Hallo,
wie ist es wenn man auf seiner Internetseite eine Newssammlung von anderen Seite anzeigt? Die Wiedergabe erfolgt mit Quellenangabe und Link zum Urheber. Kann der Urheber die angezeigten News in Rechnung stellen, wenn es sich um eine nicht kommerzielle Seite handelt?
Weiterhin interessiert mich, welche Anhaltspunkte der Urheber für die Höhe seiner Forderung hat. Traffic der Seite, die die News verwendet hat? Oder ist der Urheber frei in der Wahl der Höhe?
wie ist es wenn man auf seiner Internetseite eine Newssammlung
von anderen Seite anzeigt?
Ohne ausdrückliche Genehmigung? Das ist böse, und zieht regelmößig juristischen Ärger nach sich.
Die Wiedergabe erfolgt mit
Quellenangabe und Link zum Urheber.
Tut nichts zur Sache.
Kann der Urheber die
angezeigten News in Rechnung stellen, wenn es sich um eine
nicht kommerzielle Seite handelt?
Aber sicher doch. Niemand ist verpflichtet überhaupt eine Nutzung seiner Inhalte durch Dritte zu genehmigen. Wenn er es trotzdem tut, kann er den Preis bestimmen. Ist ja niemand verpflichtet, einen Vertrag hierüber zu schließen. Nutzt er die Dinge trotzdem, macht er sich schadenersatzpflichtig. Über die Höhe kann man ggf. prozessieren, wenn man diese für unangemessen hält. Stellt sich nur die Frage, ob das Gericht da nicht anderer Meinung ist, und man dann auch noch die Kosten des Verfahrens an der Backe hat. BTW: kommerziell oder nicht kommerziell tut nichts zur Sache.
Weiterhin interessiert mich, welche Anhaltspunkte der Urheber
für die Höhe seiner Forderung hat. Traffic der Seite, die die
News verwendet hat? Oder ist der Urheber frei in der Wahl der
Höhe?
Er ist grundsätzlich frei. Bei Schadenersatz wird man sich sicher an der Menge des verwendeten Materials und dem entstandenen Schaden orientieren. Ordentlicher Content ist schon was wert, und da sollte der nicht kommerzielle Webseitenbetreiber sich mal informieren, was man so im kommerziellen Bereich bezahlt, und sich hierauf einstellen (plus Strafzuschlag). Rabatt für den nicht kommerziellen Betreiber ist nicht zu erwarten.
Allerdings kann ggf. ein spezialisierter Anwaltskollege aus der Sache noch was rausholen, wenn er den ganz konkreten Fall mit allen Details kennt.