Hallo,
alle Tätigkeiten
unterliegen den Vorschriften des Antarktisvertrages,
insbesondere des dazu verabschiedeten Umweltprotokolles.
Dann muesste man also klaeren, welche Rechte uns dieser
Vertrag einraemt.
Der Vertrag räumt uns das Recht ein, die Antarktis wissenschaftlich zu erforschen. Dabei gibts ein paar Auflagen und Zusatzverträge (die v.a. dem Schutz der Natur gewährleisten), aber nichts, was man nicht eigentlich sowieso erwarten würde bei friedlicher wissenschaftlicher Forschung.
Jede beabsichtigte Tätigkeit in der Antarktis, die in
Deutschland organisiert wird oder von deutschem Hoheitsgebiet
ausgeht, steht unter einem Genehmigungsvorbehalt und ist dem
Umweltbundesamt anzuzeigen.
Die müssen das erst genehmigen.
Aber von wem? Da die Antarktis nicht zum deutschen
Hoheitsgebiet gehoert, halte ich es fuer unwahrscheinlich,
dass das Umweltbundesamt sowas allein entscheiden kann.
Doch kann es.
In der Antarktis hat derzeit überhaupt kein Land Gebietsansprüche oder Hoheitsgebiete. Der Antarktisvertrag beinhaltet ja gerade, dass alle Länder ihre Gebietsansprüche ruhen lassen und die Antarktis nur für die wissenschaftliche Forschung nutzen. Im Prinzip dürfen die Mitgliedsstaaten daher bauen wo sie wollen, solange das friedliche wissenschaftliche Zwecke erfüllt und mit den Vertragsstatuten und den Zusatzverträgen in Einklang steht. Der Vertrag regelt, dass die Staaten selbst die Aufsicht über ihre Forschungsvorhaben wahrnehmen. Du musst aber Beobachtern anderer Staaten immer Zugang zu deinen Stationen gewähren. Falls ein anderer Staatt dann der Ansicht ist, dass deine Tätigkeit nicht den Statuten des Vetrags oder der Zusatzverträge entspricht, können sie das andere Land vor dem Internationalen Gerichtshof verklagen.
Beim Schelfeis ist das moeglicherweuae einfacher, weil die Station
dort im Grunde den Status eines Schiffes auf See hat. Man muss
damei nur sicherstellen, dass das, was man dort treibt, keinen
unerlaubten Einfluss auf das Festland hat.
Nö, der Antarktisvertrag umfasst laut Artikel 6 das gesamte Festland und alles Schelfeis südlich des 60. Breitengrades, also die ganze Antarktis inkl Schelfeis, insbesondere auch den Ort der Neumayer-Station.
vg,
d.