Hallo ihr Sachkundigen,
Person A macht während eines zehnmonatigen Aufenthalts in Neuseeland den dortigen Motorradführerschein „Class 6“. Da der neuseeländische „Class 6“-Führerschein aus drei Stufen besteht, deren letzte man erst nach 2 Jahren absolvieren darf, hat Person A lediglich die eingeschränkte „restricted licence“, also Stufe 2.
Ist es Person A möglich, für seine neuseeländische „restricted licence“ einen deutschen Führerschein Klasse A1 oder A anerkannt zu bekommen? Falls nicht: Wäre dies bei einer vollständig erworbenen „full licence“ evtl. möglich?
Vielen Dank,
Johannes