Liebe/-r Experte/-in,
folgender Sachverhalt.
Neuwagen am 27.7.-17.00h gekauft, 12 Std, später im Stau ein anderes Auto hinten drauf „gebrummt“, eindeutige Schuldfrage d.Verursachers.
Schaden liegt bei 4000€, nun die Frage-
ab welchem Moment kann ich auf einen Neuwagen (i.Tausch)bestehen, da es ja eine eindeutige Wertminderung des Autos in 12Std. ergibt. Es ist in dieser Zeit aus einem Neuwagen ein Unfallwagen geworden und das bei einem NP von 28000€uro…Wer kennt diese Regelung -bis 1 Monat oder 2000km gefahren etc.? Die Verursacher-Versicherung wird „handeln“ wollen, aber ich nicht.
Für schnellen Rat wäre ich allen sehr dankbar. MfG
Waldi 64
Hallo,
tut mir leid bin Ansprechpartner für Verkehrswesen und nicht für Rechtsfragen.
Liebe Grüße
Dirk
Sobald das Auto den Verkaufshof verlässt ist es ein Gebrauchtwagen.
Zum Zeitpunkt des Schadens wird er aber als Neuwagen gewertet, wie lange das ist weiß ich nicht. Aber bei 12 Std dürfte er noch als Neuwagen durch gehen. Ein Unfallwagen ist er erst durch den Schaden geworden.
sehr geehrter waldi64,
eine regelung dafür ist mir nicht bekannt.
mfg
f. ambrasas
Tut mir leid, fachkundigen Rat kann ich Dir niocht geben. Frag bei Deiner Versicherung nach.
Mfg
Heinz