Hallo zusammen,
folgende Situation:
zusammen mit der Mietwohnung wird ein Tiefgaragenstellplatz gemietet, der im Mietvertrag explizit anhand seiner Stellplatznummer aufgelistet ist.
Wegen Renovierung ist die Tiefgarage 7 Monate lang nicht nutzbar. Während dieser Zeit wurde der Vertrag nicht geändert/gekündigt, aber es gab natürlich eine Mietminderung von 100% für den Stellplatz.
Am Ende der Renovierung nimmt die Agentur aus, für den Miter unerfindlichen Gründen, eine Neu/-Umverteilung der Stellplätze vor. Der neu zugewiesene Parkplatz ist eindeutig von Nachteil für den Mieter, da nicht mehr wie bisher beide Kinder (10 Monate und 3 Jahre) direkt in Ihre Kindersitze gesetzt werden können, sondern dies wegen beengteren Verhältnissen erst nach ausrangieren möglich ist. Dies ist sowohl umständlicher, als auch angesichts des Alters der Kinder gefährlicher. Aus diesem Grund ist der Mieter nicht einverstanden mit der Umverteilung. Allerdings wurde einem dem Mieter unbekannten Nachbarn bereits die Zusage für den bisherigen Stellplatz erteilt. Der ursprüngliche Stellplatz ist auch bereits (seit einer Woche) in steter Nutzung durch den anderen Mieter.
Hier meine Fragen:
- Hat der Mieter Recht wenn er sich auf den Standpunkt stellt dass die verwaltende Agentur nicht das Recht hat, ohne Einverständins des Mieters, diesem einen neuen Stellplatz zuzuweisen.
- Angenommen die Agentur reagiert auf eine erste eMail mit fadenscheinigen Ausreden, und auf eine zweite gar nicht mehr, welche Wege stehen dem Mieter offen?
- Falls es zum Äußersten kommt, wird der Mieter in so einem Fall von einem Richter lachend nach Hause geschickt, weil er sich nicht mit Bagatellen beschäftigen will?
- Welcher finanzielle und zeitliche Aufwand könnte mit dem Extremfall eines Gerichtsganges verbunden sein?
Auch wenn er sich im Recht sieht, hat der Mieter natürlich wegen so etwas kein Interesse an Ärger mit dem betroffenen Nachbarn, der ja vermutlich unschuldig an der Situation ist.
Schöne Grüße und vielen Dank für Hilfe zu diesem Thema,
Johannes