Neupreiserstattung wenn weder Reparatur noch Austausch der Ware möglich

nicht komplett, der zeitwert berechnet sich aus dem marktwert
und ist eben nicht linar, der marktwertverlust ist in den
ersten monaten erheblich höher als der werte, den man nach der
von mir genannten formel berechnen würde.

ich habs nicht mehr im kopf: ging es hier im thread nicht um das, was eine versicherung oder ein verkäufer zu ersetzen hätte bzw. was ein kunde zu ersetzen hätte? wo kommt denn da der marktwert ins spiel?

weil der verkäufer nur diesen als gutschein oder anzahlung für ein neues handy angeboten hatte, der verkäufer, der preisverfall des handy wäre also nur vom kunden zu tragen und es hätte keinen aufrechnung für die zeit gegeben, wo das gerät für den kunden nicht verfügbar war.