Newsletter offen verschickt - Adressen geklaut

Hallo,
Ich habe ein Problem bezüglich Newsletter und Datenschutz.

Für meinen Newsletter- Versand sammel ich seit ein paar Jahren Email Adressen und verschicke etwa 3-4 Mal pro Jahr einen Newsletter. Im letzten Jahr habe ich einen Newsletter versendet und einen großen Fehler gemacht. Alle Absender waren öffentlich zu sehen. Dies war nicht beabsichtigt.

Nun hat jemand aus dem Newsletter-Verteiler alle Email-Adressen in seinen Newsletter-Verteiler übernommen und nervt „meine Kunden“ mit Emails. Einige Kunden haben sich schon beschwert, einige haben ihm auch bereits genervte Emails geschickt. Ich habe ihn nun gebeten, ALLE von mir übernommenen Email Adressen zu löschen. Dies möchte er nicht tun (wahrscheinlich kann er auch gar nicht mehr herausfinden, wer von mir kam und wer nicht). Er hat mir angeboten, die Email Adressen zu löschen, von Kunden, die sich beschwert haben, ich solle ihm einfach die Adressen geben. Es ist mir aber wichtig, dass er ALLE Adressen löscht, nicht nur die die sich beschwert haben. Auf Dauer wird es ja auch die anderen Kunden nerven. Außerdem möchte ich keine Namen und Email Adressen von Leuten an ihn weitergeben, die sich beschwert haben.

Ich habe ihm bereits geschrieben, dass es verboten ist, Newsletter ohne Genehmigung zu verschicken, aber das stört ihn scheinbar nicht.

Weiß jemand, wie die Rechtsgrundlage ist und was ich tun kann?

Herzlichen Dank für Ihre Hilfe!
TanjaSopran

Hallo Tanja,

der Versender verstößt gegen das Datenschutzgesetz.

Er begeht diverse Ordnungswidrigkeiten, die nach Bundesdatenschutzgesetz mit Bußgeldern bis zu 300.000 € geahndet werden können (siehe §§ 43, 44 BDSG).

Die Betroffenen können sich an den Landesdatenschutzbeauftragten des Bundeslandes des Versenders wenden und dort Beschwerde einreichen.

Die Verpflichtung, auch die Herkunft der Daten zu vermerken, gilt erst seit April diesens Jahres, es kann also gut sein, dass er tatsächlich nicht mehr feststellen kann, welche Daten er von dir geklaut hat und welche nicht. Zum Abgleich müsstest du ihm also quasi deine komplette Newsletter-Liste nochmal zur Verfügung stellen, damit er die betreffenden Adressen löscht. Kannst ja auch einfach behaupten, die hätten sich ALLE beschwert.

Frag gerne nach, wenn noch was unklar ist!

Schönen Gruß!

sun

Sehr geehrte Tanja,

es geht hier um die Frage der Nutzung von zufällig erlangten E-Mail-Adressen. Der Newsletterempfänger hat die Adressen nicht widerrechtlich erlangt. Die frage ist, ob er diese Adressen, die nicht für ihn bestimmt waren, in seine Mailinglisten aufnehmen durfte.
Ich denke, dass sich aus dem Bürgerlichen Gesichtspunkt ein vor Gericht einklagbarer Anspruch ergibt, dass diese E-Mail-Adressen nicht für eigene Zwecke genutzt werden. (Vergleichbarer Sachverhalt: Mit dem Fußball des Nachbarn, der in meinen Garten geflogen ist, kam ich nicht selbst Spiele veranstalten. Auch kann ich mich nicht weigern, den Fußball zurückzugeben, außer mir wäre ein Schaden entstanden und ich hätte ein Zurückbehaltungsrecht.) Auf Grund dieses Anspruchs auf Unterlassung der Nutzung ergibt sich meiner Meinung nach auch ein Anpruch auf Herausgabe der E-Mail-Adressen an Sie.

Die nächste Frage ist, was passiert, wenn behauptet wird, man könne die Adressen nicht mehr trennen. Wenn dies so ist, liegt ein Organisationsverschulden vor, weil immer nachvollzogen werden können muss, wer welche Daten ins Systeme integriert. Es wäre durchaus denkbar, dass eine Computerfirma den Datenabgleich durchführt und so die unrechtmäßig erhaltenen E-Mail-Adressen herausfiltert. Bei der Behauptung, man habe die E-Mail-Adresse auf anderem Weg als durch die Newsletter erhalten, obliegt die Nachweispflicht demjenigen, der dies behauptet.

Ich würde versuchen, sich in diesem Sinne vertraglich zu einigen. Ob ich die Stelle einschalten würde, die für den nichtöffentlichen Bereich die datenschutzrechtlichen Bestimmungen überwacht, weiß ich nicht. Ich würde dies wahrscheinlich nur als allerletzte Möglichkeit in Betracht ziehen.

Gruss Siegfried

Hallo,
vielen herzlichen Dank für die schnelle Antwort.

Viele Grüße!
Tanja

Hallo Frau Sopran,

allgemein ist es nur dann gestatte einen Newsletter zu versenden, wenn der Betroffene eingewilligt hat oder bereits eine regelmäßige Geschäftsbeziehung besteht. Andernfalls wäre es ein Verstoß gegen das UWG.

