Neuregelungen § 11 EStG

Hi !

Durch einen Newsletter

http://link.steuernetz.de/bfn34050004

wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass es im § 11 EStG zu einer Änderung der Regelungen zu Vereinnahmung/Verausgabung gekommen ist. Danach können Einnahmen für Nutzungsüberlassungen, die für einen zukünftigen Zeitraum vereinnahmt werden, auf die Laufzeit dieses Zeitraums verteilt werden.

Aufwendungen für zukünftige Zeiträume dagegen, wie könnte es anders sein, SIND auf den entsprechenden Zeitraum zu verteilen.

Da wird dann die viel geliebte Anlage EÜR vor ihrem ersten Einsatz wohl gleich die zweite Überarbeitung erfahren? Bin mal gespannt, wie man dies den Normalsterblichen klar machen kann.

BARUL76

hi,

und der gesetzestext spricht für schlechtes handwerk:

§ 11 EStG

„(1) […] Der Steuerpflichtige kann Einnahmen, die auf einer Nutzungsüberlassung im Sinne des Absatzes 2 Satz 3 beruhen, insgesamt auf den Zeitraum gleichmäßig verteilen, für den die Vorauszahlung geleistet wird. […] Die Vorschriften über die Gewinnermittlung (§ 4 Abs. 1, § 5) bleiben unberührt.

(2) […] Werden Ausgaben für eine Nutzungsüberlassung von mehr als fünf Jahren im Voraus geleistet, sind sie insgesamt auf den Zeitraum gleichmäßig zu verteilen, für den die Vorauszahlung geleistet wird; § 42 der Abgabenordnung bleibt unberührt. Die Vorschriften über die Gewinnermittlung (§ 4 Abs. 1, § 5) bleiben unberührt."

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/estg/__11.html

man beachte die 3-fache nennung von „bleiben unberührt“ sowie den verweis aus absatz 1 auf eine definition in absatz 2!!!

soviel mist würde selbst ich nicht verzapfen. oder wussten die autoren nicht, dass bilanzierung (§§ 4,5) eh nix mit § 11 zu tun haben (auch wenn § 11 hinter 4,5 steht) und das natuerlich ein grundsatz des verfahrensrechts nicht durch eine vorschrift im materiellen recht außer kraft gesetzt werden kann???

dies hätte man sich sparen können. naja, und dass der grundsatz vom ansatz im zeitpunkt des zahlungsflusses nicht mehr gilt, daran haben wir uns schon gewöhnt…

örks!

das beste: den qualitativen mist dann dem EU-Rl-UmstG „in die schuhe zu schieben“, nach dem motto: Europa ist schuld…

gruss vom

showbee