Hallo,
Nehmen wir mal an, ein neuer AG hätte gerne Lohnsteuerkarte von 2010 (ist ja normal und nötig) UND Lohnsteuerbescheinigung von 2010.
Warum könnte er das brauchen/wollen?
Hallo,
Nehmen wir mal an, ein neuer AG hätte gerne Lohnsteuerkarte von 2010 (ist ja normal und nötig) UND Lohnsteuerbescheinigung von 2010.
Warum könnte er das brauchen/wollen?
Hallo,
weil die Vortragswerte auf der Bescheinigung eventuell zu einer günstigeren Abrechnung führen können, Stichwort interner Lohnsteuer-Jahresausgleich.
Gruß
Lawrence
Danke für die rasche Antwort,
ich dachte schon der Spionage/Kontrolle halber.
Grüsse,
Marc
Hallo,
sollte der Bewerber hinsichtlich seines bisherigen Gehaltes etwas die Unwahrheit gesagt haben, ist diese Kontrollmöglichkeit natürlich ein angenehmer Nebeneffekt für den neuen Arbeitgeber.
Gruß
Lawrence
Hallo,
sollte der Bewerber hinsichtlich seines bisherigen Gehaltes
etwas die Unwahrheit gesagt haben, …
Ich frage mich: muss man denn überhaupt hinsichtlich seines letzten Gehaltes die Wahrheit sagen?
Gruß
Falke
Hallo,
er will wohl die Lohnsteuerbescheinigung 2009?
Diese könnte für ihn hilfreich sein, um zu überprüfen, ob Du ihn bei der Gehaltsverhandlung angeschwindelt hast, als Du frech behauptet hast „…bei Firma X habe ich zuletzt Y € verdient…“
Gruß, Bernd
Hallo,
müssen muss man wohl gar nichts, da Lügen per Gesetz (außer unter Eid) grundsätzlich nicht verboten ist.
Er würde aber ein entsprechendes Bild auf den neuen Mitarbeiter werfen.
Gruß
Lawrence
Hallo,
nein, er will ziemlich sicher wirklich die von 2010, weil er für seine Abrechnung die Vortragsdaten benötigt.
Das Gehalt kann er daraus auch ablesen.
Gruß
Lawrence