Newbie hat Fragen zu Riesenmietvertrag :/

Hallo zusammen,

es ist so dass ich in wenigen Wochen mit meiner Freundin zusammenziehe und wir den Mietvertrag gestern zur Durchsicht und Unterschrift erhalten haben.
Wir ziehen zum ersten mal zusammen in eine eigene Wohnung und fühlen uns von dem 12 Seitigen Vertrag erschlagen… :frowning:
Die Wohnung ist dennoch sehr schön und wäre für uns schon optimal.
Zudem suchen wir schon sehr lange…
Da wir uns für ein Jahr an diese Wohnung und somit den Vertrag binden, wäre interessant ob die Klauseln bei denen wir nicht genau bescheid wissen so auch okay sind.
Vielleicht kann ja der ein oder andere etwas dazu sagen:

  1. […]mit einer Wohnfläche von ca. 60m² zur Nutzung durch zwei Personen.
    Die Flächenangabe ist unverbindlich. Grundlage für den Mietpreis und die Anmietung der Wohnräume ist die örtliche Besichtigung.

Ist soweit üblich oder?

  1. Der Mieter verpflichtet sich, kleine Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten innerhalb der Wohnräume bis zu einem Betrag von 100 Euro im Einzelfall zu tragen und dem Vermieter die angefallenen Kosten zu erstatten, ohne dass es auf sein Verschulden ankommt. Diese Verpflichtung beschränkt sich auf die Teile der Mietsache, die dem häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind, dies sind insbes. die Installationsgegenstände für Elektrizität, Gas und Wasser, Heiz- u. Kocheinrichtung, Fenster u. Türverschl. sowie Rolläden.

Meine gelesen zu haben, dass soetwas mit der Einschränkung auf Mietsachen mit häufigen Zugriff okay sein soll.

  1. Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für bei Mietvertragsabschluss vorhandene Sachmängel ist ausgeschlossen. §536a Abs.1 BGB findet in soweit keine Anwendung. Für Mängel der Mietsache, die bereits beim Abschluß des Vertrags vorhanden sind, haftet der Vermieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Was ist wenn wir im Nachhinein Schimmel in der Wohnung entdecken? Pech gehabt?

4)[…]Die einzelnen Vertragspartner bevollmächtigen sich jedoch hiermit unter Vorbehalt des schriftl. Wiederrufs jeweils gegenüber dem andeeren Vertragsteil bis auf weiteres gegenseitig zur Entgegennahme oder Abgabe solcher Erklärungen. Diese Vollmacht gilt insbesondere für die Entgegennahme einer Kündigung, die Geltendmachung der Erhöhung der Miete und der Nebenkosten sowie einer Vereinbarung hierüber, nicht jedoch für den Ausspruch von Kündigungen und den Abschluss von Mietaufhebungsverträgen.

Wird normal sein!?

5)Sofern einzelne Betriebslkostenarten, wie z.B. Müll, Wasser u. Strom, durch das Versorgungsunternehmen direkt mit dem Mieter abgerechnet werden können, ist der Mieter vepflichtet, diese Kosten direkt zu übernehmen u. entsprechende Versorgungsverträge abzuschliessen.

Okay, für Strom mag das korrekt sein. Weiter vorne steht aber das Müll u. Wasser in den Nebenkosten drin sind!!?

6)Dem Vermieter steht in angemessenen Abständen oder aus besonderem Anlass die Besichtigung der Mieträume nach vorheriger Anmeldung zu verkehrsüblicher Tageszeit an Werktagen frei.
Bei mehrtägiger Abwesenheit des Mieters sind die Schlüssel unter schriftl. Benachrichtigung des Vermieters leicht erreichbar zur Verfügung zu halten, andernfalls darf der Vermieter in dringenden Fällen die Mieträume auf Kosten des Mieters öffnen lassen.

Ich denke auch das steht überall drin, wird aber in der Form eh nicht gemacht und dient nur zur rechtl. Absicherung.

7)Der Mieter ist zur Benutzung der Heizungsanlage verpflichtet. Nichtbenutzung befreit nicht von der Heizkostenverpflichtung.

wie oben…

Bestimmt ist das meiste schon okay und standard, aber da wir uns für ein Jahr binden würden uns auch andere Meinungen interessieren.

