Neuregelung Rentensteuer - 2 Fragen

Zwei abstrakte Fragen,

  1. ein Altersrentner wusste nicht, das er eventuell seit 2005 eine Steuererklärung machen musste.

Altersrentner ist seit einigen Jahren schwerst krank, bisher ohne Schwerbehindertenausweis.
Er möchte den Schwerbehindertenausweis jetzt beantragen und wird ihn aufgrund seiner Krankheiten auch erhalten.
Diesen Ausweis möchte er erhalten, da er dadurch Freibeträge bei der Steuer erhalten könnte.

Kann dieser Altersrenter den Schwerbehindertenausweis rückwirkend beantragen und somit auch die Freibeträge rückwirkend ab 2005 nutzen?

  1. ein Altersrentner erhält neben der gesetzlichen Altersrente eine Zusatzrente aus einer Zusatzversorgungskasse der Maler und Lackierer,
    wird diese Zusatzrente zu 100% versteuert?

Oder gilt dort ein Versorgungsfreibetrag?

Vieln Dank.

Vielen Dank.

Zum 2. Mal: Es gibt KEINE Rentensteuer!!!

Zwei abstrakte Fragen,

  1. ein Altersrentner wusste nicht, das er eventuell seit 2005
    eine Steuererklärung machen musste.

Altersrentner ist seit einigen Jahren schwerst krank, bisher
ohne Schwerbehindertenausweis.
Er möchte den Schwerbehindertenausweis jetzt beantragen und
wird ihn aufgrund seiner Krankheiten auch erhalten.
Diesen Ausweis möchte er erhalten, da er dadurch Freibeträge
bei der Steuer erhalten könnte.

Kann dieser Altersrenter den Schwerbehindertenausweis
rückwirkend beantragen

Keine Ahnung, das wird er mit dem zuständigen Versorgungsamt klären müssen

und somit auch die Freibeträge
rückwirkend ab 2005 nutzen?

Wenn er den Ausweis gültig ab 2005 bekommt, dann ja.

  1. ein Altersrentner erhält neben der gesetzlichen Altersrente
    eine Zusatzrente aus einer Zusatzversorgungskasse der Maler
    und Lackierer,
    wird diese Zusatzrente zu 100% versteuert?

Oder gilt dort ein Versorgungsfreibetrag?

Die wird mW genauso versteuert wie die gesetzliche Altersrente.

Kann dieser Altersrenter den Schwerbehindertenausweis
rückwirkend beantragen

eine rueckwirkende Beantragung ist moeglich ,wenn Schwerbehinderung zu dem Zeitpunkt bereits belegbar.Ob das allerdings auch 4 Jahre rueckwirkend geht , muesste in der Tat mit dem Amt geklaert werden.

[MOD] Vollzitate auf den notwendigen Teil gekürzt