Neureglung der Heizkostenabrechnung ab Jan 09

Guten Tag,
Seit Januar gilt ja eine Neue Verteilung der Warmwasserkosten und Heizkosten, diese müssen wohl jetzt mit 70 % Verbrauchskosten und mit 30 % Grundkosten berechnet werden. Bisher konnte der Vermieter dies ja wohl nach seinen Vorstellungen abrechnen. Gilt diese neue Regelung auch für Nebenkostenabrechnungen die bisher mit 90 % Verbrauch und 10 % Grundkosten abgerechnet wurden? Oder nur Für Betriebskostenabrechnungen die bisher 50 %Grund und 50 % Verbrauch abgerechnet wurden.
Vielen Dank für eventuelle Antworten
Große

Guten Tag,

n’abend,

Seit Januar gilt ja eine Neue Verteilung der Warmwasserkosten
und Heizkosten, diese müssen wohl jetzt mit 70 %
Verbrauchskosten und mit 30 % Grundkosten berechnet werden.

Seit Januar 2009 gilt wie folgt:

Unter bestimmten Voraussetzungen müssen die Heizkosten zu 70% nach ermitteltem Verbrauch, der Rest nach Wohnfläche oder umbauten Raum berechnet werden. Dies bezieht sich auf Abrechnungszeiträume die ab dem 01.01.09 oder später beginnen. Die Warmwasserkosten müssen zu 50-70% nach ermitteltem Verbrauch, der Rest nach Wohnfläche berechnet werden.

Bisher konnte der Vermieter dies ja wohl nach seinen
Vorstellungen abrechnen.

nein

Gilt diese neue Regelung auch für
Nebenkostenabrechnungen die bisher mit 90 % Verbrauch und 10 %
Grundkosten abgerechnet wurden? Oder nur Für
Betriebskostenabrechnungen die bisher 50 %Grund und 50 %
Verbrauch abgerechnet wurden.

Nebenkostenabrechnung und Betriebskostenabrechnung ist das selbe.

Man unterscheidet zwischen warmen Betriebskosten (Heizkosten und Warmwasserkosten) und kalten (oder allgemeinen) Betriebskosten (alles andere was keine Heizkosten und Warmwasserkosten sind).
Die kalten (oder allgemeinen) Betriebskosten werden nach Verteilerschlüssel wie sie im Mietvertrag angegeben sind berechnet. Sind keine Verteilerschlüssel angegeben werden sie nach Wohnfläche aufgeteilt.

Gruß

Joschi