Vielen vielen Dank! :smile:

Hallo zusammen,

es ist so dass ich in wenigen Wochen mit meiner Freundin
zusammenziehe und wir den Mietvertrag gestern zur Durchsicht
und Unterschrift erhalten haben.
Wir ziehen zum ersten mal zusammen in eine eigene Wohnung und
fühlen uns von dem 12 Seitigen Vertrag erschlagen… :frowning:
Die Wohnung ist dennoch sehr schön und wäre für uns schon
optimal.
Zudem suchen wir schon sehr lange…
Da wir uns für ein Jahr an diese Wohnung und somit den Vertrag
binden, wäre interessant ob die Klauseln bei denen wir nicht
genau bescheid wissen so auch okay sind.
Vielleicht kann ja der ein oder andere etwas dazu sagen:

  1. […]mit einer Wohnfläche von ca. 60m² zur Nutzung durch
    zwei Personen.
    Die Flächenangabe ist unverbindlich. Grundlage für den
    Mietpreis und die Anmietung der Wohnräume ist die örtliche
    Besichtigung.

Ist soweit üblich oder?

Nein, die Fläche muss angegeben werden, zumindest unter ca xy qm. Sie ist dem Vermieter auch bekannt. Vermutlich haben die Räume Schrägen und deshalb dieser Wortlaut. Hier will sich der VM dann gegen eine überhöhte Miete und überhöhte Betriebskostenabrechnungen absichern.

  1. Der Mieter verpflichtet sich, kleine Instandhaltungs- und
    Instandsetzungsarbeiten innerhalb der Wohnräume bis zu einem
    Betrag von 100 Euro im Einzelfall zu tragen und dem Vermieter
    die angefallenen Kosten zu erstatten, ohne dass es auf sein
    Verschulden ankommt. Diese Verpflichtung beschränkt sich auf
    die Teile der Mietsache, die dem häufigen Zugriff des Mieters
    ausgesetzt sind, dies sind insbes. die
    Installationsgegenstände für Elektrizität, Gas und Wasser,

falsch. Installationsgegenstände sind auch Leitungen. Ausserdem ist die Klausel unwirksam, da sie nicht die gesetzlich vorgeschrieben Höchstbetragssumme im Jahr beinhaltet. Es müsste für das Jahr höchstens ein Betrag von 8 % der Jahresmiete, höchstens eine Monatskaltmiete zusätzlich vereinbart sein.

Heiz- u. Kocheinrichtung,

Sind Sache des Vermieters.

Fenster u. Türverschl. sowie

Rolläden.

Sind bis zu 100 € Sache des Mieters, jede Rechnung, die höher ist hat der VM in voller Höhe zu tragen.

Meine gelesen zu haben, dass soetwas mit der Einschränkung auf
Mietsachen mit häufigen Zugriff okay sein soll.

ja, aber auf die Heizung, auf die Wasserleitung, auf die Stromleitung greift der Mieter nur dann zu, wenn er sich das Leben nehmen will ( bei Strom).

  1. Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für bei
    Mietvertragsabschluss vorhandene Sachmängel ist
    ausgeschlossen. §536a Abs.1 BGB findet in soweit keine
    Anwendung. Für Mängel der Mietsache, die bereits beim Abschluß
    des Vertrags vorhanden sind, haftet der Vermieter nur bei
    Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

In dieser Wohnung gibt es mit hoher wahrscheinlichkeit zahlreiche Mängel, die erst nach Einzug dem Mieter bekannt werden. Diese Ziffer sollte in vollem Umfang der Mieter streichen lassen.

Was ist wenn wir im Nachhinein Schimmel in der Wohnung
entdecken? Pech gehabt?

Schriftlich bestätigen lassen, dass in der Wohnung in den letzten Jahren weder ein Wasserschaden noch Schimmeldschäden aufgetreten sind.

4)[…]Die einzelnen Vertragspartner bevollmächtigen sich
jedoch hiermit unter Vorbehalt des schriftl. Wiederrufs
jeweils gegenüber dem andeeren Vertragsteil bis auf weiteres
gegenseitig zur Entgegennahme oder Abgabe solcher Erklärungen.
Diese Vollmacht gilt insbesondere für die Entgegennahme einer
Kündigung, die Geltendmachung der Erhöhung der Miete und der
Nebenkosten sowie einer Vereinbarung hierüber, nicht jedoch
für den Ausspruch von Kündigungen und den Abschluss von
Mietaufhebungsverträgen.

Kann man vereinbaren, sollte man nicht. Es sollte in den Vertrag, dass Vereinbarungen der Zustimmung aller im Mietvertrag genanter Personen bedarf und keine Alleinvertretung ohne Vorlage einer Vollmacht möglich ist.

Wird normal sein!?

5)Sofern einzelne Betriebslkostenarten, wie z.B. Müll, Wasser
u. Strom, durch das Versorgungsunternehmen direkt mit dem
Mieter abgerechnet werden können, ist der Mieter vepflichtet,
diese Kosten direkt zu übernehmen u. entsprechende
Versorgungsverträge abzuschliessen.

ist klar

Okay, für Strom mag das korrekt sein. Weiter vorne steht aber
das Müll u. Wasser in den Nebenkosten drin sind!!?

