Neuwertentschädigung eines Pkw

Hallo,

ich suche gerade eine Kfz-Versicherung, wobei mir die Dauer der Neuwertentschädigung sehr wichtig ist.

"Neupreisentschädigung
Bei Pkw (…) erstatten wir den Neupreis, wenn

  • der Schaden innerhalb von 18 Monaten nach der Erstzulassung des Fahrzeugs eintritt und
  • sich der Pkw bei Eintritt des Versicherungsfalles im Eigentum dessen befindet, der es als Neufahrzeug unmittelbar von dem Kfz-Hersteller oder -Händler erworben hat und
  • die erforderlichen Kosten der Wiederherstellung 80 % des Neupreises erreichen oder übersteigen.
    Ein vorhandener Restwert wird abgezogen"

Die ersten beiden Bedingungen sind klar.
Wenn jetzt z.B. das Auto 20.000,- gekostet hat (das ist der Preis, den ich nach Abzug aller Rabatte an den Händler zu bezahlen hätte, Listenpreis kann höher sein), sehe ich das richtig, daß ich die 20.000 nur dann bekomme, wenn die Reparatur mehr als 16000,- kosten würde?

Was würde evtl. geschehen, wenn die Reparatur weniger als 16000,- (also weniger als 80%) kosten würde?

Angenommen, das Auto hätte nach dem Unfall einen Restwert von 3000,-.
Bekäme ich diese von den 20000,- abgezogen, so daß der Versicherer nur 17000,- auszubezahlen hätte?
Und was wäre hier, wenn die 80% nicht erreicht werden würden?

Was nützt dann aber die schönste (sprich längste)Neuwertentschädigung, wenn sie dermaßen mit Klauseln überladen wird? Ist das bei allen Versicherungen so?

Danke und Gruß
Marlene

Hallo Marlene,

in unseren allgemeinen Bedingungen steht folgendes:

A.2.6.3 Bei PKW zahlen wir innerhalb von 24 Monaten nach der Erstzulassung den Neupreis des Fahrzeugs gemäß A.2.11

A.2.6.5 Voraussetzung ist, dass ein Totalschaden, eine Zerstörung oder ein Verlust vorliegt oder die erforderlichen Kosten der Reparatur mindesten 80 % des Neupreises betragen…

A.2.6.6 Ein vorhandener Restwert des Fahrzeuges wird abgezogen.

A.2.6.7 Im Rahmen der Neupreisentschädigung erstatten wir auch die nachgewiesene Zulassungs- und Überführungskosten des Folgefahrzeuges.

A.2.11 - Bis zu welcher Höhe leisten wir(Höchstentschädigung)?
Unsere Höchstentschädigung ist beschränkt auf den Neupreis des Fahrzeuges gemäß A.2.6.18

A.2.6.18 - Neupreis ist der Betrag, der für den Kauf eines neuen Fahrzeugs in der Ausstattung des versicherten Fahrzeugs oder - wenn der Typ des versicherten Fahrzeugs nicht mehr hergestellt wird - eines vergleichbaren Nachfolgemodells am Tag des Schadensereignisses aufgewendet werden muss. Maßgeblich für den Kaufpreis ist die unverbindliche Empfehlung des Herstellers abzüglich ort- und marktüblicher Nachlässe.

Dies bedeutet, bei jedem Versicherungsunternehmen können die Versicherungsbedingungen anders lauten. Eine pauschale Antwort ist hier nicht möglich.

Beste Grüße!

Eine Versicherung kann nur funktionieren, wenn der Versicherungsnehmer nach dem Schaden nicht mehr bekommt, als er vorher hatte bzw. als er an Kosten hat. Sonst würde er ja den Wagen mit Absicht vor die Wand setzen.

Deshalb gibt es diese KlauselN, die noch recht übersichtlich sind:

  • Natürlich muss der Restwert abgezogen werden, denn den bekommt der Versicherte vom Schrotthändler ja zusätzlich.

  • Und natürlich kann die Versicherung nicht jedes mal einen Neuwagen dahinsetzen, wenn in dem Beispiel z.B. 10.000 EUR Schaden entstehen. (Das ist ein leicht überdurchschnittlicher Auffahrunfall. Pro Fahrzeug.)

  • und wer den Wagen gebraucht gekauft hat, hat sicherlich weniger als 80% vom Neupreis bezahlt.

Eine Versicherung kann nur funktionieren, wenn der
Versicherungsnehmer nach dem Schaden nicht mehr bekommt, als
er vorher hatte bzw. als er an Kosten hat. Sonst würde er ja
den Wagen mit Absicht vor die Wand setzen.

Diese Binsenweisheit dürfte jedem einleuchten…

  • Natürlich muss der Restwert abgezogen werden, denn den
    bekommt der Versicherte vom Schrotthändler ja zusätzlich.

stimmt, hatte nicht bedacht, dass die Versicherung ja kein Autohändler ist, die den kaputten Wagen dann behält und sonstwas damit macht…

  • Und natürlich kann die Versicherung nicht jedes mal einen
    Neuwagen dahinsetzen, wenn in dem Beispiel z.B. 10.000 EUR
    Schaden entstehen. (Das ist ein leicht überdurchschnittlicher
    Auffahrunfall. Pro Fahrzeug.)

bei einem Totalschaden erwarte ich aber genau das innerhalb der x Monate

  • und wer den Wagen gebraucht gekauft hat, hat sicherlich
    weniger als 80% vom Neupreis bezahlt.

darum geht es grad nicht, nur um Neuwagen. Bei Gebrauchten sieht das natürlich anders aus, da gibt es aber eh keine Neuwertentschädigung, auch nicht, wenn das Auto binnen der Frist weiterverkauft wird. Die Neuwertentschädigung gibt es nur für den Erstkäufer

Viele Grüße
Marlene