Neuseeländ. Führerschein in Dtl. geltend machen

Hallo ihr Sachkundigen,

Person A macht während eines zehnmonatigen Aufenthalts in Neuseeland den dortigen Motorradführerschein „Class 6“. Da der neuseeländische „Class 6“-Führerschein aus drei Stufen besteht, deren letzte man erst nach 2 Jahren absolvieren darf, hat Person A lediglich die eingeschränkte „restricted licence“, also Stufe 2.
Ist es Person A möglich, für seine neuseeländische „restricted licence“ einen deutschen Führerschein Klasse A1 oder A anerkannt zu bekommen? Falls nicht: Wäre dies bei einer vollständig erworbenen „full licence“ evtl. möglich?

Vielen Dank,
Johannes

Hallo,

gemäß der „Verordnung über den Internationalen Kraftverkehr“
gehört Neuseeland leider nicht zu den Staaten dieser Erde,dessen
Führerscheine hier in der EU ohne weiteres „umgeschrieben“ werden…
Sofern der Neuseeländische Führerschein als „Internationaler Führerschein“ vorliegt,gilt er nur mit den dort geltenden Einschränkungen und auch nur für „Besuchszwecke“ hier…

mfg