6)Dem Vermieter steht in angemessenen Abständen oder aus
besonderem Anlass die Besichtigung der Mieträume nach
vorheriger Anmeldung zu verkehrsüblicher Tageszeit an
Werktagen frei.

nein. der VM hat ohne Grund keinen Anlass regelmässig die Wohnung zu besichtigen. Passus streichen.

Bei mehrtägiger Abwesenheit des Mieters sind die Schlüssel
unter schriftl. Benachrichtigung des Vermieters leicht
erreichbar zur Verfügung zu halten, andernfalls darf der
Vermieter in dringenden Fällen die Mieträume auf Kosten des
Mieters öffnen lassen.

Nein, keinesfalls, das öffnet dem Missbrauch Tür und Tor.

Ich denke auch das steht überall drin, wird aber in der Form
eh nicht gemacht und dient nur zur rechtl. Absicherung.

Von wegen, bei VM wie bei Dir ist die Besichtigung in der Urlaubszeit und in Abwesenheit des Mieters üblicher Hausfriedensbruch.

7)Der Mieter ist zur Benutzung der Heizungsanlage
verpflichtet. Nichtbenutzung befreit nicht von der
Heizkostenverpflichtung.

wie oben…

Bestimmt ist das meiste schon okay und standard, aber da wir
uns für ein Jahr binden würden uns auch andere Meinungen
interessieren.

Vielen vielen Dank! :smile:

Die Bindung für ein Jahr ist unzulässig nach § 575 BGB. Ich würde einem Mieter, der mit so einem Vertrag erscheint empfehlen keine Unterschrift zu leisten und den VM darauf zu verweisen, dass diese Punkte nicht vorher abgeklärt wurden und allesamt zum Nachteil des Mieters, auch bei berechtigten Ursachen, gereichen.

Beruflich dürfte ich einem Mieter nicht raten, dieses Mietverhältnis nicht anzutreten. Meine Frage ist in solchen Fällen, ob er, der Mieter, noch Zeit hat, andere Wohnungen zum Vergleich sich anzusehen.

Auf jeden Fall mit diesme Formular zu einem Mieterverein oder einem Anwalt, wenn noch nicht unterschreiben und wenn unterschreiben, dann umgehend eine Mietrechtsschutzversicherung abschliessen. Soweit eien Kaution vereinbart ist, diese selbst auf einem Sparbuch anlegen, dem VM kein Bargeld aushändigen.

Grüsse Günter

PS. Wer erstmals einen Mietvertrag abschliessen will, der sich mit diesne Fragen befasst, wobei der Mieter möglicherweise viele andere Punkte nicht sieht, muss sich überlegen, ob er nicht für das Leben eine Erfahrung machen muss, die er gerne vermissen kann.

Hi Stift,

auf eine Riesenfrage eine Zwergenantwort: Ein Vermieter, der nicht mit dem Einheitsmietvertrag (in jeder Schreibwarenhandlung für 2 Euro zu haben, 6 Seiten) auskommt, hat Dreck am Stecken. So schön kann keine Wohnung sein! Wenn der Vermieter alle Kosten im Voraus auf Dich abwälzt, ist zu fragen, wieso er dann noch Miete verlangt.

Gruß Ralf

Hallo Stift,

ich schließe mich GünterW an und rate euch zudem ebenfalls den Vertrag einem Mieterverein vorzulegen.

Gruß

Phoebe

Hi Phoebe,

da bei mir demnächst auch vielleicht ein Umzug bevorsteht, bin ich an diesem Thema auch interessiert.
Ich war geneigt den Ausführungen von Günther Glauben zu schenken, da er aber von diesem Fach nicht wirklich Ahnung hat, bin ich über deine Bestätigung sehr froh.
Dafür ein Sternchen und vielen Dank.

LG
Rocco

Hallo Rocco,

Mooment! Wieso behauptest du GünterW hätte auf dem Gebiet des Mietrechst keine Ahnung? Ich behaupte das Gegenteil. Ich gehe sogar so weit zu behaupten, dass er in diesem Forum der mit Abstand kompetenteste User ist.

