.

Nö, der Antarktisvertrag umfasst laut Artikel 6 das gesamte Festland und alles Schelfeis südlich des 60. Breitengrades, also die ganze Antarktis inkl Schelfeis, insbesondere auch den Ort der Neumayer-Station.

vg,
d.

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