Neutralität bzw. Objektivität der Hausverwaltung?

Hallo!

Vieleicht könnte jemand zu folgender Annahme Stellung nehmen:

Die Mehrheit einer WEG (ca. 100 WE) inclusive des Beirats nickt im allgemeinen das, was die Hausverwaltung in der Eigentümerversammlung vorträgt, kritiklos ab. Einige wenige Eigentümer „wagen“ es ab und zu einmal, gegen die Mehrheit und die Vorschläge der Hausverwaltung zu stimmen, kritische Fragen zu stellen oder detailliertere Auskünfte zu verlangen, auch auf schriftlichem Weg. Diese Fragen und Auskunftsersuchen, z. B. von einem Eigentümer in den letzten 10 Jahren ca. 5 Stück, sind alle höflich gestellt und sachlich begründet, das kann anhand des Brief- oder E-Mail-Wechsels nachgewiesen werden.

Anläßlich eines Vorgangs (Austausch von Thermostaten an den Heizkörpern - eine beschlossene Aktion, aber es wurden teurere Fernfühler montiert statt der bisherigen festen Fühlern im Thermostatkopf, ohne dass darüber vorher gesprochen wurde) wird die Hausverwaltung um Auskunft gebeten (Warum diese Abweichung von der bisherigen Technik, wie hoch sind die Mehrkosten). Wenn die HV diese Anfrage an das beauftragte Ingenieurbüro weiterleitet mit der Bitte um Stellungnahme und dabei von der HV der Hinweis an das Ingenieurbüro erfolgt: „Es handelt sich bei dem Anfragenden nicht gerade um einen angenehmen Wohnungseigentümer“ und diese persönliche Einschätzung der HV dem fragenden Wohnungseigentümer - offenbar durch Unachtsamkeit im Büro der HV - zur Kenntnis kommt, hat dann die HV ihre Neutralitäts- und Objektivitätspflicht gegenüber ihrem Vertragspartner und Auftraggeber, dem Wohnungseigentümer, verletzt? Ist das Vertragsverhältnis „zerrüttet“? Welche Konsequenzen könnte das für die HV haben?

Vielen Dank im Voraus dafür, wenn sich jemand zu dieser Frage äußern sollte!

Hallo Benni2002,

Die Mehrheit einer WEG (ca. 100 WE) inclusive des Beirats
nickt im allgemeinen das, was die Hausverwaltung in der
Eigentümerversammlung vorträgt, kritiklos ab. Einige wenige
Eigentümer „wagen“ es ab und zu einmal, gegen die Mehrheit und
die Vorschläge der Hausverwaltung zu stimmen, kritische Fragen
zu stellen oder detailliertere Auskünfte zu verlangen,

Wie wäre es, wenn „man“ sich in den Beirat wählen lassen würde? Dann könnten kritische Fragen schon vor Beginn der entsprechenden Maßnahmen gestellt und ausdiskutiert werden.

Andere Möglichkeit: Ist ein Wechsel der Hausverwaltung schon mal überlegt worden?

Gruß
Jörg Zabel

Aktive Mitarbeit im Beirat, HV-Wechsel

Wie wäre es, wenn „man“ sich in den Beirat wählen lassen
würde? Dann könnten kritische Fragen schon vor Beginn der
entsprechenden Maßnahmen gestellt und ausdiskutiert werden.

Andere Möglichkeit: Ist ein Wechsel der Hausverwaltung schon
mal überlegt worden?

Gruß
Jörg Zabel

Danke für die schnelle Reaktion.

Beides scheiterte bisher an den Mehrheitsverhältnissen in den Eigentümerversammlungen. Der dreiköpfige Beirat hat vor einer Wahl einmal sogar angekündigt, geschlossen zurückzutreten, sollte ein Vertreter der in manchen Dingen anders denkenden Minderheit (es gibt hin und wieder Meinungsverschiedenheiten zwischen den reinen Kapitalanlegern/Vermietern - Mehrheit - und Selbstnutzern)in den Beirat gewählt werden. HV und Beirat sind ein Herz und eine Seele - und die Mehrheit der Eigentümer findet das offenbar sehr gut.

So bleibt also nur der Weg, die „heile Welt“ anzukratzen, wenn tatsächlich eindeutige Fehler gemacht wurden. Die persönliche Äußerung (Beleidigung?) durch die Verwalterin könnte so ein Anlass sein. Das war der Grund für die Frage hier.

Gruß

Bernd