Gruß

Phoebe

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

Ich behaupte das Gegenteil. Ich gehe
sogar so weit zu behaupten, dass er in diesem Forum der mit
Abstand kompetenteste User ist.

da du diesem bei w-w-w anerkanntem Mietrechtsexperten nochmal extra die Bestätigung für seine Antwort gabst, ging ich davon aus, das du derjenige mit dem Wissen bist.
Denn warum solltest du es sonst tun :wink:

LG
Rocco

Hi,

Ich behaupte das Gegenteil. Ich gehe
sogar so weit zu behaupten, dass er in diesem Forum der mit
Abstand kompetenteste User ist.

da du diesem bei w-w-w anerkanntem Mietrechtsexperten nochmal
extra die Bestätigung für seine Antwort gabst, ging ich davon
aus, das du derjenige mit dem Wissen bist.
Denn warum solltest du es sonst tun :wink:

Es kann für Hilfesuchende immer nützlich sein, eine Aussage nicht nur von einem Forumteilnehmer zu hören. Schon mal darüber nachgedacht?!

Phoebe

Rocco

1 „Gefällt mir“

Ich antworte mal an dieser Stelle für alle.

Erst mal vielen Dank für eure Antworten.
Es ist so, dass die Schönheitsreparaturenangabe (100 Euro) auch im Vertrag beschränkt ist (Auf max. 240 Euro, also 8% der Nettojahresmiete).
Ausserdem steht etwas weiter unten etwas zur Grundlage der Flächenberechnung gemäß WoFIV.
Ich bin erschrocken dass ihr mir alle davon abratet zu unterschreiben. Teilweise muss ich aber auch sagen dass Aussagen nicht korrekt sind. Der Vermieter kann uns nämlich sehr wohl auf ein Jahr festnageln, und zwar im Sinne eines unbefr. Vertrages mit beidseitigem Verzicht auf das Kündigungsrecht für ein Jahr.

Hallo,

Es kann für Hilfesuchende immer nützlich sein, eine Aussage
nicht nur von einem Forumteilnehmer zu hören. Schon mal
darüber nachgedacht?!

nein, bis jetzt noch nicht.
Danke für den Denkanstoß und Sternchen :smile:)

LG
Rocco

Hallo,

dann sollte man darauf hinweisen, dass ein Kündigungsverzicht vereinbart werden soll, was was anderes ist als ein Mietvertragsabschluss auf ein Jahr. Die Antworten - egal von wem - waren also richtig. Mangels konkreter Hinweise sind sie aber falsch. Was wieder einmal zeigt, dass man ohne genau Darstellung überhaupt nicht reagieren sollte.

Grüsse Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Phoebe,

da bei mir demnächst auch vielleicht ein Umzug bevorsteht, bin
ich an diesem Thema auch interessiert.
Ich war geneigt den Ausführungen von Günther Glauben zu
schenken, da er aber von diesem Fach nicht wirklich Ahnung
hat, bin ich über deine Bestätigung sehr froh.
Dafür ein Sternchen und vielen Dank.

Hallo,

ich bin erstaunt wie Du meine fachliche Qualifikation bewertest und behauptest ich hätte keine Ahnung im Mietrecht. Ich berate in rd. 1000 Fällen im Jahr Mieter und Vermieter, da ich mich auf Mietrecht spezialisiert bin. Zum Anderen, man muss nicht in der Vika aufführen, was man studiert hat.

Grüsse Günter,

nimms nicht krumm, aber öffentlich jemand die Qualifikation abzusprechen, ohne dessen Berufsausbildung zu kennen, ist schon etwas dreist.

Oje Günter,

kam es wirklich so rüber?
Ich meinte eigentlich genau das Gegenteil von dem was ich schrieb.
Ich wollte damit nur deutlich machen, das deine Antworten keine Bestätigung dritter benötigen und hätte dabei doch besser Ironietags setzen sollen. Ich dachte eigentlich das wäre klar.
Mein Fehler, sorry.

LG
Rocco

Oje Günter,

kam es wirklich so rüber?
Ich meinte eigentlich genau das Gegenteil von dem was ich
schrieb.
Ich wollte damit nur deutlich machen, das deine Antworten
keine Bestätigung dritter benötigen und hätte dabei doch
besser Ironietags setzen sollen. Ich dachte eigentlich das
wäre klar.
Mein Fehler, sorry.

Hallo,

ich finde es gar nicht mal so schlecht, wenn jemand ausser mir reagiert. Denn auch ich habe auf Grund von Antworten mich nochmals in die Literatur vertieft und in einigen Fällen Abweichungen feststellen und korrigieren müssen. Oft nämlich ist - meist zwischen hier im Brett tätigen Praktikern - durchaus manches Thema und manches Vorgehen nicht einheitlich. Kann auch niemand erwarten, weil einerseits viele Fragen nicht so klar sind, wie man sie in einer Kanzlei in der Beratung stellt und die Vielzahl der Urteil gerade in letzter Zeit des BGH, die nur wegen einzelner Worte einen völligen anderen Sinn bekommen, ist durchaus geeignet Verwirrung zu stiften.

Grüsse Günter und einen schönen Abend.