Neuwagenkauf und Monatszulassung

Ich habe in einem Autohaus einen Neuwagen konfigiriert und bestellt.
Es wurde eine Zulassung über das Autohaus vereinbart - der Händler sprach von einer Tageszulassung. Die Uaslieferung verzögerte sich ein wenig, bis endlich der Anruf kam - der Wagen ist da, kann ihn abholen.
Ich besorget die Versicherungsbestätigungsnummer und fuhr dahin.
Der Wagen ist bereits auf das Autohaus zugelassen - und jetzt kommt - es muss eine Monatszulassung her!
Ich habe bereits den vollen Kaufpreis an edn Händler überwiesen, bin aber nicht als Eigentümer eingetragen worden, erwerbe den Wagen in einem Monat als Besitzer 2.! Den Kaufvertrag habe ich logischerweise noch nicht erhalten :frowning:
Was passiert es wenn im Laufe des Monats einen Unfall gibt - erwerbe ich einen Unfallwagen?
Welche Versicherung kommt dann ins Spiel?
Den Wagen fährt auch meine Tochter (Jungfahrer - 19 Jahre) - geht das überhaupt?
Ich werde eine Vollkasko abschließen, ist der Wagen beim Autohaus auch so versichert? Welche Nachteile entstehen für mich bei dieser Abwicklung?
Den Autokauf habe ich über eine Bank teilfinanziert aber Neuwagenkauf angegeben - gibt es von dieser Seite womöglich auch Schwierigkeiten?

Im Voraus vielen Dank für Eure Hilfe.

Hallo Bimbam,
zunächst sind es nicht nur eine sondern mehrere Probleme zu klären.

  1. im Kaufvertrag muss eigentlich alles geregelt sein (sollte).
    Kaufe ich eine Tageszulassung kann diese auf den Händler Zugelassen sein über die Dauer der Zulassung kann man streiten. Man ist automatisch nach Zulassung auf den Kunden 2. Besitzer!
  2. Wenn der Wagen bestellt wurde und für mehr als einen Monat zuglassen wird über wen geht die Versicherung? Meist über die des Kunden also wie beim eigenen Wagen (Frage Tochter mitversichert muss dann der Kunde mit seiner Versicherung klären.)
  3. Ich vermute mal aufgrund der Zulassung über einen Monat hatst Du einen extra Rabatt bekommen, hier ist die Frage ob die Formalitäten die besprochen wurden auch eingehalten wurde, gab es Zeugen beim Verkaufsgespräch??? Sonst schwierig da es ja auch kein Kaufvertrag gibt (verstehe ich nicht!!!) Was hast Du dann unterschrieben bei der Bestellung???
  4. für dieses Konstruckt brauchst Du auf jeden Fall einen andere EVB von der Versicherung und dann eine neue zur Ummeldung auf Dich wenn Ihr das so geregelt hattet.
  5. Bei der Bank musst DU es sehrwohl angeben, dass DU nicht erstbesitzer bist, will die Bank den Brief nach Erstzulassung wird es schwer, denn meistens muss der Kfz-Händler den Brief über die Dauer der Zulassung auf das AH behalten um die Laufzeit sicher zu stellen.
    Also undedingt Unterlagen sichern und vom rechtsanwalt beraten lassen .
    Meine Empfehlung
    Gruß

Hallo, eine Tageszulassung heist nichts weiter als das der PKW auf das Fahrzeughaus zugelassen ist , sofern das Fz. Verkauft ist meldet in der regel das Fzh. den Wagen ab , bzw. um auf Ihren Namen.Wenn das Fz. auf sie zugelassen ist läuft alles auf sie, ob Vers. oder egal was. Der Kaufvertrag wird gültig bzw, Rrechtverbindlich ab Unterschrift des Vertrages, wobei es Passieren kann das falls es keinen weiteren Kontakt gibt das sie oder das Fzh. vom Vertrag zurück treten können. Aber wie gesagt wenn das Fz, Umgemeldet ist auf Ihren Namen laufen alle Sachen auf sie , ob Vers. Bußgeldbescheide einfach alles. Gruß Wolle