Neuwahlen - oder doch nicht?

Hallo!
Was passiert eigentlich, wenn es doch nicht zu Neuwahlen kommt mit den teilweise schon nominierten Kandidaten (oder ist das alles noch gar nicht offiziell)? Gelten die dann einfach für Herbst 2006 als nominiert?
Und eine Frage, die wohl nur der Bundespräsident beantworten kann: was wird an seiner Entscheidung besser (oder schlechter), wenn er die Veröffentlichung noch zwei Wochen rauszögert? Ich kann mir nicht vorstellen, daß er sich nach über einem Monat Vorbereitungszeit über die Rechtslage und seine Meinung zum Thema noch nicht im Klaren ist. Wenn ich eine derart schwerwiegende Aufgabe hätte, würde ich versuchen sie so schnell wie möglich vom Tisch zu bekommen - irgendwie wird es ihn doch wohl innerlich auch belasten.

Cu Rene

Hallo!

Salut,

Was passiert eigentlich, wenn es doch nicht zu Neuwahlen kommt
mit den teilweise schon nominierten Kandidaten (oder ist das
alles noch gar nicht offiziell)? Gelten die dann einfach für
Herbst 2006 als nominiert?

Das kommt jetzt drauf an, welche Kandidaten du meinst: Die auf den Parteilisten, für ein spezielles Amt oder in den Wahlbezirken? Allgemein kann man sagen, dass sich da sicherlich noch einiges bis 2006 tun wird, sollte es keine Neuwahlen geben - es wäre Blödsinn, die Listen so zu lassen wie sie sind, wenn noch über ein Jahr Zeit bis dahin ist.
Bei der Kanzlerkandidatur ist es sowieso etwas anderes: Der KAnzler oder die Kanzlerin wird ja nicht direkt gewählt, sondern vom Bundestag. Da stellt sich jemand dann zur Wahl, wenn dieses Amt neu besetzt werden muss (was ja nach Neuwahlen der Fall ist; es kann aber auch zu anderen Zeitpunkten passieren). Es leuchtet ein, dass derjenige Kanzler wird, der die meisten Stimmen bekommt. Damit man innerhalb der Regierungs-Partei sicher sein kann, dass einer der eigenen Leute gewinnt, bestätigt man diesen Kandidaten vorher auf den entsprechenden Veranstaltungen. Deshalb kommt es überhaupt zu solchen Kandidaten. Abgesehen davon, dass es Wahlkampftaktisch unklug wäre, ohne einen Kanzlerkandidaten loszuziehen - selbst die SPD oder CDU könnte sagen: „Wir wissen noch nicht, wer Kanzlerkandidat wird - wählt uns“

Und eine Frage, die wohl nur der Bundespräsident beantworten
kann: was wird an seiner Entscheidung besser (oder
schlechter), wenn er die Veröffentlichung noch zwei Wochen
rauszögert? Ich kann mir nicht vorstellen, daß er sich nach
über einem Monat Vorbereitungszeit über die Rechtslage und
seine Meinung zum Thema noch nicht im Klaren ist. Wenn ich
eine derart schwerwiegende Aufgabe hätte, würde ich versuchen
sie so schnell wie möglich vom Tisch zu bekommen - irgendwie
wird es ihn doch wohl innerlich auch belasten.

Also, du scheinst ja zu wissen, dass diese Mindestbedenkzeit gesetzlich vorgeschrieben ist. Warum, wird an Weimar deutlich: Da wurde ständig an den bestehenden politischen Verhältnissen gedreht - mit Hilfe des Bundespräsidenten. So eine Frist soll, so kann ich es mir vorstellen, vorschnelle Entscheidungen verhüten. Innere Konflikte wird es bei solch einem Amt und solchen Entscheidungen immer geben. Auch nach einer schnellen Entscheidung könnte sich der Präsident Gewissensbisse machen, weil er vielleicht glaubt, zu schnell entschieden zu haben.

Cu Rene

LG,
Lena

Fristen für die Wahl
Hallo Rene,

der Bu-Präs muss bei der Entscheidung sich Zeit lassen. Er hat dazu exakt 3 Wochen Zeit. Viel schneller sollte er eine solche Entscheidung auch nicht treffen, besonders wegen der Tragweite, aber auch wegen des „Zeitplans“

Falls Du Dich gefragt haben solltest, warum Schröder die Vertrauensfrage am 01. Juli stellte, will ich Dir die Frage gern beantworten.

Freitag 1. Juli Vertrauensfrage ->

Frist des Bu-Präs drei Wochen -> 22. Juli

Frist für Neuwahlen im Falle der Auflösung des Bu-tags -> max. 60 Tage nach der Entscheidung des Bu-Präs

Daher Neuwahl am Sonntag 18. September -> warum dieser Tag?

es ist der erste Sonntag nach dem Ende aller!! Sommerferien in allen Bu-ländern…

Daher die Terminierung, natürlich will niemand!! einen Wahlkampf, während das umkämpfte Volk im Urlaub ist, und auch eine Abstimmung, wenn alle unter südlicher Sonne liegen ist Quatsch.

Gruß
Ralf

Hallo!
Was passiert eigentlich, wenn es doch nicht zu Neuwahlen kommt
mit den teilweise schon nominierten Kandidaten (oder ist das
alles noch gar nicht offiziell)? Gelten die dann einfach für
Herbst 2006 als nominiert?

Laut §21 Bundeswahlgesetz dürfen Bewerber um Bundestagsmandate schon 32 Monate nach Beginn der Periode aufgestellt werden.
D.h. für den aktuellen Fall können schon seit 18. Juni 2005 Bewerber für 2006 aufgestellt werden.
Momentan werden die Bewerber nätürlich im Hinblick auf eine mögliche Wahl in 05 aufgestellt, was aber wie gesagt keine Vorwegnahme der Entscheidung des BP bedeutet, da die Fristen eben auch solch eine frühe Nominierung für eine Wahl 2006 zulassen.
Wenn es also zu keiner Auflösung kommt, gelten die Vorschläge (wenn sie nicht korrigiert werden) bis 2006 weiter.

Hallo!

Daher die Terminierung, natürlich will niemand!! einen
Wahlkampf, während das umkämpfte Volk im Urlaub ist, und auch
eine Abstimmung, wenn alle unter südlicher Sonne liegen ist
Quatsch.

Aber genau so ist es doch (zumindest aus Sicht Bayerns - dessen Ergebnis aber wohl schon feststeht), der „Wahlk®ampf“ findet mitten in den Ferien statt!

Cu Rene

Hallo!

Also, du scheinst ja zu wissen, dass diese Mindestbedenkzeit

Oh - ich dachte die drei Wochen währe die maximale Bedenkzeit des Bundespräsidenten.

Cu Rene