Typischerweise müssten sich die Betroffenen aber selbst an den Versender des Newsletters wenden und dort eine Austragung beantragen oder gleich weitere Schritte einleiten. Die Herkunft spielt der e-mail Adressen spielt dabei erst einmal keine Rolle.

Aus Ihrer Sicht ist die Lage sicherlich komplizierter und lässt sich allgemein leider nicht beantworten. Dies hängt von der Einwilligung Ihrer Empfänger ab und müsste nochmal geprüft werden.

Viele Grüße
Ingo Wolff
http://www.tacticx.de

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Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).

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Hallo TanjaSopran,

leider kann ich Dir da nicht weiterhelfen, aber beim nächsten mal solltest Du ein professionelles Programm wie z.B. www.supermailer.de nutzen. Das verwenden wir für unsere Mailings in der Webeffekt AG auch.

Gruß
Volker

Weiß jemand, wie die Rechtsgrundlage ist und was ich tun kann?

Herzlichen Dank für Ihre Hilfe!
TanjaSopran

Sehr geehrte Tanja Sopran, es gibt ja den Ausspruch „dort wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter“, aber mal zum Inhalt ohne Rechtsberatung natürlich. E-Mail werden leider kaum verschlüsselt, so daß E-Mail-Adressen auch von Selbstveröffentlichungen stammen können. Jeder kann durch Spamfilter, die Emal-Adressen sperren, so dass weitestgehend Ruhe ist. Außerdem kann die Absender-E-Mail-Adresse immer herausgefunden werden, sofern es keine Wegwerf-E-Mails sind.
In Ihrem Newsletterprogramm ( Frage: welches verwenden Sie denn?) müßte es ein BCC-Feld geben,in welchem Sie alle E-Mail-Adressen dort eingetragen, die Sie beliefern wollen. Auf keinen Fall das CC-Feld benutzen!! für die Empfänger Ihrer Nachricht, sondern dort nur Ihre eigene E-Mail Adresse als Kopie für Sie selber.
Somit können Sie sicherstellen, daß die ganzen E-Mail-Adressen nicht mit Ihren Newsletterprogramm übertragen werden.
Den gleichen Fall habe ich als Vertetungslehrer in Berlin erlebt. Auf einmal hatte ich alle Vertretungslerher-E-Mail-Adressen aus Berlin bei mir im Postfach.

Wichtig ist, dass Sie diese richtige Lösung jetzt nutzen und dann ggf. abwägen eine Selbstabzeige bei Datenschutzbeauftragten des Landes vorzunehmen, sofern der Druck duch Geldzahlungsaufforderungen unerträglich.
Sie sollten sich aber bei der jeweiligen Person und nicht bei allen entschuldigen und die Veränderung, also den Ausschluß einer Wiederholung mitteilen.

Alles Gute

Thomas

Hallo Sun,
vielen Dank für die Hilfe. Ich wollte eigentlich nicht noch mal die Adressen an ihn schicken, aber das werde ich jetzt wohl tun mit der Bitte alle zu löschen.
Echt, ein blöder Fehler und passiert mir sicher nie wieder.
Wenn die Betroffenen (meine Newsletter- Empfänger) sich bei dem Landesdatenschutzbeauftragten beschweren, was passiert dann genau? Wird der Sender „abgemahnt“?
Sonnige Grüße!
Tanja

Hallo Tanja,

ja, das ist blöd gelaufen mit den Adressen…

Kleiner Tipp: Informiere deine Newsletter-Empfänger darüber, dass du ihre Mail-Adressen weiter gibst, damit der andere sie wieder löscht. Alternativ kannst du ihnen auch erstmal in deinem Newsletter vorschlagen, selbst dort der Verwendung ihrer Mail-Adresse zu widersprechen - das wäre noch korrekter.

Wenn sich die Betroffenen beim Landesdatenschutzbeauftragten beschweren, wird der vermutlich den Newsletter-Versender um Stellungnahme bitten und von ihm verlangen, das zu unterlassen.
Ob es da noch weiter geht, hängt sicher ein bisschen davon ab, in welchem Bundesland das ist etc.

Viel Erfolg!

sun

hallo Tanja,
ich gehe mal davon aus, dass Du von all deinen E-mail adressen eine explizite Erlaubnis hast den Newsletter zu versenden. desweiteren gehe ich davon aus, dass es sich hier um Privatpersonen handelt.
dann würde ich, um einer Anzeige zuvorzu kommen, mich direckt an die Aufsichtsbehörde für den Datenschutz wenden, die für Dich in Deiner Region zuständig ist, und um Hilfe bitten. Das kommt ungefähr einer Selbstanzeige nahe, da erst einaml Du den Fehler begangen hast die Adressen öffentlich zu machen.
In Verhandlungen zutreten, mit dem der die Adressen unrechtmäßig nutzt, ist vergebene Liebesmüh.
Ich hoffe ich konnte helfen.

Gruß Rolf

Hallo,

ich würde ihm androhen, entsprechend dem BDSG ihn zur Anzeige zu bringen. Auch gibt es ja eine Anzeigenpflicht. Die angeschriebenen Kunden sollten ihm eine Unterlassungs-Mail senden.