Hallo,
ich suche gerade eine Kfz-Versicherung, wobei mir die Dauer der Neuwertentschädigung sehr wichtig ist.
"Neupreisentschädigung
Bei Pkw (…) erstatten wir den Neupreis, wenn
- der Schaden innerhalb von 18 Monaten nach der Erstzulassung des Fahrzeugs eintritt und
- sich der Pkw bei Eintritt des Versicherungsfalles im Eigentum dessen befindet, der es als Neufahrzeug unmittelbar von dem Kfz-Hersteller oder -Händler erworben hat und
- die erforderlichen Kosten der Wiederherstellung 80 % des Neupreises erreichen oder übersteigen.
Ein vorhandener Restwert wird abgezogen"
Die ersten beiden Bedingungen sind klar.
Wenn jetzt z.B. das Auto 20.000,- gekostet hat (das ist der Preis, den ich nach Abzug aller Rabatte an den Händler zu bezahlen hätte, Listenpreis kann höher sein), sehe ich das richtig, daß ich die 20.000 nur dann bekomme, wenn die Reparatur mehr als 16000,- kosten würde?
Was würde evtl. geschehen, wenn die Reparatur weniger als 16000,- (also weniger als 80%) kosten würde?
Angenommen, das Auto hätte nach dem Unfall einen Restwert von 3000,-.
Bekäme ich diese von den 20000,- abgezogen, so daß der Versicherer nur 17000,- auszubezahlen hätte?
Und was wäre hier, wenn die 80% nicht erreicht werden würden?
Was nützt dann aber die schönste (sprich längste)Neuwertentschädigung, wenn sie dermaßen mit Klauseln überladen wird? Ist das bei allen Versicherungen so?
Danke und Gruß
Marlene