Neuwagengarantie nach Einbau einer Gasanlage

Hallo zusammen,

ich habe mal ne Frage, was sonst ;o)

Ich habe gelesen, dass, wenn man in einen Neuwagen eine Gasanlage einbaut, die Neuwagengarantie erlischt, weil der Motor verändert wird.

Es wird in einigen Foren die Meinung vertreten, dass der Autohersteller, der in einem Schadensfall unter Hinweis auf die Gasanlage, die Garantie nicht übernehmen will, nachweisen muss, dass der Schaden von der Gasanlage verursacht wurde.

Lt. heutigem Stand der Technik „zerstören“ aber Gasanlagen nicht Motoren, wenn ich das richtig gelesen habe.

Kann man dann überhaupt die Garantie verlieren?

Bin gespannt auf Eure Meinungen.

Viele Grüße

Doc

Hallo,
da die Garantiebedingungen allein Sache des Garantiegebers sind, kann da drin stehen, was der Garantiegeber will. Und wenn der eben will, daß die Garantie erlischt, wenn man falsche Reifen draufzieht, ist das eben so.
Was anderes ist die gesetzliche Gewährleistung. Die bezieht sich aber ausschließlich auf Mängel, die bereits beim Kauf vorlagen. Wobei in den ersten 6Monaten nach Kauf der Verkäufer ggf. nachweisen muß, daß der Mangel noch nicht vorlag und umgekehrt der Käufer ab 6Monate nach dem Kauf nachweisen muß, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war (siehe auch FAQ:1152).
Wenn also die Gasanlage in den Garantiebedingungen erwähnt wird, kann die Garantie nach Einbau derselben erloschen oder eingeschränkt sein.
Wenn es um die Gewährleistung geht, kommt es auf den aufgetretenen Mangel und den Zeitpunkt des Auftretens an, ob noch Gewährleistung geleistet werden muß oder nicht.
Gruß
loderunner (ianal)