Hallo @all,
ich möchte mir in Frankreich einen Neuwagen kaufen. Nun habe ich folgendes Problem:
Der Verkäufer sagt, daß er die Mehrwertsteuer in Frankreich schon bezahlen musste, weil der das Auto innerhalb von 14 Tagen anmelden muß und den Brief und die Zulassung bekommt.
Ein Anruf bein hisigen Finanzamt ergab, daß ich die Mehrwertsteuer in Deutschland bezahlen muß wenn der Wagen nicht älter als 6 Monate und/oder weniger als 6TKm gefahren ist.
Beide Aussagen konnte ich im Netz schon überprüfen, sie scheinen beide zuzutreffen.
Nun kann es doch aber nicht sein, daß ich die Mehrwertsteuer zweimal bezahlen muß. Kennt jemand die Rechtslage hierzu?
Im Voraus vielen Dank,
Gruß,
Adolar