Wenn jemand auf einem Flohmarkt Neuwaren verkauft (erlaubt laut Verantstalter), die er aus seiner früheren Selbständigkeit übrig hat, wie verhält derjenige sich korrekt dem Ordnungsamt gegenüber bzw. was kontrolliert das Ordnungsamt ggf.?
Muss man Gewerbean-/abmeldung vorlegen oder Einkaufsrechnungen der zu verkauften Waren?
Was muss bei der Preisgestaltung beachtet werden, wenn die Waren teilweise schon abgeschrieben sind?
Wie ist die allgemeine Rechtslage? Worauf sollte man achten?
dem Ordnungsamt gegenüber bzw. was kontrolliert das
Ordnungsamt ggf.?
Wie ist die allgemeine Rechtslage? Worauf sollte man achten?
dem Ordnungsamt ist das eigentlich egal, solange man nicht gegen
die Ordnung verstößt… Pornos oder Nazi-Scheiss…
Das Finanzamt hat was damit zum tun.
Die Ware aus frührer Selbständigkeit ist zu bewerten und als Privatentnahme bei Geschäftsauflösung zu buchen und die Gewinne gegen die Verluste aufrechnen.
Abgeschrieben oder nicht ist völlig belanglos. Bei „normalen“ Unternehmen also die, mit GuV und Bilanz und so, wird der Verkauf/die Entnahme über dem Abschreibungswert halt z.B. als ausserordentliche Erlöse gebucht.
Die Waren sind nach Geschäftsaufgabe im Januar bereits in das Privatvermögen eingegangen. Es hat also nichts mehr mit einem betrieblichen Verkauf zutun.
Vielleicht hätte ich das dazu erwähnen sollen
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Die Waren sind nach Geschäftsaufgabe im Januar bereits in das
Privatvermögen eingegangen. Es hat also nichts mehr mit einem
betrieblichen Verkauf zutun.
Vielleicht hätte ich das dazu erwähnen sollen
ok, wenn das nur ein paar Sachen sind, ist Privatverkauf.
Solltest dann aber Nachweis über Deine Geschäftsauflösung
mitnehmen, da sonst doch wieder das Ordnungsamt irgendwas
mit Verkauf von geklauter Ware denken kann.
Sind das allerdings nicht unerhebliche Mengen, kommt wieder
das Finanzamt ins Spiel weil ja wieder gewerblich. Egal
ob das alte Gewerbe aufgelöst oder nich. .
Aber, wo kein Kläger ist kein Richter und wenn man immer
nur ein wenig offen auslegt …