Neuregelung: Rechtsanspruch Überbrückungsgeld

Ich habe es erst heute gelesen, scheinbar ist die Regelung aber schon
länger raus:


Arbeitslose, die sich selbstständig machen möchten, haben bei
Vorliegen aller Voraussetzungen seit dem 1. Januar 2004 einen
RECHTSANSPRUCH auf das sechsmonatige Überbrückungsgeld.

Eine Existenzgründung mit Überbrückungsgeld oder einem
Existenzgründungszuschuss ist in der Regel frühestens 24 Monate nach
Beendigung der letzten Förderung möglich. Ausnahmen kann es geben,
wenn die letzte selbstständige Tätigkeit wegen besonderer in der
Person des Arbeitnehmers liegender Gründe aufgegeben wurde (z.B.
wegen Schwangerschaft). Beide Förderleistungen werden bis zum 65.
Lebensjahr des Selbstständigen gewährt.

Hier eine Presseerklärung des Landesarbeitsamtes Baden Württemberb

Überbrückungsgeld für Existenzgründer neu geregelt

Existenzgründer haben seit Jahresbeginn einen gesetzlichen Anspruch auf Überbrückungsgeld. Darauf weist die Agentur für Arbeit Balingen hin.

Wer eine selbständige Tätigkeit aufnimmt und damit seine Arbeitslosigkeit beendet oder vermeidet, erhält für die Dauer von sechs Monaten Überbrückungsgeld in Höhe des Anspruchs auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe plus der darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge. Das Überbrückungsgeld ist somit wie der Existenzgründungszuschuss, der bei Gründung einer Ich-AG gezahlt wird, zu einer Pflichtleistung der Bundesagentur für Arbeit geworden. Voraussetzung für die Förderung ist jedoch - im Unterschied zur Ich-AG - weiterhin die positive Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit der Existenzgründung. Außerdem wird Überbrückungsgeld unabhängig von der Höhe des späteren Einkommens bezahlt.

Eine erneute Förderung der Existenzgründung mit Überbrückungsgeld ist frühestens nach 24 Monaten möglich. Bisher konnten Existenzgründer auf der Grundlage eines neuen Geschäftskonzeptes bereits vor Ablauf von zwei Jahren nochmals gefördert werden.

Die gesetzlichen Änderungen gehen auf das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz III) zurück.

Riffler Alexander Düsseldorf Kostenlose Existenzgründungsseminare http://www.anlauf-nrw.de