Nach dem man durch „Eigenrecherche“ in Kenntnis davon gekommen war, das
ICH-AGler mit einem Nettoeinkommen von unter 400 Euro keine Beiträge zur
Rentenversicherung zu zahlen haben (entgegengesetzt der Aussagen zur
generellen VersicherungsPFLICHT in den BMWI-Merkblättern) und dies auch in den
offiziellen Gründer-Foren öftermals unbekannt war, wurde diese Regelung
scheinbar nun mit dem Änderungsgesetz zur „neuen Rentenreform“ wieder
aufgehoben.
Ab wann gilt diese Regelung bzw. ist sie schon rechtskräftig?
Dies wäre mitunter wieder ein Grund sich doch für das Überbrückungsgeld zu
entscheiden.
Echt prima, da freut ich mich ja mal wieder im negativen Sinne.
Ich sehe nicht ein dass ich der lieben maroden Rentenkasse den Mindestsatz von 78,00 Euro im Monat zahlen soll. Derzeit liegt mein monatlicher Gewinn noch unter 400,00 Euro. Dieses rot-grüne Rumgehopse versteht es echt Existenzgründern wie mir noch mehr Geld abzukassieren.
Fürchterlich und typisch Sozis! Auf der einen Seite wird gegeben und auf der anderen Seite wird wieder kräftig abkassiert.
Viele Grüße
Andy
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Ich sehe nicht ein dass ich der lieben maroden Rentenkasse den
Mindestsatz von 78,00 Euro im Monat zahlen soll. Derzeit liegt
mein monatlicher Gewinn noch unter 400,00 Euro. Dieses
rot-grüne Rumgehopse versteht es echt Existenzgründern wie mir
noch mehr Geld abzukassieren.
Fürchterlich und typisch Sozis! Auf der einen Seite wird
gegeben und auf der anderen Seite wird wieder kräftig
abkassiert.
Andy,
dann hättest du mal versuchen sollen dich zu schwarz-gelben zeiten mit einem Monatsgewinn unter 400 euro zu gründen.
den Sozis verdankst du immerhin, daß es diese ICH-AG und ihre Förderung gibt. Schlachte nicht die Kuh, die dir Milch gibt.