Neuwagen pfändbar?

Kann ein Neufahrzeug welches Sicherungsübereignet ist das heisst der Brief legt bei der Bank von einem Gerichtsvollzieher sprich Inkassodienst gepfändet werden?

Kann ein Neufahrzeug welches Sicherungsübereignet ist das
heisst der Brief legt bei der Bank von einem
Gerichtsvollzieher sprich Inkassodienst gepfändet werden?

Nöö,wenn die sicherungsübereignung nachgewiesen wird nicht.
Das Blöde dabei ist, dass die dann wissen welche Bank du hast und können dann versuchen deine Konten zu plündern.
Also gut vorbereiten!

Hi,

ich nehme an, dass ein anderer Gläubiger als die Bank den Wagen gepfändet hat!? Wurde dem Gerichtsvollzieher der Nachweis vorgelegt, dass das Fahrzeug sicherungsübereignet ist? Entspricht die zu pfändende Forderung in etwa dem Preis des Fahrzeugs?

Das Fahrzeug ist nicht gepfändet sondern finanziert und Sicherungsübereignet Neuwagen den nachweis für die Sicherungsübereignung klann ich vorlegen es sind auch erst zwei Raten bezahlt worden

Dann würde ich unverzüglich dem Gerichtsvollzieher nachweisen, dass das Fahrzeug sicherungsübereignet ist und deshalb nicht gepfändet werden kann (da der Halter nur Besitzer, die Bank aber der Eigentümer ist).

Im Prinzip ja. Aber man sollte es dem GVollz sagen. Vielleicht nimmt er Abstand von der Pfändung. Ansonsten sofort dem Sicherungseigentümer sagen, damit er Drittwiderspruchsklage erheben kann.

FG

Teramo hat recht.
Das Fahrzeug kann gepfändet werden.
Du musste daraufhin dem Sicherungsgeber, also der finanzierenden Bank, mitteilen, dass das Fahrzeug gepfändet wurde. Diese wird dann Drittwiderspruchsklage einlegen und Du bekommst Dein Auto zurück.