Neuregelung Krankentagegeld für Selbständige GKV

Hallo,

ab 01.01.2009 gelten ja die neuen verordnungen für das Krankentagegeld, dass dann für die freiwillig gesetzlich Versicherten Selbständigen aus der „normalen“ Krankenversicherung ausgegliedert wird.
Meine Frage dazu: Man muss sich ja dann für 3 Jahre an die Krankenkasse binden. Gilt diese Bindung auch dann noch, wenn die Krankenkasse den Tarif ändert (Kann mir z.B. vorstellen, dass, wenn jemand oft krank ist und einen Tarif mit Zahlung ab dem 22. Tag gewählt hat, die Kasse sagt, „Nöö, du kriegst ab jetzt erst ab dem 43. Krankheitstag!“)oder die Beiträge drastisch erhöht?

Vielen Dank

Felicia

Hallo,
ja, die drei Jahre gelten per Gesetz - auch im Falle einer
allgemeinen Beitragserhöhung (Zusatzprämie).
nein, die Kasse kann einseitig nicht den Zusatztarif kündigen.
Gruss
Czauderna